Hallo tropico,
Zitat:
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Grundsätzlich darf ein Kfz in Deutschland mit ausländischer Zulassung geführt werde; ist der Halter allerdings Deutscher und behält er die ausländsichen Kennzeichen bei, verstößt er gegen das Kfz-Steuergesetz und kann sich auch strafbar machen.
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Was bedeutet in diesem Fall "beibehalten". Wie lange darf man denn als Deutscher mit ausländischer Zulassung fahren? Gilt nicht diese "Alle 3 Monate eine Grenze überqueren" Regel?
Gilt das genauso für "Swiss Tourist Plates" ?