Im den Verhältnis in den Sie an einer Gesellschaft (Ltd) beteiligt sind werden Sie auch am Gewinn beteiligt und dieser ist sicherlich bei der Steuererklärung anzugeben.
Wo die Limited selbst steuerpflichtig ist wird sich nach den Sitz der Geschäftsleitung richt und wo die es Betriebsstätten und Niederlassungen unterhalten werden.
Die Meldevorschriften von Seiten des britischen Register gelten selbst dann wenn die Limited vom britischen Finanz- und Zollamt (HM Revenue & Customs) von der Abgabe der Steuererklärung befreit wurden sind.
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