Als Westeuropäer (insbesondere als Deutscher) brauche ich mit Sicherheit keine zweite Staatangehörigkeit; hinsichtlich Deutschland habe ich die Rechtsfolgen bereits umfassend dargestellt.
Für Personen anderer Nationalität sieht das schon anders aus.
Beispiel:
1. Eine Person stammt aus einem Land, das international "ein wenig Abseits steht". Eine Vermögenssicherung unter Zuhilfenahme einer Offshore-Firma gelingt nur sachgerecht, wenn bei Kontoeröffnung dessen zweite unverdächtige Staatsbürgerschaft durch den Paß dokumentiert wird. Andernfalls wird er kein Geschäftskonto bekommen.
(Originalfall !!!)
Ein Osteuropäer will mit seiner Auslandsgesellschaft in der Schweiz ein Geschäftskonto eröffnen. Mit seiner ersten Staatsangehörigkeit wird das definitiv nichts; die zweite Staatsbürgerschaft hilft das Problem zu überwinden.
(Originalfall !!!)
Es gibt noch einige andere Fallkonstellationen. Ansonsten hat Mucha recht: im Zweifel hilft Muttern oder die Oma !
Beste Grüße
tropico
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