Eine fixe Idee
Liebe Forumsteilnehmer,
Seit einiger Zeit verfolge ich nun schon Ihre Ausführungen, da ich mich mit der Möglichkeit einer Abschöpfung meines Firmengewinnes im Ausland beschäftige.
Aktuelle Situation:
Es werden durch mich Waren aus der Türkei importiert und hier mit hohen Aufschlägen verkauft.
Gewünschte Situation:
Eine von mir im Namen eines Treuhänders gegründete Aktiengesellschaft verkauft mir die zu importierenden Waren mit einem Aufschlag von 30%, so dass 30% weniger Gewinn in Deutschland anfallen, sondern in der Türkei. Hierzu soll ein Mitarbeiter in der Türkei mit eigenem Büro für mich tätig sein.
Die Aktien "gehören" einer Gesellschaft auf der Isle Of Man, die regelmäßig Dividenden aus den Gewinnen der türkischen Firma erhält. Diese Dividenden werden dann durch mich abgehoben und für Konsumausgaben genutzt.
--
Bisher ist keine der beiden gewünschten Firmen gegründet.
Die Gründung der türkischen Firma wird in nächster Zeit durchgeführt werden. Wie sind hier die Abkommen mit der BRD? Gäbe es ein Problem, wenn ich als Bevollmächtigter für das Geschäftskonto der türkischen AG bei der Bank eingetragen wäre?
Was benötige ich auf der Isle Of Man?
- Ein Bankkonto, im Namen des Treuhänders?
- Einen Treuhänder, der als Eigentümer der "Holding" auftritt
Die Erhöhung der Preise für den Import der genannten Waren ließe sich leicht durch Qualitätsverbesserungen argumentieren.
Was wäre bei einer Reise auf die Isle Of Man zu berücksichtigen. Mir ist ein persönliches Gespräch sehr wichtig, auch wenn es jährlich "nur" um Abschöpfungen in mittlerer 5 stelliger Höhe geht.
Gibt es ein 100%ig legales Alternativmodell, bei dem ich keine weiteren Konsequenzen fürchten müsste?
Mit freundlichem Gruß
J. Heseicke.
|