Zitat:
Zitat von ralf_137
... Kann ein deutscher Auftraggeber Probleme mit dem Finanzamt beim Absetzen der Leistungen bekommen? ...
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Ich denke nicht, denn Sie und Ihr Auftraggeber können ja schließlich nachweislich Arbeiten dokumentieren. Was anderes wäre es, wenn Sie dem deutschen Auftraggeber Provisionen in Rechnung stellen würden.
Entscheidend ist also, daß dem deutschen Auftraggeber gegenüber tatsächlich Leistungen erbracht wurden.