Sofern die tatsächliche Geschäftsführung sich in Deutschland befindet besteht uneingeschränkte Steuerpflicht und somit die Geschäftsführung verpflichtet die entsprechende Steuererklärungen mit Bilanz ect. Einzureichen - auch wenn die Gesellschaft keinen Umsatz getätigt hat.
Die Dormant Accounts befreien die Gesellschaft von diesen nicht!
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