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Zitat von anton aus tirol
... Ich würde Zoll, Umsatzsteuer und evtl. Umrüstung des Wagens sparen.
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Wenn Sie den Wagen in den USA kaufen und von dort eine Rechnung enthalten, entfällt die USt. Etwaige kostspielige Änderungen sollten Sie besser in den USA vornehmen lassen und in die Rechnung aufnehmen, denn andernfalls zahlen Sie dies in Deutschland zuzüglich USt.
Bei Einfuhr des Wagens nach Deutschland werden Einfuhrzölle anfallen können, so wie es der Zoll allgemeingültig dargestellt hat.
Kurz gesagt, gilt folgendes: Wenn ein ausländsiches Unternehmen einen Firmenwagen nach Deuschland einführt, muß das Unternehmen nachweisen, daß der Halter nicht in der Eu ansässig ist und das Fahrzeug nicht länger als sechs Monate in der EU nutzt
("Ein im Drittland zugelassenes Kraftfahrzeug darf grundsätzlich nur von einer
Person mit Wohnsitz außerhalb der EG selbst abgabenfrei nach Deutschland
eingeführt und verwendet werden. Dies ist in den Zollvorschriften wie auch dem
Kraftfahrzeugsteuerrecht geregelt. Die Nutzungsdauer des Fahrzeugs ist auf
sechs Monate begrenzt.")
Auf einen Besitzer einer ausländischen Firma muß aus Sicht des Zolls (wegen der Einfuhrumsatzsteuer) auch nicht eingegangen werden, da diese Frage mit der "Ware" und nicht mit dem Eigentümer derselben verknüpft ist. Insoweit hat der Zoll eine präzise Auskunft gegeben.
Es wäre ein etwas aufwendiges Verfahren, die Regelung zu umgehen. Es lohnt sich nicht für diese Fälle.
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Beste Grüße
tropico
tropico@business-podium.com
www.tropico-ltd.bz
P.S.: Aus Gründen des Sachzusammenhanges trenne ich diese Beiträge von dem Ursprungsthema ab, da es nichts mit dem Währungsrechner zu tun hat und eröffne ein eigenes Thema "Fragen zum Zoll", was sicherlich für andere user auch interessant sein sollte.