Ich bin österreichischer Staatsbürger und auch hier ansässig. Ich plane eine Ausweitung meiner Geschäftstätigkeit in einem neuen Markt. Via Internet sollen Produkte (Tiernahrung) direkt an US-Konsumenten verkauft werden. Da die Abwicklung (Versand, Zoll) für einen Massenmarkt von Österreich aus zu aufwendig erscheint, planen wir die Gründung einer amerikanischen Firma, die die Verkäufe abwickelt. Die Produkte selbst werden auch in den USA als White-Label-Produkte eingekauft, von uns gebrandet und mit einem besonderen Marketingspin vermarktet.
_____ mit ihrem plan verlassen sie die für nicht us-staatsbürger "eigentlich" optimale struktur der verwendung einer llc, weil sie IN DEN USA geschäftlich aktiv werden
_____ sie werden also mit der irs und ähnlichen us-behörden intensiven kontakt pflegen (müssen/dürfen)... und benötigen darum ZWINGEND einen us-steueranwalt sowie einen ausgezeichneten buchhalter
_____ alleine schon aus diesem grund kann ich ihnen schon jetzt verbindlich zusagen, dass sie AUS UNSEREM HAUSE kein angebot für die realisierung dieser idee erhalten werden... grauslich - alleine, wenn ich an die kosten denke... da vergeht dem bello das kläffen!!!
Da die Verkäufe rein übers Internet erfolgen und der Versand an einen Fulfillment-Dienstleister ausgelagert wird, der auch Betreiber des Web-Shops ist und Krediktkarten-Clearing übernimmt, ist keine physische Vertretung in den USA nötig, es sollte reichen, dass die Firma dort ihr registered office/agent hat. Diese unsere amerikanische Firma ist in keiner Weise im EU-Raum aktiv.
_____ eine us-firma (gleich welcher ART, ob corporation, llc oder llp), die INNERHALB DER USA TÄTIG IST, hat eine physische präsenz und wird damit steuerpflichtig in den usa
_____ rest zu diesem themenkreis... siehe oben
Die Konstruktion, die ich ins Auge gefasst habe, wäre nun folgende:
Vorauszuschicken wäre, dass es hierbei nicht um Anonymität geht, was hier im Forum oft das Thema ist, sondern um einfach um funktionierende Strukturen. Hauptthema sind Haftungsbeschränkungen (v.a. hinsichtlich oft absurder Schadenersatzforderungen wie das im US-Raum häufig ist, sollte unser Zulieferer fehlerhafte Produkte liefern, die Schaden verursachen.)
Wir gründen eine Private LTD auf der Isle of Man, die das Markenrecht an dem Produkt hält. Ich und mein Geschäftspartner sind sowohl Shareholder wie auch Directors.
_____ wie sie auf die isle of man kommen, ist mir schleierhaft... sie begeben sich angesichts der offenlegung von firmenvertretern wie aktionären mitten in den dschungel der eu-steuergesetzgebung... einschliesslich eu-zinsabschlagssteuer FÜR AUSSCHÜTTUNGEN (ob heute, morgen oder wann immer... irgendwann soll die knete ja für irgendwas genutzt werden... oder?)
Die LTD ist einziges Member einer amerikanischen LLC – mir wurden Delaware und Florida als Standorte empfohlen, aber ich lasse mich auch gern eines besseren belehren. Ich trete als Manager der LLC auf.
_____ ja, ausgezeichnet... damit wird also der PRINCIPAL PLACE OF BUSINESS ihre anschrift in österreich... und sie haben intensiven kontakt mit den dortigen (steuerbehörden)... gekoppelt mit irs-beamten: MAHLZEIT!
Die Gewinne der LLC werden in ihrem Eintragungs-Staat versteuert und fliessen in die LTD, wo sie akkumuliert werden. Meinen Informationen nach gibt es in Österreich keine Hinzurechnungsbesteuerung wie in Deutschland, die Gewinne könnten also ganz legal in der Isle-of-Man-LTD thesauriert werden und dann nach einigen Jahren nach einer Übersiedlung auf die Kanalinsel ausgeschüttet werden.
_____ EINE LLC HAT KEINE GEWINNE, DIE SIE IRGENDWO ZU VERSTEUERN HAT... diese gesellschaftsform ist ein "durchlauferhitzer", d.h. gewinne werden wie im operation agreement vorgesehen an die aktionäre (in einer llc MEMBERS genannt) weitergereicht... und damit beisst sich die kuh erneut in ihren eigenen schwanz, planen euer glorifizenz ja bekanntlich, nach aussen offen in einer iom-gesellschaft als direktor und shareholder aufzutreten
_____ schon wieder: mahlzeit!
Was halten Sie von diesem Szenario? Hab ich da grobe Fehler drinnen?
_____ ja... siehe oben!
Ich habe gelesen, dass es für eine amerikanische LLC, die im ausländischen Besitz steht, mit nicht-resident Geschäftsführer unmöglich ist, ein Konto bei einer US-Bank zu bekommen. Stimmt das? Und, wenn ja, hätten wir Nachteile in unsrem Geschäftsleben, wenn unser Konto nicht bei einer amerikanischen Bank führen, sondern an einem Offshore-Standort?
_____ für IHRE struktur bekommen sie ohne probleme ein us-bankkonto... sie sind ja dazu verpflichtet, eine irs-steuernummer wie auch eine sozialversicherungsnummer zu beantragen... damit sind sie bei 2 äusserst bissigen amtsstellen bekannt und werden mit umsicht und persönlich "betreut"
_____ bei welcher bank hätten sie denn gerne ein TRADING ACCOUNT... würde mich persönlich interessieren, rasen wir doch wie die gehetzten affen durch unser universum, um für UNSERE kunden (d.h. solche mit STABILEN und RECHTLICH GESICHERTEN STRUKTUREN) firmenkonten zu erhalten... wenn sie mir eine passende adresse beschaffen können, zeige ich mich gerne erkenntlich
im übrigen - bei barclays in london ist mit einer zeitperiode von mehr als drei monaten zu rechnen, bis firmenkonten eingerichtet sind (spezielle onlinezugriffs hard- und softwarelieferung eingeschlossen)... und die kosten dafür... naja... was die banker sich eben so vorstellen!!!
angesichts ihrer darstellung kann ich ihnen nur dringend anraten, professionellen rat bei einem versierten fachmann einzuholen... sonst rasen sie unter umgehung der traufen direkt in die sch.....
wohl bekomm's - und: viel glück für ihr projekt
ffbkdavid@creatrustconsult.com
Creatrust Management AG Offshore Corporate Services