Über den nachfolgenden Link finden Sie die amtliche Staatenliste des Auswärtigen Amtes, aus der ersichtlich ist, für welche Staaten Visumspflicht besteht:
http://www.capimana.com/offshore/Visumspflicht.pdf
Soweit jemand erwägt, einen Nicht-Europäer zum Geschäftsführer einer deutschen Gesellschaft bestellen zu wollen, sollte die Einreisefrage nach Maßgabe des Aufenthaltsgesetzes vorab geklärt sein, da andernfalls die Registergerichte die Eintragung eines Nicht-Europäers für das jeweils in Betracht kommende Amt einer deutschen Gesellschaft ablehnen können.
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tropico
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