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Alt 13.05.2006, 13:07
Mucha Mucha ist offline
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Sie brauchen:
1. Die Zulassung (Kennzeichen/Fahrzeugschein)
2. Ein Versichung mit Gültigkeit (grüner Versicherungskarte o.ä.) für Europa.

Ich bin deutscher Staatsbürger und fahre in der EU auch "meinen" Wagen, der auf eine ausländische Firma registriert ist. Das funktioniert ohne Probleme bei einem Aufenthalt von ein paar Wochen im Jahr innerhalb der EU.

In der Tat sitze ich aber nicht mehrere Monate am Stück in D. So wie ich Deutschland kenne, würde mich dann wahrscheinlich irgendein neidischer Nachbar bei irgendwelchen Behörden anschwärzen, da ich in D auf dem Dorf wohne. In einer Großstadt wird vielleicht niemand daran Anstoß nehmen.

Wären obige Dokumente vorhanden, dann könnten Sie sich die MwSt bei Ausfuhr eines Fahrzeuges aus der EU zurück erstatten lassen. Wenn Sie dann außerhalb der EU die neuen Kennzeichen anbringen und wieder einreisen, so sollte das funktionieren, wenn Sie über die oben aufgeführten Dokumente verfügen und das Land, in welches Sie mit den EU-Ausfuhrkennzeichen einreisen, nicht gleich bei der Einreise an der Grenze eine Einfuhrumsatzsteuer erhebt.

Gruß
Mucha