Europa-Hochschule EurAka CH, private Hochschule integrale Medizin, Technik Ökonomie
Für die Fans der Firma EurAka im Folgenden eine interessante Nachricht aus der Baden Online, aktuell vom 26.10.2007. Vielen Dank an den aufmerksamen User, der uns auf diesen Artikel hinwies!
So viel zum Thema "EurAka ist international anerkannt":
Der EurAka-Professor aus Lugano
Offenburger wegen Titelmissbrauchs verurteilt
Ein 51-jähriger Offenburger hat sich auf Schildern und Briefköpfen unerlaubt als Professor bezeichnet. Richterin Ute Körner vom Amtsgericht verurteilte ihn dafür zu einer Strafe von 3500 Euro.
26.10.2007 - Offenburg. Die Staatsanwaltschaft warf einem 51-jährigen Offenburger vor, sich in den Jahren 2004 und 2005 als Professor bezeichnet zu haben, obwohl er diesen Titel nicht führen durfte. Auf Visitenkarten, Briefköpfen und seinem Klingelschild habe er sich »Professor für Physikalische Medizin« genannt. Nachdem zwei Zeugen und eine Sachverständige die Vorwürfe bestätigt hatten, verurteilte Richterin Ute Körner den Angeklagten, wie von der Staatsanwalt gefordert, zu 50 Tagessätzen à 70 Euro. Der Angeklagte, ein gelernter Physiotherapeut, wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.
Ins Rollen gebracht hatte den Fall ein Konkurrent des »Professors«, der diesen wegen seines akademischen Titels angezeigt hatte. Einige andere Konkurrenten übrigens auch. Beim »Professor« fand 2005 deshalb eine Hausdurchsuchung statt, von der ein zur Verhandlung geladener Polizist als Zeuge berichtete. Neben mehreren Schriftstücken und einer Verleihungsurkunde einer Schweizer Hochschule sei damals auch der Laptop des Angeklagten beschlagnahmt worden.
Hochschule Euraka?
Aus der Verleihungsurkunde sei hervor gegangen, dass dem Angeklagten ein Lehrstuhl von der Europahochschule Euraka vergeben worden sei. Außerdem war auf der Urkunde vermerkt, dass der Titel nur mit einer Herkunftsangabe gebraucht werden dürfe. Dies habe der Angeklagte auch getan, argumentierte der Verteidiger. Eine Verwechslung mit einem deutschen Titel sei demnach ausgeschlossen.
Anhäufung von Titeln
Er bezog sich dabei auf einige der beschlagnahmten Dokumente, auf denen sich der Angeklagte als »Prof. ass, MPM. sc., Dipl. PT. bc. sc., Ordinarius am Lehrstuhl für Physikalische Medizin EurAka, Lugano, CH« bezeichnet hatte. Für Richterin Körner war klar: »Es ist sicherlich gewollt, dass die Anhäufung von Titeln zur Verwirrung führt.« Außerdem gebe es genügend Beispiele, bei denen der Angeklagte die Herkunft des Titels nicht genannt habe.
Wie 2004, als der Angeklagte bei der Angabe seiner Personalien – in einer völlig andere Sache übrigens – einem Offenburger Polizisten als Berufsbezeichnung den Titel »Professor für Physikalische Medizin« genannt habe. Dies sagte jetzt der Polizist als zweiter Zeuge in der Verhandlung aus.
Aber: Selbst wenn der Angeklagte konsequent die Herkunft des Titels, also »Europahochschule Euraka, Schweiz« angegeben hätte, wäre ihm das Tragen das Titels Professor nicht erlaubt. Dies führte eine Sachverständige von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen aus. Ein ausländischer Titel dürfe nur dann in Deutschland geführt werden, wenn es sich dabei um eine staatlich annerkannte Hochschule handele. Genau das sei die Euraka Hochschule nicht.
Die Sachverständige brachte es auf den Punkt: »Egal wie, der Titel darf in Deutschland nicht geführt werden.«
Richterin Körner sah den Tatvorwurf deshalb als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 70 Euro.
Quelle:
baden-online.de/news/artikel.phtml?page_id=&db=news_lokales&table=artik el_offenburg&id=13263