Einen nicht anerkannten Doktortitel führen, mit Briefkastenfirma im Ausland möglich?
Selbstverständlich reicht es nicht aus, sich einen Briefkasten im Ausland an einen Baum zu nageln, um dann im Inland nicht anerkannte akademische Grade führen zu können. Was dubiose Promotionsberater dauernd behaupten, haben sie sich ausgedacht, um einerseits eine Berechtigung ihrer teils jämmerlichen Existenz zu suchen und andererseits um Titelkäufern das windige Geschäft legaler aussehen zu lassen.
Bei der Titelführung können unter Umständen mehrere Wissenschaftsministerien gleichzeitig zuständig sein. Es ist also auch dann nicht möglich, einen nicht anerkannten Doktorgrad in Deutschland und Österreich zu führen, weil man eine Briefkastenfirma in der Schweiz hat und vorgibt für diese tätig zu sein. Übrigens: auch in der Schweiz dürfen nicht in allen Kantonen falsche akademische Grade geführt werden.
Die Zuständigkeit der Wissenschaftsministerien kann sich ergeben aus:
- dem Aufenthaltsort,
- dem gemeldeten Wohnsitz,
- dem nachgehen von Rechtsgeschäften,
- Geldtransaktionen,
- usw.
Allein in Deutschland könnten also mehrere Wissenschaftsministerien in Betracht kommen, die für die Führbarkeit von akademischen Graden wirklich zuständig sind. Bitte melden Sie sich hierzu bei den zuständigen
Wissenschaftsministerien. Diese erteilen Ihnen gern weitere Auskünfte zu dem vorliegenden Fall.