Einreisebestimmungen
Deutsche können in Costa Rica zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tagen mit einem Reisepass visafrei einreisen. Sollte ein längerer Aufenthalt oder die Einreise zu einem anderen Zweck (z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) geplant sein, so muss die dafür notwendige Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Detaillierte Informationen diesbezüglich können bei der costaricanischen Botschaft in Berlin erfragt werden. Die costaricanische Einwanderungsbehörde informiert über Einwanderungsvoraussetzungen auf ihrer Website unter
Migración .
Reisedokumente
Vorläufige Reisepässe sowie deutsche Kinderausweise und Kinderreisepässe werden für die Einreise nach Costa Rica anerkannt; ein Lichtbild ist zwingend vorgeschrieben. Die Eintragung des Kindes in den Reisepass eines Elternteils genügt in der Regel nicht. Minderjährige können grundsätzlich alleine einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Eine Ausreiseerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn sich Minderjährige zu touristischen Zwecken in Costa Rica aufgehalten haben und bei der Ausreise von mindestens einem Elternteil begleitet werden. Bei der Ausreise von Minderjährigen, die in der Vergangenheit mit einer zeitweiligen, begrenzten oder unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis in Costa Rica gelebt haben, auch wenn dieser Aufenthaltsstatus bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung einer dritten Person (nicht Elternteil) ausreisen, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden regelmäßig eine Einwilligungserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters, die persönlich vor einem Konsul von Costa Rica unterzeichnet und von diesem beglaubigt werden muß. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der costaricanischen Botschaft in Berlin geklärt werden (s. untenstehende Adresse und Verweis auf Homepage). Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und 3 Monate über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Reisen über die USA
Da viele der Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden (z.B.KLM/Martinair), müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der US-Botschaft in Berlin unter
U.S. Diplomatic Mission to Germany - Home sowie auf der Homepage der deutschen Botschaft Washington..
Gebühren bei Ausreise
Bei der finanziellen Planung sollte bedacht werden, dass zum Zeitpunkt der Ausreise eine Flughafensteuer für Touristen von z. Zt. 26,00 USD sowie ggfs. eine Sicherheitsgebühr von z.Zt. 6,00 USD pro Person erhoben wird. Beide Gebühren können auch in Colones beglichen werden. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten beträgt die Ausreisegebühr je nach Aufenthaltszweck zwischen 47,00 USD und 67,00 USD.