Allerdings muß man folgendes beachten:
Die Einreise von Spätaussiedlerinnen/Aussiedlern sowie ihren Ehegatten und Kindern aus ihrem Herkunftsland nach Deutschland wird als Zuzug Deutscher Personen registriert; die Einreise erfolgt über die Gemeinde Friedland in Niedersachsen mit anschließender Verteilung auf die Bundesländer, die als Binnenwanderung in der Statistik erscheint.
Dieser Sachverhalt begründet sich aus Art. 116 GG.
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