Steuerprobleme mit Briefkastenfirma?
Ich bin hier im Forum auf Beiträge gestoßen, laut derer Auftraggeber Probleme beim Absetzen der Leistungen von Offshore-Firmen haben können, wenn es sich bei diesen um Briefkastenfirmen handelt.
Wäre die Frage, ob dies in meinem Fall zutreffen könnte.
Ich plane eine LTD in Hongkong zu eröffnen, für die ich Service-Aufträge, z.B. Montagen, für deutsche Firmen weltweit durchführen werde. Dabei ist zu beachten daß ich selbst gleichzeitig nach Asien auswandern werde, jedoch nicht nach Hongkong. Hongkong dient in diesem Fall eigentlich mehr als zuverlässiger, kriesensicherer Standort für die "Basisfirma". Zudem muß die Steuerbehörde an meinem zukünftigen Hauptwohnsitz nicht unbedingt alles wissen. Evtl. werde ich im betreffenden Land dann noch eine Niederlassung gründen, bei der ich dann angestellt sein werde und die Aufträge im Auftrag der Hongkong LTD. ausführe.
Kann ein deutscher Auftraggeber Probleme mit dem Finanzamt beim Absetzen der Leistungen bekommen?
Wie würden sich dies ggf. möglichst einfach umgehen lassen?
Hat jemand Erfahrung bzw. zuverlässige Informationen zu diesem Thema?
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