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Alt 09.07.2006, 17:44
Gast Gast ist offline
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Standard International Academic Society IAS, wertlose Mitgliedschaften von DegreeConsulting

Wenig eindrucksvoll:
International Academic Society



Die als International Academic Society bezeichnete Organisation ist schon seit Jahren im Geschäft. Während Käufer von fragwürdigen Berufsbezeichnungen ihr Image aufpolieren wollen, sieht die Wahrheit jedoch eher traurig aus.
Wer Dokumente mit dieser Bezeichnung vorlegt, hat sie schlicht gekauft.
Für Arbeitgeber sind solche Käufe und Verkäufe ärgerlich, weil solche Dokumente irreführend sind. Wird ein solcher Käufer aufgrund der Zertifikate und dem aufpolierten Lebenslauf eingestellt, kommt es nicht selten zu Störungen und Fehlern. Das ist für Arbeitgeber und Kollegen nicht nur ärgerlich - das kann unter Umständen auch sehr teuer werden.

Wer solche Dokumente unberechtigt bei der Bewerbung verwendet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er sich damit in strafbare Gefilde begibt.
Zum einen würde ein darauf abgeschlossener Arbeitsvertrag auf Täuschung beruhen, wodurch der Betroffene nach Kenntnis der Umstände seinen Arbeitsplatz verliert. Zwar sollen sich die Arbeitgeber (der alte und der potentielle neue) gemäß der Bestimmungen des Arbeitsrechts nicht informell über solche Einzelheiten austauschen - die Realität sieht jedoch oft anders aus. Und das ist bei der Verwendung von falschen Urkunden auch durchaus verständlich.
Allein hier handelt sich der Titelkäufer einige Probleme ein, denn er erschwert sich damit die Chancen, woanders Arbeit zu finden.
Zum anderen muss der Titelkäufer sich ggf. mit einem Eintrag im Polizeilichen Führungszeugnis und der Tatsache, von nun an vorbestraft zu sein, anfreunden.

Strafrechtlich sind hier anzuwenden:
§ 263 Abs. 1 bzw. Abs. 2 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) (Betrug),
§ 52 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) (in Tateinheit mit)
§ 267 Abs. 1 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) (Urkundenfälschung).
Wenn die Berufsbezeichnung doch nicht geschützt ist - viele Titelverkäufer kennen sich nämlich nicht aus - kommt noch hinzu:
§ 132 a (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen §132a StGB) StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) (Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen).

Und Betrug, Urkundenfälschung und Titelmissbrauch sehen bei einer Bewerbung mit erforderlichem Führungszeugnis nicht wirklich gut aus. Also auch hiermit ist mit einer zusätzlichen Erschwernis zu rechnen, einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Leider gibt es (noch) zahlreiche Berufsbezeichnungen, die von jedem mit jedwedem Bildungsstand jederzeit verwendet werden können - auch ohne solche Dokumente.
Besonders kommen vermehrt ausländische Berufsbezeichnungen hinzu, so dass die Arbeitgeber gezwungen sind, immer intensiver zu prüfen.

Sowohl der Verkauf als auch der Kauf solcher Urkunden ist nicht strafbar. Problematisch wird es für die Verkäufer, wenn auch Zeugnisse ausgestellt werden.

Die Urkunden sind für den Rechtsverkehr völlig wertlos und unbrauchbar.
Mittlerweile ist die IAS auch weitgehend bekannt, so dass man sich bei Verwendung der Bezeichnung eher lächerlich macht.
"International Society" wäre ja noch verständlich gewesen, aber mit "Academic" hat es wahrlich nicht das Gernigste zu tun...



Angebote der IAS


Für satte 40 Euro gibt es folgendes zu haben:

- Betriebswirt,
- Volkswirt,
- Sachverständiger für ...,
- Umweltberater,
- Finanzmakler,
- Anlageberater,
- Betriebsökonom,
- Informatiker,
- Publizist,
- Journalist,
- Psychologischer Berater,
- Redakteur,
- Dozent für ...,
- Direktor,
- Reiseleiter,
- Verleger,
- Unternehmensberater,
- Galerist,
- Ökonom,
- Jurist,
- Astrologe,
- Wirtschaftsjurist,
- Ernährungsberater,
- Fachkaufmann,
- Fachberater für ...,
- Graphologe,
- Handelsfachwirt,
- Hausverwalter,
- Industriefachwirt,
- Makler,
- Personalberater,
- Systemanalytiker,
- Aroma-Therapeut,
- Medienberater,
- Gutachter für ...,
- Servicekraft für ...,
- Organisationsberater,
- Technologieberater,
- Autor,
- Logistiker,
- Werbeberater,
- Restaurator,
- Werbetexter,
- Konfliktberater,
- Finanzberater,
- Finanzkaufmann,
- Vermögensberater,
- Finanz-Sachverständiger,
- unabhängiger Finanzoptimierer,
- Gesundheitsberater,
- Handelsvertreter für ...,
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- Tätowierer,
- Chauffeur,
- Feng Shui Berater,
- Produktionsmanager,
- Finanzvermittler,
- Kosmologe,
- Rentenberater,
- Allergieberater,
- Personenschützer,
- Animateur,
- Juwelier,
- Therapeut,
- Kynologe,
- Audiometrist,
- Mototherapeut,
- Lebensmittelkontrolleur,
- Konstrukteur.


Für 60 Euro bekommt man folgende Berufsbezeichnungen mit Schulungsunterlagen:

- Projektmanager,
- Immobilienmakler,
- Immobilienkaufmann,
- Immobilienberater,
- Fachberater für Naturheilmittel, ??? s. o.*
- Gesundheitsberater,
- Finanzmakler, ???. s. o.*
- Anlageberater, ??? s. o.*
- Finanzberater, ??? s. o.*
- Finanzkaufmann, ??? s. o.*
- Finanz-Sachverständiger, ??? s. o.*
- unabh. Finanzoptimierer, ??? s. o.*
- Broker,
- Unternehmensberater, ??? s. o.*
- Call-Center Agent,
- Allergieberater, ???. s. o.*
- Fachberater für Allergiker, ??? s. o.*
- Autor, ??? s. o.*
- Schriftsteller,
- Publizist.

* Anmerkung:
Die IAS gibt an, dass die vorgenannten Kurse auch ohne "Schulungsunterlagen" für 50 Euro lieferbar sind. Ob der Käufer dann für die markierten Berufsbezeichnungen nun 40 Euro oder 50 Euro berappen muss, kann er sich wohl selbst aussuchen - oder er darf sich überraschen lassen...




Fortsetzung folgt...

Geändert von Gast (22.07.2006 um 04:17 Uhr).
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