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Alt 03.11.2007, 12:56
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Standard Unternehmensformen

Welche Gesellschaftsformen gibt es?

Costa Rica bietet eine Menge an unterschiedlichen Gesellschaftsformen. Die wichtigsten werden im Folgenden kurz vorgestellt.

Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima)

Die Sociedad Anónima (kurz S.A.) ist die in Costa Rica am häufigsten genutzte Option. Um eine solche Aktiengesellschaft in Costa Rica gründen zu können, benötigt man drei zukünftige Vorstandsmitglieder, die nicht zwingend über eine Residenz in Costa Rica verfügen müssen.

Oft wird die S.A. verwendet, um bestimmte Güter unter dem Namen der Gesellschaft zu halten. Der Immobilienerwerb auf Namen einer S.A. ist ein bekanntes Beispiel. Vorteil ist, dass beim Immobilienübertrag keine Steuern anfallen, da nur die Stammaktien der S.A. übertragen werden. Zudem gibt es keine Mindestkapitaleinlage für die Gründung einer Aktiengesellschaft.

Die Aktiengesellschaft bietet 100 %ige Anonymität.

Nur das Direktorium wird amtlich erfasst. Die Aktien sind Inhaberaktien, d.h. wer in Besitz der Aktien ist, vertritt das gesamte Kapital der Gesellschaft. Der Präsident vertritt lediglich formal die Aktiengesellschaft. Er hat faktisch keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Aktivitäten der Gesellschaft. Tatsächliche Befugnisse hält die Person, auf welche die entsprechenden Vollmachten ausgestellt ist. Diese bevollmächtigte Person kann - muss jedoch nicht - mit dem Eigentümer der Aktien identisch sein, welcher anonym ist.

Kommanditgesellschaft (Sociedad en Comandita)

Besteht aus mindestens einem Komplementär und einem Kommanditisten. Kapitalanteile können als Grundvermögen, Bargeld und gewerblichen Patenten eingebracht werden. Kredite oder Dienstleistungen dürfen nicht eingebracht werden. Ansonsten verhält sich die Kommanditgesellschaft wie die aus Deutschland bekannte Variante.
Im Vergleich zur Sociedad Anonima wird diese Gesellschaftsform selten verwendet.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada)

Diese Gesellschaft gilt besonders für kleine Betriebe als Alternative zur Aktiengesellschaft (S.A.), da sie weniger gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Diese Gesellschaft eignet sich beispielsweise für den familiären Immobilienbesitz und Regelung von Erbschaften. Nach dem Tod des Geschäftsführers können die Befugnisse problemlos an Miteigner übertragen werden.
Die Gesellschaft besteht aus mindestens 2 Teilhabern. Die Haftung ist auf das eingebrachte Kapital begrenzt. Jeder Teilhaber erhält Anteile, die nicht öffentlich verkauft werden können.
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