Geschätzter Moderator "ffbkdavid"
Da haben Sie mich missverstanden, mit der tatsächliche Geschäftsführung in Deutschland war nicht die Geschäftsführung an sich gemeint sonder bezog sich auf den Ort an sich die Geschäftsführung überwiegend befindet.
Bitte entschuldigen Sie das ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt habe. Die uneingeschränkte Steuerpflicht ergibt sich also aus den Ort der tatsächliche Geschäftsführung, befindet sich diese in Deutschland und hatte die Limited keine signifikanten Transaktionen können zwar beim britischen Gesellschaftregister die Dormant Accounts eingereicht werden - aber in Deutschland ist die Geschäftsführung verpflichtet die entsprechende Steuererklärungen Einzureichen.
Lider übersehen einige Limited-Betreiber in Deutschland das sie es mit zwei Rechtssystemen zu tun haben und somit der Aufwand auch entsprechend höher ist und es in manchen Punkten noch keine Rechtssicherheit gibt. Einige Gründungsagenturen machen dies bezüglich auch noch falsche Angaben und wollen nur möglichst viele Limited Companies verkaufen - ob die Kunden dann später einmal ein Problem haben ist für diese offensichtlich nebensachlich.
Ich denke das Sie dies auch so sehen - oder etwa nicht?
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