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Baron of Old Parish,Baroness of Old Parish irischer Edeltitel & Ordensname mit Wappen

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  #1  
Alt 17.12.2006, 03:19
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Standard Baron of Old Parish,Baroness of Old Parish irischer Edeltitel & Ordensname mit Wappen



Baron of Old Parish,Baroness of Old Parish irischer Edeltitel & Ordensname mit Wappen


Schon andere Trittbrettfahrer haben ähnlich lautende Titel verkauft.

Selbstredend hat dieser Pseudotitel keinerlei Wert.
Die Titel Baron of Old Parish bzw. Baroness of Old Parish können wir ein paar Euros billig gekauft werden.

Der wertlose "Ordensname" soll von der ULC Schweinfurt (Universal Life Church) vergeben werden. Auch damit kann der Anbieter nichts heraus reißen.

Weder wird man damit adlig, noch führt das zu einem Eintrag in den Personalausweis. Es handelt sich also nicht um einen Adelstitel! Mit dem Begriff "Edeltitel" sollen Käufer gelockt werden. Die Titelmühle ULC hat in Deutschland in keiner Weise einen Kirchenstatus. Sämtliche Titel von dort sind unbrauchbar.

Es handelt sich hier nicht um einen schottischen Feudaltitel mit Anrecht auf ein Wappen, sondern lediglich um den Verkauf eines Warenzeichens, was übrigens im englischen Raum strafbar ist.

Eine Titelführung wird wie folgt begründet:
"Allerdings beruht der Titel in erster Linie auf einer sprachlichen Gegebenheit. Denn der „Lord" bezieht sich in diesen Fällen nicht auf den Adelstitel, sondern auf die englische Übersetzung aus dem irisch- oder schottisch-gälischen Sprachgebrauch."
Mal davon abgesehen, dass hier nicht einmal die Rede vom Baron ist, der dort verkauft wird, gibt es hier keinerlei nachvollziehbare Argumentation für eine erlaubte Titelführung.


Hinweis

Jeder, der etwas Würde hat, sollte einen solchen Billigkauftitel besser nicht führen, wenn er sich nicht lächerlich machen will.
Jeder, der sich informieren will, stößt schnell auf diesen Pseudotitel, so dass ein Outing mit allen Konsequenzen gewiss ist.

Wer bei Bewerbungen und Geschäftsgesprächen Erfolg haben und nicht ausgelacht werden will, somit den Job und die Aufträge nicht riskieren will, sollte den Pseudotitel weglassen.


Vorsicht

Die Verkäufer solcher "Edeltitel" kennen sich mit dem Strafrecht nicht aus. Die Führung des Wappens ist rechtlich problematisch, da hier das Namensrecht greift.

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