meiner ansicht nach absoluter unsinn:
1)
wie treten sie denn gegenüber dem verkäufer in der eu auf? - als inhaber einer vanuatu-firma (es ist ja bekannt, dass die dortigen bewohner ihren fahrzeugbedarf mehrheitlich innerhalb der eu decken... ist ja gleich um die ecke und die lieferung kann vom gesellen in der mittagspause erfolgen 8-)
2)
wer ist denn in der folge HALTER des fahrzeuges? - sie als person (wie kommen sie in diesem falle zu einem v-schild? wie ist ihre beziehung zu diesem fernen pazifik-eiland?)
3)
wie regeln sie die VERSICHERUNGSFRAGE (schon nur 'mal die gesetzlich vorgeschriebene haftpflicht... kann doch wohl nur von einer dazu lizenzierten gesellschaft gedeckt werden, oder?)
4)
es bestehen mit sicherheit zolltechnische/mehrwertsteuertechnische vorgaben bezüglich des fahrens VOR ORT mit AUSLÄNDISCHEN nummernschilder... in gewissen ländern ist es so, dass nach einer gewissen zeit (3 monate, wenn ich mich recht entsinne) ein nummernschild des standortlandes des fahrzeuges erworben werden muss... mit allen steuerlichen konsequenzen - kenne das von mitarbeitern deutscher firmen, die berufsbedingt in die schweiz versetzt wurden... konnten ihr deutsches nummernschild nicht behalten
noch 'was: wenn sie ihren traumwagen bei einem ausländischen lieferanten kaufen, ist dieser ja IN DESSEN LAND auch beispielsweise mit mehrwertsteuer belastet... denken sie etwa daran, bei überführung beispielsweise nach deutschland diese zurückfordern zu können... mit grenzübertritt wäre doch dann d-steuer fällig... also: was soll die ganze prozedur?
wenden wir uns doch bitte nachvollziehbareren geschäften zu 8-)
vielleicht kann ein autofahrer die situation kommentieren... aus meinen fahrraddokumenten kann ich leider keine weiteren informationen mehr herauslesen 8-)
wohl bekomm's
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