Das "multinationale Unternehmen" wird von Deutschland aus "verwaltet"; das heißt ja wohl, daß dieses Unternehmen in Deutschland eine Betriebsstätte unterhält (und damit der Kontrolle der deutschen Finanzverwaltung unterliegt). Gehen Sie dann davon aus, daß füher oder später (eher früher als später) dieser Fragenkatalog auf Ihren Geschäftspartner zukommt:
http://www.business-podium.com/board...ziehungen.html (Fragenkatalog zur Aufklärung grenzüberschreitender Beziehungen)
DANN müssen Sie schon davon ausgehen, daß Ihr Name fällt.
Wenn Ihr Geschäftspartner diesen Fragenkatalog für die deutsche Finanzverwaltung zufriedenstellend beantworten kann, kann Ihr Vorhaben ohne weiteres realisiert werden.