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Alt 24.08.2007, 12:31
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
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Standard zum thema "abmahnkosten": ... damit deutschland etwas liebenswerter wird:

in ergänzung des wahrlich nobelpreiswürdigen inhaltes unseres germany-freundes (haben sie nach den bierseligen nächten der fussball-wm den heimweg noch nicht gefunden... hallo, das leben geht weiter!!!) einen kurzen artikel, der WIRKLICH geschäftliche aktivitäten in deutschland (wieder) etwas erfolgversprechender werden lassen könnte (sie sehen, intim ÜBERZEUGT bin ich von der grundsätzlichkeit der gesetzesanwendung - noch - nicht!)


also - auf zum leidigen thema A B M A H N U N G E N


Die Gerichte machen vermehrt von der Möglichkeit Gebrauch, bei Abmahnungen einfacher Rechtsverstöße im Internet über eine Reduzierung des Streitwertes / Gegenstandswertes die Anwaltskosten zu kürzen und damit das ganze Thema Abmahnungen unattraktiver zu machen. Das Landgericht Münster reduzierte den Streitwert bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung von 25.000 auf 8.000 €, die Oberlandesgerichte Frankfurt und Hamburg gehen bei Standardverstößen von einem Gegenstandswert von 5.000 € aus. „Dumm gelaufen“ ist es für einen Abmahn- Anwalt vor dem OLG Düsseldorf. Dort kürzte das Gericht den vom abmahnenden Anwalt angesetzten Streitwert von 15.000 auf 900 Euro. Statt 755 Euro Honorar kann der Abmahner nur noch 101 Euro abrechnen.

Mit dieser Entscheidung hat das OLG Düsseldorf übertriebenen Streitwerten bei Abmahnungen einfacher Rechtsverstöße offensichtlich den Kampf angesagt. Da von Seiten des Gesetzgebers derzeit nicht vorgesehen ist, Abmahnkosten nur im Rahmen einer gewissen Relation zuzulassen, machen die Gerichte zunehmend von ihren Möglichkeiten Gebrauch, die Höhe des Streitwertes infrage zu stellen und ggf. herab zu setzen. Wenn sich diese Einstellung verschiedener Gerichte fortsetzt, dürften sogenannte Massenabmahnungen wohl schnell der Vergangenheit angehören. Denn für 100 Euro lohnt es sich auch für einen Anwalt nicht, Abmahnungen zu verschicken und zu riskieren, dass der Kontrahent mit einer Gegenklage zurück schlägt.