Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2007, 09:44
RAKlose RAKlose ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.10.2007
Ort: Witten
Beiträge: 25
Beitrag Beschlüsse in der Limited

Mal ein kleiner Tip an die User:
Damit ein Beschluss in der Ltd. rechtssicher ist, müssen selbstverständlich die Förmlichkeiten des englischen Rechts eingehalten werden.
Es ist auf die Einladungsfrist zu achten, das Quorum ist festzustellen, ein Chairman ist zu wählen und die persönlichen Interessen sind darzulegen.

Es ist also falsch und rechtsfehlerhaft, wenn z.B. einfache eine GmbH Beschlussvorlage kopiert und für die Limited benutzt wird. Im Zweifel kann dies zur Unwirksamkeit des entsprechenden Beschlusses führen !!!
__________________
Viele Grüße
RA Michael Klose
Diakonissenstr. 18
58455 Witten/Ruhr
Tel.: 02302 956040
Fax: 02302 956044

www.ra-klose.de

Gf Limited-Verband
www.Ltd-Verband.de
Mit Zitat antworten