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Schwedische Adelstitel, schwedischer Adel, Adelsnamen aus Schweden, Skandinavien, Europa, europäischer Adel
Aktuelle Sachlage: Prinzen- und Herzogstitel stehen nur erbberechtigten Mitgliedern des Königshauses zu. Die Verfassungen von 1809 und 1865 galten bis 1975, wodurch der Monarch das Recht hatte, Erhebungen in den Adelsstand und Einbürgerungen ausländischen Adels vorzunehmen. Ausländische Adlige mit schwedischer Staatsbürgerschaft werden nicht zum schwedischen Adel gezählt. Bis 1809 wurde der Adel meist ohne „von“ verliehen . Nach 1809 wurde das schwedische "af " verwendet oder der Adel ohne Prädikat verliehen. Der schwedische Adel entstand im Zeitraum von der Mitte des 11. bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts während ständiger Fehden zwischen verschiedenen Königsgeschlechtern und entwickelte sich aus dem freien Bauerntum. Es gab damals noch keine Unterscheidung des Adels in hohen und niederen. Erst Erich XIV. machte bei seiner Krönung im Jahre 1561 die mächtigsten und begütertsten Edelleute zu Grafen und Freiherren, so dass ein hoher und ein niederer Adel entstanden. Seine Nachfolgerin zwei Generationen später, Christina I., vermehrte den niederen Adel um etwa 400 Familien, die meisten von schottischem oder deutschem Ursprung. Als öffentliche Körperschaft nahm der Adel Gestalt im Jahre 1626, als König Gustav II. Adolf durch seine Ritterhausordnung den Adel in einem Ritterhaus vereinigte. Dessen Nachfolger zwei Generationen später, der Wittelsbacher Karl XI., versetzte der Stellung des Hochadels einen schweren Stoß, indem er die von seinen Vorgängern reichlich verliehenen Staatsgüter im Jahre 1682 wieder einzog und die Einbürgerung vieler eingewanderter, vor allem deutscher Familien begünstigte. Schon nach dem Tode seines Nachfolgers Karl XII. gelang es indessen dem Adel, die Krone zu entmachten und die Gewalt im Staate an sich zu reißen. Dieses Adelsregime überlebte bis 1772, dem Staatsstreich Gustavs III., der die Macht des Adels brach. Bis zur Verfassungsänderung der Jahre 1865-1866 war der Adel im Ständereichstag reichlich vertreten, denn jedes Oberhaupt der etwa 1000 adligen Familien hatte das Recht, nach Vollendung des 24. Lebensjahres im Reichstag zu erscheinen und abzustimmen. Der Adel war damals in drei Klassen geteilt: 1. Herrenstand (herrar) - Grafen und Freiherren; 2. Ritterstand (riddare), unbetitelter Adel, der nachweisen konnte, dass seine Vorfahren im Reichsrat saßen; 3. Kleinadel (svenner). Der Adel versammelte sich im Palais Riddarhuset (erbaut 1641-1675) im Zentrum von Stockholm, noch heute Sitz des schwedischen Adelsverbandes, mit Wappenschildern sämtlicher erloschener und blühender Geschlechter verziert. 1865 wurde der neue Reichstag mit zwei Kammern geschaffen und der Adel gab seine politische Stellung freiwillig auf. Heute (2004) blühen noch etwa 619 schwedische Adelsgeschlechter (die zusammen etwa 28 000 Personen umfassen). Wie früher sind sie in Grafen, Freiherren und den unbetitelten Adel eingeteilt (46 Grafenhäuser, 124 Freiherrenhäuser und 449 adlige Häuser haben überlebt). Als Uradel im deutschen Sinne können nur aber höchstens 30 Geschlechter gelten, deren Ahnen schon in der Zeit der ersten Wasa-Könige groß und mächtig waren (nicht nur in Schweden, sondern auch in den ehemaligen dänischen Provinzen Skåne, Halland und Blekinge, die von Karl X. Gustav erobert wurden). Der Rest gehört dem Briefadel, der oft ausländischer Herkunft ist (etwa 45 %). Der Prinzen- und Herzogstitel steht ausschließlich den erbberechtigten Mitgliedern des Königshauses zu. Standeserhöhungen wurden bis 1809 in unbegrenzt erblicher Form des Titelbesitzes durchgeführt, nach diesem Jahre hatte nur das Oberhaupt des Geschlechtes den Freiherrn- oder Grafentitel oder auch die unbetitelte Adelswürde. Da die Verfassungen von 1809 und 1865 mit gewissen Modifizierungen bis 1975 galten, hatte der Monarch das Recht, auch Erhebungen in den Adelsstand und Einbürgerungen des ausländischen Adels vorzunehmen: Die letzte Nobilitierung, die des Forschungsreisenden Sven Hedin, fand 1902 statt. 1904-1975 wurden keine Nobilitierungen mehr vorgenommen. Ausländische Adlige, die die schwedische Staatsbürgerschaft erworben haben, werden nicht zum schwedischen Adel (Mitgliedern im Ritterhaus) gerechnet und sind in einer besonderen Körperschaft organisiert. Unter ihnen gibt es auch einige Mitglieder der Familie Bernadotte (vgl. Austritt aus dem Königshaus). Bezüglich des Adelsprädikates gab es keine ständige Praxis bei den Nobilitierungen. Die ältesten Familien des Uradels (z. B. Bildt, Bjelke, Bonde, Natt och Dag, Oxenstjerna, Thott) tragen kein Adelsprädikat. Unter Königin Christina I. wurde der Adel oft, aber nicht immer, mit dem deutschen Prädikat „von“ verliehen, bei schottischen Geschlechtern (wie Hamilton, Spence) in der Regel ohne „von“. Der Name des Geadelten wurde oft zur Unkenntlichkeit verändert. „Von“ war besonders beliebt während der Regierung der beiden deutschstämmigen Könige Friedrich I. von Hessen-Kassel und Adolf Friedrich von Holstein-Gottorp. Unter deren Nachfolgern bis 1809 verlieh man den Adel meist ohne von. Nach 1809 verwendete man ausschließlich das schwedische „af“ (Entsprechung des „von“) oder verlieh den Adel ohne Prädikat. -http://de.wikipedia.org/wiki/Adel#Schweden
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