@ostara,
können Sie das etwas präzisieren ? Geht es um Inlands- oder Auslandsüberweisungen ?
In Deutschland werden Auslandsüberweisungen (insbesondere in Nicht-EU-Länder) ab einer Höhe von 12.500 Euro gemäß Außenwirtschaftsverordnung an die Bundesbank zu melden.
Im Einzelnen gilt folgendes:
Grenzüberschreitender Euro-Zahlungsverkehr innerhalb Europas
EU-Standardüberweisungen bis EUR 50.000,00
Zum 01.01.2006 wird die Betragsobergrenze für Zahlungen, die den Bedingungen der EU-Preisverordnung entsprechen, erhöht. Der Euro-Zahlungsverkehr innerhalb der EU- und EWR-Länder wird dann, bis zum Betrag von EUR 50.000,00, zu Preisen der Buchungsposten für Inlandsüberweisungen abgewickelt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Die Überweisung auf EURO lautet und den Betrag von EUR 50.000,00 nicht übersteigt.
Korrekte IBAN des Empfängers und korrekter BIC der Empfängerbank angegeben sind.
Die Entgeltregelung "SHARE" (Entgeltteilung zwischen Auftraggeber und Begünstigtem) muss vereinbart sein.
Bei papiergebundenen Aufträgen Vordruck "EU-Standardüberweisung" verwendet wird.
Meldungen an die Deutsche Bundesbank
Nach den Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) §§ 59 ff. besteht bei Zahlungen an und von Gebietsfremden über EUR 12.500,00 eine Meldepflicht. Zahlungen in Verbindung mit Warenein- und -ausfuhren sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Neu per 01.01.2006: AWV-meldepflichtige Zahlungen nach den Bestimmungen der EU-Preisverordnung sind vom Meldepflichtigen grundsätzlich direkt mit dem Meldevordruck "Anlage Z4 zur AWV" bei der Deutschen Bundesbank einzureichen. Zur Vereinfachung des Meldeprocederes erteilt die Deutsche Bundesbank auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für abweichende Meldeverfahren. Auskünfte hierzu erteilt die Deutsche Bundesbank unter der entgeltfreien Telefonnummer: 0800 1234 111.
Schauen Sie auch einmal bei der Deutschen Bundesbank unter dem nachfolgenden Link nach:
http://www.bundesbank.de/download/me...tistik/faq.pdf
Was in Österreich gilt, kann ich nicht genau sagen; hier hilft wohl die Österreichische Nationalbank:
http://www.oenb.at/de/zahlungsverkeh..._questions.jsp