
04.12.2007, 22:58
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Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 9
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Geht doch...
Zitat:
Mein (Ex-)Freund und engster Mitarbeiter N. (Name den Insidern bekannt)
hat bei einem Seminar, wo er für mich als Coach und Co-Trainer tätig war,
während einer Therapie-Sitzung die Grenzen der Intimität deutlich
überschritten. Auch wenn er und die Klientin beteuern, dass beide es
wollten, kommt das einem Missbrauch gleich. Denn das Verhältnis
Therapeut-Klient ist immer ein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis, und
in der Hypnotherapie vermutlich noch stärker als bei anderen
Therapieformen. Das ist etwa vergleichbar mit einem Lehrer, der sich an
einer zwölfjährigen Schülerin vergreift, und sich damit herausreden
will, dass die Schülerin das auch wollte. So etwas geht nicht, und ich
darf es als verantwortungsbewusster Therapeut und Ausbilder auch nicht
vertuschen helfen.
Doch damit nicht genug: N. hätte das Ganze gern als harmlose Affäre
betrachtet und wäre wieder zur Tagesordnung zurückgekehrt. Doch die
Klientin gestand es ihrem Ehemann und war offenbar bereit, N. zu
heiraten. Als ihr Ehemann mir das mitteilte, stellte ich N. zur Rede,
denn bis dahin wusste ich nichts von der Sache. N. stritt es wiederholt
vehement ab und hatte sogar “Beweise” für seine “Unschuld”. Diese
“Beweise” und die Tatsache, dass jeder, der N. näher kannte, für ihn
die Hand ins Feuer gelegt hätte, brachten mich dazu, bei der Klientin
eine psychiatrische Störung oder eine böswillige Verleumdung
anzunehmen. Mit dem Ehemann der Klientin besprach ich die Möglichkeit
eines Verliebtheitswahns, wie er bei manischen Phasen vorkommen kann,
und ich bat ihn, das psychiatrisch untersuchen zu lassen. Andernfalls
würde ich seine Frau wegen Verleumdung verklagen. Als ich mit der
Klientin telefonierte, um eventuelle Zeichen einer Manie festzustellen,
beteuerte sie, N. hätte seine Grenzen als Therapeut jederzeit gewahrt,
und das Ganze sei ein Hirngespinst ihres Ehemanns. Nun weiss man, dass
es (z.B. bei Alkoholikern) den so genannten Eifersuchtswahn gibt. Von
Alkoholismus war zwar bei besagtem Ehemann nichts bekannt, aber ich
begann auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Mann
psychiatrische Hilfe braucht. Wohlverstanden: All dies geschah immer in
Absprache mit N., der dem Spuk jederzeit mit einem Geständnis hätte ein
Ende setzen können.
N.s Geständnis erfolgte erst, als der Ehemann der Klientin mir den von
ihm ausspionierten E-Mail-Verkehr zustellte, der zwischen N. und der
Klientin im Anschluss an das Seminar stattgefunden hatte. Wohlgemerkt:
Das waren E-Mails, die eine deutliche Sprache sprachen, und die auch
zeigten, dass es sich nicht um einen “Ausrutscher im Affekt” (was für
einen Therapeuten auch schon unverzeihlich wäre) gehandelt hatte.
Ich weiss nicht, ob Aussenstehenden die Tragweite dieser Geschichte
klar wird.
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Quelle: bestofpowerletter111-120
Wie HPZ hier richtig erwähnt, ist das Verhältnis zwischen Therapeuten und Patienten (zumindest in Deutschland) geschützt. Der Verkehr zwischen Patient und Therapeuten ist also ein Missbrauch. Schutzbefohlen trifft vielleicht juristisch nicht ins Schwarze - definitiv begibt sich ein Patient aber in diesen Status.
[Textteil entfernt/Mod]
Das "Institut für Klinische Hypnose" hat Betrüger (oder sollte ich sagen: Erfinder?) Hans-Peter Zimmermann natürlich selbst gegründet.
Das mit der Anzeige war kein Witz. 
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