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Alt 06.05.2006, 07:13
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Standard Visumspflicht für Deutschland

Über den nachfolgenden Link finden Sie die amtliche Staatenliste des Auswärtigen Amtes, aus der ersichtlich ist, für welche Staaten Visumspflicht besteht:

http://www.capimana.com/offshore/Visumspflicht.pdf

Soweit jemand erwägt, einen Nicht-Europäer zum Geschäftsführer einer deutschen Gesellschaft bestellen zu wollen, sollte die Einreisefrage nach Maßgabe des Aufenthaltsgesetzes vorab geklärt sein, da andernfalls die Registergerichte die Eintragung eines Nicht-Europäers für das jeweils in Betracht kommende Amt einer deutschen Gesellschaft ablehnen können.

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Beste Grüße

tropico


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Geändert von tropico (02.11.2006 um 07:31 Uhr).
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