geschätzter nutzer "mec":
bringen sie in ihrem posting nicht etwas durcheinander, wenn sie ausführen:
"..... Sofern die tatsächliche Geschäftsführung sich in Deutschland befindet besteht uneingeschränkte Steuerpflicht und somit die Geschäftsführung verpflichtet die entsprechende Steuererklärungen mit Bilanz ect. Einzureichen - auch wenn die Gesellschaft keinen Umsatz getätigt hat. - Die Dormant Accounts befreien die Gesellschaft von diesen nicht!
die "tatsächliche geschäftsführung" kann sich gar nicht in deutschland befinden, weil es ja gerade zum wesen eines "dormant status" gehört, dass eben nichts "geführt" wird. sobald sie in irgendeiner weise - und in welchem land auch immer - tätig sind, entfällt der dormant status
also da verstehe ich nicht recht, wie man von einer "tatsächlichen geschäftsführung" überhaupt reden kann, wenn doch bewusst eine struktur gewählt wird, die ebendiese explizit ausschliesst
in verkürzter form würde ich sagen: dormant-status-status kann in der realität
nur in anspruch genommen werden, wenn sie eine 2 gbp-company gründen zum
zwecke des namensschutzes im eu-raum (das macht durchaus sinn)... für mehr wird's nicht die optimale lösung sein (argumentieren sie jetzt bitte nicht mit "... ich treibe ja keine geschäfte, sondern habe nur ein wertschriftendepot in der gesellschaft ..." - ein solches führt wohl unweigerlich (und hoffentlich in überreichem ausmass!!!) zu
zinseinnahmen und kursgewinnen... und die führen zu steuerpflicht... und unweigerlich zum verlust des d-status
so sie also an letzteres gedacht haben, oder daran, dass gewisse unwissende schlaumeier damit argumentieren könnten "... ich führe ja meine geschäfte in d... im uk bin ich nicht aktiv ..." -
dann ist ihnen uneingeschränkt beizupflichten... aber SO naiv und unwissend agiert ja niemand...
oder?
8-)
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