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Alt 20.09.2007, 14:17
McNamara McNamara ist offline
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Standard Doktortitel aus Deutschland, deutsche Doktortitel, Doktorgrad erwerben in Deutschland

Doktortitel aus Deutschland, deutsche Doktortitel, Doktorgrad erwerben in Deutschland

In Deutschland kann das Doktorat an einer Universität, Technischen Universität, Technischen Hochschule, Gesamthochschule, Musikhochschule, Kunsthochschule, Sporthochschule, Medizinischen bzw. Veterinärwissenschaftlichen Hochschule, Kirchlichen Hochschule oder Pädagogischen Hochschule mit Promotionsrecht erworben werden. Fachhochschulen besitzen bislang kein Promotionsrecht; einige Fachhochschulprofessoren sind jedoch an einer Universität habilitiert und haben somit das Recht, Promotionen in Kooperationen mit Universitäten als Erst- oder Zweitgutachter zu betreuen.

Der Doktorgrad darf in Deutschland nur von Berechtigten geführt werden. Das Strafgesetzbuch regelt in § 132a 'Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen' folgendes:

Wer unbefugt
inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,. ..
... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (der 'Doktor' ist ein akademischer Grad, kein "Titel"). Unklar ist, nach Auffassung von Juristen, in diesem Punkt nur das zivilrechtliche Schrifttum. Zwar wird auch hier überwiegend der Rechtsprechung gefolgt, es gibt jedoch auch die Auffassung, "akademische Titel" gehörten zum Namen bzw. seien Namensattribute. Zu Irritationen kann dabei auch der Umstand beitragen, dass der Doktorgrad als einziger akademischer Titel in einen Pass und Personalausweis eingetragen werden kann. Das deutsche Personalausweis- und Passgesetz (PersAuswG § 1, PaßG § 4) behandelt den Titel aber ebenfalls nicht als Namenszusatz, da in diesem Fall eine spezifische Regelung nicht notwendig gewesen wäre. Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt) / Dr. h.c bzw. Dr. E.h eingetragen wird. Da der "Doktortitel" kein Namenszusatz ist, kann aus § 12 BGB (Namensrecht) nicht abgeleitet werden, die Nennung des "vollen Namens" müsse auch die Nennung des "Doktortitels" umfassen.

Im Gegensatz zu den akademischen Graden wie Diplom oder Magister kann der verliehene Doktorgrad gemäß den Promotionsordnungen vieler Universitäten entzogen werden, wenn der Titelträger straffällig geworden ist. Dazu ist im Regelfall ein Mehrheitsbeschluss des zuständigen Promotionsausschusses erforderlich. Den meisten Promotionsordnungen zufolge kann ein Promotionsverfahren auch nur dann eröffnet werden, wenn der Doktorand ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt oder Angestellter der Universität ist.

Bitte lesen Sie dazu die Themen:
Eintrag des Doktorgrades in den Bundespersonalausweis, BPA, Reisepass
und
Echte Doktorgrade, echte Doktortitel, Promotion, promovieren, Promotionsberatungen Dr
und
Doktortitel aus Deutschland und Europa, Doktorgrade aus der EU, 'Doktormacher'
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McNamara
Wahrheit kann auch mal weh tun
Es lebe der Verbraucherschutz!
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