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Alt 08.10.2007, 05:35
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
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Beiträge: 591
Standard 4 KUMULATIVE voraussetzungen für anwendung eu-zinsbesteuerungsabkommen

zur erinnerung:

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Vier Voraussetzungen müssen kumulativ gegeben
sein, damit das Abkommen zur Anwendung gelangt.
Der Empfänger einer Zinszahlung muss:
1. eine natürliche Person sein,
2. in einem Mitgliedstaat der EU ansässig sein,
3. eine Zinszahlung von einer abgabepflichtigen Zahlstelle erhalten und
4. an der Zinszahlung nutzungsberechtigt sein.

Generell nicht erfasst sind juristische Personen sowie natürliche Personen mit Wohnsitz in einem Staat ausserhalb der EU

(Ausnahme: EU-Bürger mit Wohnsitz ausserhalb der
EU die keine Wohnsitzbescheinigung vorlegen können)

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solange sie also beispielsweise in dubai ordnungsgemäss polizeilich angemeldet sind (!!!), sind ihnen erträgnisse ohne abzug gutzuschreiben... aus diskretionsgründen, und weil sich persönliche lebensumstände (wohnsitz etc.) ja bekanntlich gelegentlich relativ schnell verändern können (!!!), empfehlen wir dringend den einsatz einer iuristischen person


it's that easy... da fliesst im moment viel geld aus der eu raus - kein wunder, dass die zuständigen eu-bürokraten derwischmässig herumweibeln, ob weitere ausser-eu-länder "einzuladen", sich am abkommen zu beteiligen... unter einsatz von mehr oder weniger druck und überzeugungskraft 8-)


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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