Thema: Anguilla
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Alt 10.07.2006, 13:00
Mucha Mucha ist offline
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Bei Verheirateten nimmt das FA regelmäßig als Lebensmittelpunkt den Wohnsitz der Familie an. Etwas anderes kann nur gelten, wenn man dauernd getrennt, d.h. in Scheidung lebt. Wenn sich nur der Mann außer Landes aufhält, nutzt das nichts. Für steuerliche Belange kommt es nicht auf die polizeiliche Meldung an. Das Bereithalten einer für Wohnzwecke geeigneten Unterkunft (Zimmer bei den Eltern, Ferienwohnung, etc.) in D reicht bereits aus. Also wenn raus aus D, dann mit der ganzen Familie und unter Aufgabe aller Wohnsitze oder ansonsten Verzug in ein DBA Land.
Gruß
Mucha
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