Ich grüße Sie werte Mitstreiter
ich surfe schon seit einigen Tagen über dieses Forum und möcht heut mal neFrage in en Raum werfen, welche mich seid Wochen quält.
Auf deutsche-consult.de lese ich folgendes:
Zitat:
Wird die Beteiligung an der Hong Kong Ltd. von einer deutschen Gmbh oder AG gehalten, und schüttet die Limited an letztere Gewinne aus, so fällt auf diese keine deutsche Körperschaftsteuer an. Diese Gewinne sind auch von der deutschen Gewerbesteuer befreit, wenn die deutsche Gesellschaft mehr als 10 Prozent aller Anteile Limited hält. Allerdings werden 5 Prozent des Betrages einer solchen Auslandsdividende bei der deutschen Muttergesellschaft als so genannte "nicht abzugsfähige Aufwendungen" behandelt.
Das bedeutet, dass in Deutschland steuerpflichtige Gewinne der GmbH/AG um 5 Prozent des Betrages der eigentlich steuerfreien Auslandsdividende erhöht werden. Bei hiesigen Gewinnsteuer von derzeit etwa 40 Prozent ergibt dies de facto eine deutsche Steuerlast auf die ausgezahlten Auslandsgewinne von –wohl ganz erträglichen- 2 Prozent.
Werden die Anteile dagegen von einer in Deutschland ansässigen Privatperson oder Personengesellschaft gehalten, so unterliegen die Ausschüttungen der deutschen Einkommensteuer dem sogenannten "Halbeinkünfteverfahren". Das heißt die Hälfte der Dividenden aus der Limited wird mit deutscher Einkommensteuer belastet.
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Wie und unter welchen genauen Umständen ist die dort beschriebene Besteuerung möglich ? Ich mein das hört sich ja schon recht traumhaft an. Daher frage ich hier lieber mal wo den die ganzen Haken sind

?!
Desweiteren würde ich gern nochmal ne`professionelle Meinung bezügl. der Anonymität einer solchen Hong Kong Ltd. hören. Das jedoch unter der Annahme das z.B. ein ortsansässiger Treuhänder den director, secretary und shareholder- posten stellt und eben keine wie oben beschriebene Verbindung nach deutschland besteht. Bzw. ist es eventl. sogar möglich eine IBC als Director, sowie Shareholder einzusetzen ?
Ich hoffe auf klärende Antwort
