Internationale Strukturierung - DBA nutzen?!
Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen, bzw. ab welcher Größenordnung sich die Einschaltung einer Zwischengesellschaft lohnt.
Die Ausgangssituation ist die, dass ein deutsches Unternehmen Waren importiert. Diese werden z.T. von einer Firma des selben Inhabers produziert. Zwischen dem Produktionsland und Deutschland besteht aktuell kein DBA. Die Produktionsfirma soll dabei keineswegs "versteckt" werden, sondern Teil der Werbestrategie im Bezug auf Qualität etc. sein.
Gibt es eine ungefähre Größenordnung für den Gewinn der Gesellschaft im Produktionsland, der ja vermutlich in Deutschland ein zweites Mal versteuert werden müßte, die den Einsatz einer Zwischengesellschaft sinnvoll erscheinen lässt? Länder, die mit beiden Staaten DBA geschlossen haben, wären Österreich und Mauritius.
Freundliche Grüße!
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