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Adelstitel, Feudaltitel, Ritterorden, Familienwappen, Geistliche Ordensgemeinschaften Rechtliche Grundlagen und Betrachtung: Anbieter, Preise und Möglichkeiten im Bereich Adelstitel, Ritterorden, Geistliche Orden, Familienwappen, Markenzeichen, Firmenwappen, Feudaltitel und sonstige Titel, Militärränge, Dienstgrade usw. U. a. umfassende Informationen zu folgenden Themen: Adelserwerb, Adelsübertragung, Adelsverleihung, Adelserteilung, Adelsprädikate, Adelsverlust, Adelsentsetzung, Adelsentzug, Adelsverzicht, Adelssuspension, Adelsmatrikel, Adelsbücher, Adelsgeschlechterverzeichnisse, Adelsusurpierung, Adelsanmaßung, Selbstadelung, Adelstitel, Adelsnamen, ruhende Adelstitel, Ordensnamen.
Tags: Adelsnamen, Adelsprädikate, Adelstitel, Adelstitel Adoption, Adelstitel Heirat, Adelstitel kaufen, Feudaltitel, Feudaltitel kaufen, Familienwappen, Ritterorden, Ordensritter

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2007, 20:02
kueppes kueppes ist offline
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Registriert seit: 09.02.2007
Beiträge: 2
Standard Plötzlich Baron?

Hallo,

ein ehemaliger Geschäftspartner, damals noch bspw. als Max Mustermann bekannt und geboren, nennt sich seit kurzem Max Baron Mustermann und führt diesen Namen (nicht nur im Karneval) auch in sämtlicher Korrespondenz.

Da ich ja meine Ferkelchen am Gang erkenne, vermute ich hier eine "halbseidene" Geschichte hinter.

Bitte um nähere Infos.

Besten Dank und Gruß!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.02.2007, 06:04
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Ort: Cuenca
Beiträge: 3.019
Standard Gekaufte Barontitel, Namensrecht in Deutschland Adelstitel Feudaltitel Adelsprädikate

Gekaufte Barontitel, Namensrecht in Deutschland, gekaufte Adelstitel, Feudaltitel, Adelsprädikate, Adelsnamen


Herzlich Willkommen bei den Business Podium Boards!

Sie vermuten da sicher richtig.

Es gibt hier zwei Varianten am Titelmarkt:

1. Er hat sich einen wertlosen Barontitel einer nicht berechtigten Titelmühle gekauft. Dies kann bei Pseudokirchen, Kauf eines Markenrechts per Grundstück erfolgt sein oder aber auch in "Romkerhall", ebenso frei erfunden und ohne jegliche Bedeutung und Substanz.
Solche Titel sind völlig wertlos und dürfen in Deutschland keinesfalls im Rechtsverkehr geführt werden, da Namensänderungen durch Titelkauf nach deutschem Recht nicht möglich sind. Einen wertlosen Titelkauf solcher Titelschwindler erkennt man in der Regel daran, dass der Nachname und Vorname komplett beibehalten wird, jedoch plötzlich eine adlige Bezeichnung hinzukommt. Meistens wird dann die Adelsbezeichnung vor dem Namen geführt - so wie es früher bei echten Adelstiteln der Fall war. Nur wurde der Adel in Deutschland abgeschafft, sodass eine solche Namensführung im Rechtsverkehr nicht erlaubt ist. Eine Namensänderung dieser Art ist nach deutschem Recht nicht möglich. Wer damit auffällt, hat den Titel immer gekauft - meistens völlig billig. Käufer von Pseudoadelstiteln dieser Kategorie sind meistens hoch verschuldet und fallen beruflich meistens immer wieder auf die Nase. Nicht selten werden sogar Kombinationen falscher Adelstitel verwendet, um unter veränderten Namen betrügerisch aktiv zu werden.

2. Vermutlich ist er sogar den offiziellen und teuren Weg der Adoption oder Scheinehe gegangen, um seinen Namen zu ändern. Von einer legalen Namensänderung spreche ich im Gegensatz zu Titelhändlern jedoch nicht, da die Heirat oder Adoption nur zum Schein durchgeführt wird. Ziel der Namensänderung dieser Art ist es meistens, erhebliche charakterliche Defizite und/oder niedrige Qualifikation und Bildung zu verdecken.
Meistens verfügen Titelkäufer dieser Kategorie über ein gutes finanzielles Polster - zumindest über Angespartes. Dennoch sind diese oft bereit, ihren letzten Cent für ihre Scheinwelt auszugeben, der sie nachtrachten.

In diesem Fall müsste sich der komplette Familienname geändert haben. Eine Namensänderung durch Adoption oder Heirat ist nach deutschem Recht durchaus möglich. Hierbei sollte aber bedacht werden, dass Scheinehen und Adoptionen, die dem einzigen Zweck der Namensänderung dienen sollen, gemäß BGB sittenwidrig und damit nichtig sind. Das bedeutet, dass wenn z. B. eine Scheinehe nachgewiesen werden kann, diese als nichtig erklärt wird und somit der Titelkäufer - oder genauer gesagt, der Namenseinkäufer - behördlich dazu verpflichtet wird, seinen ursprünglichen Namen weiterzuführen, da die Namensänderung (Namensanname des Ehepartners) aufgrund der nicht anerkannten Ehe nach deutschem Recht nicht stattgefunden hat. Entgegen der Theorien der selbsternannten 'Profis' der Branche kann auch eine Adoption für nichtig erklärt werden. Jedoch dürfte sich der Nachweis der Erwachsenenadoption zum einzigen Zweck des Namenserwerbs als sehr schwierig erweisen - zumindest dann, wenn der Adoptierende bestätigt, dass die Adoption andere Zwecke als die Namensübertragung erfüllt und intensive Kontakte gepflegt werden.
Eine Scheinehe kann z. B. nachgewiesen werden, wenn beide Ehegatten nachweislich heterosexuell sind, aber dennoch eine "Homo-Ehe" eingehen oder aber wenn beide öffentlich als homosexuell bekannt sind, aber eine "Hetero-Ehe" vornehmen. Dahingehend ermitteln die Staatsanwaltschaften inzwischen auch schon, was nur allzu verständlich ist. Weitere Indizien einer Scheinehe sind z. B. getrenntes Wohnen, getrennte Konten, keine Kontakte miteinander usw.

Da Sie in Ihrer Beispieltitelführung den Vornamen vor dem Baron gesetzt haben, gehe ich davon aus, dass der Barontitel samt Familiennamen geändert wurde. Die ursprünglichen Adelsbezeichnungen und Adelsprädikate in Deutschland sind seit Abschaffung des Adels am 11. August 1919 Bestandteile des Familiennamens und somit immer in den Familiennamen enthalten und werden nie vor dem Vornamen geführt - wäre ja auch Unsinn, seinen Nachnamen vor dem Vornamen zu führen, oder Teile davon.
Da Familiennamen ehemaligen Adels nun bürgerliche Namen sind, können solcherlei Namen eben genauso weitergegeben werden, wie andere bürgerliche Namen auch.

Sie vermuten zu recht eine halbseidene Sache dahinter. In den seltensten Fällen, in denen plötzlich Familiennamen ehemaligen Adels geführt werden, handelt es sich um eine ehrliche und echte Heirat oder ehrliche Adoption. Und falls doch, steht es gleich überall in der Klatschpresse. Scheinehen werden jedoch in der Regel heimlich durchgeführt. Niemand aus dem Bekanntenkreis weiß wirklich bescheid, wer da wen genau geheiratet oder adoptiert hat. Der Name ist plötzlich einfach da.
Ja, es hat sich seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ein richtiger Markt entwickelt, Namen zu kaufen oder verkaufen, alles durch Scheinehen und Scheinadoptionen. Die Preise schwanken zwischen einem fünfstelligen und sechsstelligen Betrag (in Euro) - wobei Prinzentitel und Fürstentitel, wie sie oft immernoch falsch genannt werden, bis etwa 200.000,00 Euro kosten können.

Liege ich mit der Vermutung richtig, dass der alte Familienname komplett 'verschwunden' ist?

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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2007, 09:50
kueppes kueppes ist offline
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Beiträge: 2
Standard

Hallo,

besten Dank für Ihre sehr ausführliche Information!


Zitat:
Zitat von joe

Liege ich mit der Vermutung richtig, dass der alte Familienname komplett 'verschwunden' ist?

Nicht ganz, er hiess vorher "Max Mustermann" und nennt sich nun "Max Baron Mustermann". Der Nachname blieb erhalten!

Vielleicht hat er auch eine Frau Baron geheiratet und vergisst nur gerne den Bindestrich?

Grüssle!
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  #4 (permalink)  
Alt 10.02.2007, 15:06
Gast Gast ist offline
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Standard Gekaufte Barontitel, Namensrecht in Deutschland, gekaufte Adelstitel, Feudaltitel, Ad

Gekaufte Barontitel, Namensrecht in Deutschland, gekaufte Adelstitel, Feudaltitel, Adelsprädikate, Adelsnamen

Zitat:
Zitat von kueppes
Vielleicht hat er auch eine Frau Baron geheiratet und vergisst nur gerne den Bindestrich?
Ja, theoretisch wäre das schon möglich.
Aber die Chance, dass das tatsächlich der Fall ist, schätze ich als unglaublich gering ein.
Hier wird also offensichtlich ein falscher Name im Rechtsverkehr verwendet.
Mit dem falschen Namen, der nach deutschem Recht keinerlei Bestand hat und im Rechtsverkehr dieser Art außerhalb der Künstlerbranche, in der er vermutlich nichteinmal tätig ist, auch nicht verwendet werden darf, sollen vermutlich Verträge an Land gezogen werden.
Zwar ist es korrekt, dass sich jeder nennen kann, wie er will, solange er es nicht in betrügerischer Absicht tut. Dies gilt aber in diesem Fall keinesfalls für den Rechtsverkehr. Ebenso kann man an der Verwendung des falschen Namens im Rechtsverkehr, um zusätzliche Verträge zu erschleichen und eine Überprüfung des Anbieters zu erschweren, eine betrügerische Absicht ableiten. Ihr ehemaliger Geschäftspartner scheint derzeit nicht gerade auf dem Pfad der Tugend zu wandeln.

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