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Zitat von prstetz
... Es gibt doch viele Menschen die bei einer Gesellschaft im Ausland beteiligt sind, die werden doch nicht alle als Steuerbetrüger behandelt, wie machen die das denn ?
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Die Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft als solche ist steuerlich nicht relevant, die Ausschüttung von Dividenden allerdings schon. Dividenden müssen als sonstige Einkünfte gegenüber der Finanzverwaltung angegeben werden.
Wir wissen schon, was geht; das,was Sie vorhaben, ist vom Kostenaufwand nicht unter 10.000 Euro zu haben.