
15.08.2007, 16:41
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Buxton University UK, Buxton University of Phoenix
Buxton University UK, Buxton University of Phoenix
(unaccredited degree mill)
Sachlage:
Akademische Grade und Hochschultätigkeitsbezeichnungen wie Bachelor, Master, Doktorgrade und Professortitel der Buxton University dürfen nicht legal geführt und verwendet werden.
In ihren Anfängen warb die Buxton University noch mit der Bezeichnung Buxton University of Phoenix - vielleicht deshalb, um eine Irreführung mit der anerkannten US-Hochschule University of Phoenix zu erreichen. Die Buxton University gibt an, ihren Sitz in UK zu haben. Dort ist sie aber nicht als Hochschule zu gelassen. Die Buxton University existiert nur auf dem Papier. Es wird keinerlei Bildung angeboten und die bunten Urkunden werden einfach ganz ohne Leistung verkauft. Die Urkunden sind in jeder Hinsicht absolut wertlos.
Anmerkungen zu gekauften Diplomen und Zeugnissen dieser Einrichtung
Sämtliche akademische Grade und Hochschultätigkeitsbezeichnungen dieser Einrichtung wie Associate, Bachelor, BA, BSc, BBA, Master, MA, MSc, MBA, PhD, DBA, DSc. und andere akademischen Grade und Doktorgrade, Berufsdoktorate und Ehrendoktortitel, sowie Professortitel und Ehrenprofessortitel und andere Hochschulbezeichnungen dieser Titelmühle dürfen in Deutschland, Österreich und den meisten anderen Ländern in Europa, Amerika, Afrika, Asien und Pazifik in keiner Form legal geführt und verwendet werden.
Trotzdem erliegen viele Titelschwindler dem Titelhandel und glauben trotz der eindeutigen Beweislage und Bekanntmachungen der Behörden immernoch, dass der Titelkauf legal und anerkannt ist. Selbsterkorene Promotionsberater, Graduierungshelfer, Titelberatungen, Doktorberatungen, Habilitationsberatungen, sonstige Promotionsberatungen und andere Titelvermittlungen wittern das Geschäft und wenden sich an alle, die Diplome, Professortitel und Doktortitel kaufen wollen. Auch die Bezeichnungen "Spende", "Förderbeiträge", "Förderkosten", "Graduierungsgebühren", "Graduierungskosten", "Prüfungsgebühren", "Prüfungskosten" oder "Studiengebühren" bzw. "Studienkosten" anstatt Doktortitelkauf, Professortitelkauf bzw. Diplomkauf ändern nichts daran, dass gekaufte Diplome ungültig und gefälscht sind. Eine Titelführung ist aber trotz allen "Weisheiten" der Titelhändler in jeder Form in Deutschland strafbar gem. § 132a StGB. Zum Thema - insbesondere zu weiteren Strafbarkeiten - kann hier nachgelesen werden:
Ab wann führt man einen akademischen Grad? Gradführung, Titelführung, Strafbarkeiten
Fragen Sie hierzu bitte Ihr zuständiges Wissenschaftsministerium bzw. die ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Adresse,Kontakt,Auskunft,Gutachten), wenn Sie akademische Grade legal führen wollen. Die Behörden geben gern Auskunft über die Unmöglichkeit der Titelführung dieser "Hochschule" und der Unbrauchbarkeit solcher Urkunden im Beruf.
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McNamara
Wahrheit kann auch mal weh tun
Es lebe der Verbraucherschutz!
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