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Alt 28.05.2006, 21:27
MEC MEC ist offline
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Standard Haftungs- und Tätigkeitsentschädigung

Ist es bei der Kapitalgesellschaft & Co. KG erforderlich das die Kapitalgesellschaft eine Haftungs- und Tätigkeitsentschädigung erhält?

Gerade im Fall der Ltd & Co KG wird dies immer wieder so da gestellt ob dies nicht erforderlich sei...

Es mag zwar sein das dies anders gehandhabt wird als bei einer GmbH & Co KG aber es ist davon auszugehen das es wohl eine einheitliche Regelung für alle Kapitalgesellschaft & Co. KG.

Die Haftungsentschädigung der Komplementärin im Fall der Limited wird gemessen am Haftungskapital in vielen Fällen sehr gering sein. Bei den Tätigkeitsentschädigung ist nicht mehr das Haftungskapital zur Berechnung heranziehen sonder an richtet sich offensichtlich nach den Umfang der Tätigkeit.

Wie sehen die gesetzlichen Vorschriften zu der Haftungs- und Tätigkeitsentschädigung aus?
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