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Alt 28.04.2007, 19:12
H.-J. Briest H.-J. Briest ist offline
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Standard Grundlegende Fragen bei Gründung eines Unternehmens

Grundlegende Fragen bei Gründung eines Unternehmens

Existenzgründer stehen in Deutschland oft vor der Frage, welche Gesellschaftsform sie benutzen, um ihre Geschäftsidee umzusetzen. Dabei spielt regelmäßig der für eine sogenannte Bar-GmbH- Gründung bei einem Notar nachzuweisende Betrag von 25.000,00 € eine wichtige Rolle, auch wenn bei Gründungen mit mehreren Personen oder bei so genannten Sach- GmbH Gründungen es entweder nur der Hälfte dieses Betrages oder eben einer Sacheinlage bedarf.

Obwohl die Rechtsform der limited (ltd.) mittlerweile in Deutschland recht etabliert und wegen verschiedener Aspekte auch immer populärer wird, bedarf es gerade für junge Existenzgründer dazu fachlich fundierter Beratung, die ihnen vielfach fehlt, so dass im Ergebnis dann doch nicht auf diese Gesellschaftsform zurück gegriffen wird. Damit bleibt aber nur der Weg über eine Personengesellschaft, die je nach Zahl der Gründer eine Einzelunternehmung oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) darstellt. Die anderen Rechtsformen (etwa OHG, KG oder AG) sind für die Existenzgründer, die auf sich allein gestellt eine Geschäftsidee umsetzen wollen, meist keine wirkliche Alternative.

Da die Anmeldeformalitäten bei dem zuständigen Gewerbeamt, etc. recht zügig erledigt sind, bietet die Personengesellschaft / GbR dann für junge Existenzgründer die Möglichkeit des sofortigen Beginns der Umsetzung ihrer Geschäftsidee, sofern Räumlichkeiten und Basisausstattung zur Verfügung stehen.

Schwierig wird es immer dann, wenn diese Umsetzung einer Geschäftsidee nur mit Kapital möglich ist, das den Existenzgründern regelmäßig nicht zur Verfügung steht. Der Weg zu den Banken ist dabei oft nicht von Erfolg beschieden, weil die dort geforderten umfassenden Unterlagen, etwa einen mehrjährigen vorausschauenden Businessplan (mit Ertrags- und Liquiditätsplanung) von den Existenzgründern allein nur schwer zufriedenstellend zu erstellend sind, mit der Folge abgelehnter Darlehensanträge. Deutlich leichter ist der Weg über die in jedem Bundesland bestehenden Fördergesellschaften, die erfahrungsgemäß sehr hilfreich sind und auch einen eigenen Anteil zum Gesamtbudget bereitstellen. Dennoch bedarf es auch hier grundsätzlich einer so genannten "Hausbank- Zusage", d.h. der jeweilige Existenzgründer kommt nicht daran vorbei, für sein Konzept (mit den gesamten geforderten Unterlagen) die Zustimmung einer deutschen Bank einzuholen.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang die dabei von den Banken geforderte persönliche Verbürgung durch den Existenzgründer, als Voraussetzung einer Darlehenszusage. Hier müssen Existenzgründer (möglichst mit professioneller Beratung) darauf achten, diese persönlichen Sicherheiten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, mit klarerer Aussicht / verbindlicher (schriftlicher!) Zusage der Bank zur späteren schrittweisen Freigabe. Auf keinen Fall sollten Familienmitglieder / Ehefrauen hier zusätzliche Sicherheiten geben bzw. als Gesamtschuldner mit dem Existenzgründer auftreten. Auch eigene Grundstücke sollten möglichst nicht als Sicherheit für diese Darlehen gestellt werden (Hypotheken) und im ausschließlichen Eigentum der Ehefrauen / Familienmitglieder bleiben, am besten in Kombination mit einem Ehevertrag. Gerät nämlich das Unternehmen später trotz aller Bemühungen in eine schwierige finanzielle Lage bis hin zur Insolvenz, erfolgt automatisch der bankseitige Zugriff bzw. die Verwertung sämtlicher persönlich gestellter Sicherheiten, was dann bei fehlender Trennung zur Privatinsolvenz nicht nur des Existenzgründers, sondern auch seiner Ehefrau / mitverbürgten Familienmitgleider führen kann.

Es empfiehlt sich daher, bei Beginn der Umsetzung einer solchen Geschäftsidee auf professionelle Beratung zurückzugreifen, weil darüber auch der Weg der Zusammenarbeit mit Investoren aufgezeigt werden kann, die den Start und die Umsetzung der Geschäftsidee des Existenzgründers deutlich beschleunigen können, aber auch die Frage der persönlichen Sicherheiten weniger restriktiv im Vergleich mit Banken handhaben. Darüber hinaus besteht über eine solche Zusammenarbeit, dann sinnvollerweise über eine Kapitalgesellschaft, die Möglichkeit für den Existenzgründer bei dem strukturellen Aufbau seines Unternehmens mit sämtlichen damit verbundenen Fragen auf die Kompetenz seines Partners / Investors zurück zu greifen.
Auch für die Umsetzung der Geschäftsidee in einer solchen Konstellation sollte sich der Existenzgründer externer Berater bedienen, weil gerade bei dem Abschluss der Verträge zur Regelung der Zusammenarbeit mit dem Investor grundlegende Fehler zu vermeiden sind, die später nicht mehr korrigierbar sind.
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