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Alt 06.12.2007, 23:20
hannes hannes ist offline
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Registriert seit: 06.12.2007
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Hallo,

danke schonmal für Ihre Mühe.

Zitat:
Zitat von ffbkdavid Beitrag anzeigen
damit haben sie schon 'mal ein erstes "problem" - eine ibc kann ja nur AUSSERHALB des landes, in dem sie registriert ist, transaktionen abwickeln (einheimische können keine ibc's "besitzen" und/oder betreiben... liegt ja auch in der natur der sache)
Da haben Sie natürlich Recht. Im Inland finden keine Geschäftsaktivitäten statt. Das Online-Angebot (Internetdienstleistungen) soll sich an Europäer richten. Die IBC soll in Belize ansässig sein, der Eigentümer ist Europäer.

Zitat:
wo werden die geschäftlichen entscheide gefällt... nicht etwas doch dort, wo sich das "geschäftskonto" befindet, nämlich - sie sie selbst erwähnen...
Die Entscheide würden nicht am Sitz der Firma und nicht am Sitz des Geschäftskontos gefällt. Eine physische Präsenz wäre für die Geschäftsaktivitäten nicht erforderlich.

Zitat:
da stellt sich die frage nach der NÄHE zur schweiz... nur 'mal so in den raum gestellt
Die physische Nähe zum Konto wäre nicht das Problem. Das Geld soll auf dem Konto wachsen. Die (kleineren) Überweisungen würden an eine deutsche, österreichische oder schweizerische Gesellschaft gehen, dessen Dienstleistungen bezahlt werden sollen. Dem Geldempfänger sind die Firmenstrukturen mehr oder weniger gleichgültig, solange er das Geld bekommt.

Zitat:
besteht da nicht die gefahr, dass alleine schon aus ihrer "anschrift" vife behörden ihre schlüsse ziehen (könnten)?
Eine Postadresse in Belize wäre ausreichend. Eine Büroadresse darf doch auch eine Belize-IBC in Belize haben oder?

Zitat:
wie ist denn der "wirtschaftlich berechtigte" - so heisst das im angelsächsischen recht - in der firma positioniert?
Der wirtschaftlich Berechtigte der Belize-Ltd. soll Zugriff auf das Schweizer Geschäftskonto haben.

Zitat:
aus ihren ausführungen ergibt sich lediglich, dass der GEWINN wohl um den aus dem "ausland" - ich formulier's 'mal neutral! - überwiesenen zahlungseingang steigt... oder? - auf diesem sind natürlich entsprechende abgaben zu entrichten
Mir ist natürlich klar, daß der Geldempfänger Abgaben auf die erhaltenen Gewinne entrichten muß. Es geht gar nicht um das Problem, daß darauf Steuern gezahlt werden sollen. Der Geldempfänger sollte keine Probleme bekommen, wenn er regelmäßige Zahlungen von einer Offshore-Firma erhalten würde. Ich weiß ja nicht, wie die österreichischen, deutschen oder schweizer Behörden solche Geld-Transaktionen einstufen.
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