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Alt 13.05.2006, 13:11
Mucha Mucha ist offline
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Nachtrag: Geht es nur um die Erstattung der MwSt so gibt es eine viel einfachere Möglichkeit: Alle Firmen/Gewerbetreibenden sind i.a. Vorsteuerabzugsberechtigt, d.h. erhalten die MwSt von FA für den Firmenwagen erstattet.