Zitat:
Zitat von ffbkdavid
_____ ... bei der EINFUHR NACH DEUTSCHLAND werden sie die waren mit ursprungszeugnissen dokumentieren müssen... es nützt ihnen also überhaupt rein gar nichts, wenn eine mauritiusgesellschaft als "importeur" auftritt, wenn die ware in djibouti fabriziert wurde... ihre struktur wird mit einem streich ersichtlich... mit allen folgen
_____ und warum um alles in der welt wird der gewinn "ein zweites mal" besteuert - ich verstehe rein gar nichts... im äussersten unglücksfall bezahlt der PRODUZENT doch steuern auf SEINEM gewinn (aus dem EXPORT) und die handelsfirma in deutschland auf DEREN gewinn aus dem HANDEL... also bei auf DEREN SPANNEN... und nicht 2x aus dem gleichen grund
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe den Sachverhalt wohl etwas zu kompliziert dargestellt. Also:
- Unternehmer A importiert in Deutschland Waren aus Nepal.
- Einen Teil dieser Waren stellt eine ebenfalls von A in Nepal gegründete Gesellschaft her, andere Waren werden von anderen Herstellern in Nepal gekauft.
- Die Waren werden direkt von Nepal nach Deutschland exportiert.
Ist hier nicht das Problem, dass A einen möglichen Gewinn der Produktionsgesellschaft persönlich sowohl in Nepal als auch in Deutschland versteuern muss, weil eben ein DBA fehlt?
Und, falls dem so ist, ließe sich dieses zumindest prinzipiell durch eine zwischengeschaltete Gesellschaft lösen, die dann Eigentümerin der Produktionsgesellschaft ist?