Zitat:
Zitat von davincy
....Das Problem stellt sich erst wenn diese Seiten in Deutschland z.B erreichbar werden.
|
NEIN, geschätzter davincy, diese Frage stellt sich NUR (!!!!!!!!!!!!!!!!!!), wenn der content-Verantwortliche unter den Geltungsbereich des TMG (Telemediengesetz), dort § 3 - Herkunftslandprinzip - fällt ("(1) In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Telemedien unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts ...").
Die "Erreichbarkeit" in Deutschland ist VÖLLIG irrelevant. Gleiches gilt für die Impressumpflicht: Eine Firma mit Sitz in Belize unterliegt selbstverständlich NICHT der deutschen Impressumspflicht und schon gar NICHT dem TMG !!!