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Polnische Adelstitel, polnischer Adel, europäische Adelsnamen aus Polen, Europa, EU
Aktuelle Sachlage: Durch die Verfassung von 1921 wurde der Adel abgeschafft und die Verwendung von Adelstiteln verboten. Die Verfassung von 1935 hob das Verbot wieder auf, ohne dass der Adel neu gegründet wurde. Seitdem wurde das Benutzen von Titeln mehr oder weniger toleriert. Durch Wiedereinführung der Verfassung von 1921 wurde der Titelgebrauch erneut abgeschafft. Als Gesellschaftsklasse existiert der Adel nicht mehr. Der polnische Adel (etwa 10-15 % der Bevölkerung) war ursprünglich eine reine Kriegerkaste und schuf im Kampfe mit der Königsmacht etwas Einzigartiges in ganz Europa - eine Adelsrepublik mit einem Wahlkönig an der Spitze, der eigentlich nichts mehr war als ein auf Lebenszeit gewählter gekrönter Präsident. Man nimmt an, dass die polnische Szlachta (von mhd. geslaht d. h. Geschlecht) sich unter der Dynastie der Piasten aus dem waffenfähigen Bauerntum in den ständigen Kämpfen gegen Böhmen, Markgraf Gero, den Kaisern, den Litauern, Pommern, Pruzzen und dem Deutschen Orden entwickelte. Die Organisation der Szlachta war rein demokratisch: alle Mitglieder des Standes waren gleichberechtigte Staatsbürger, sie hatten das Recht, immer Waffen zu tragen und alleiniges Stimm- und Wahlrecht, ihre Besitzungen wurden unbeschränktes Eigentum. Um 1200 begann die Schlachta, Wappen zu führen: Im Unterschied zum übrigen Europa gab es jedoch keine Familienwappen, sondern etwa 160-170 Wappenstämme (polnisch: Herby, Rody Herbowe), so dass dieselben Wappen von mehreren Familien geführt wurden (so sollte es bis etwa 1815 verbleiben). Es gab vom Mittelalter bis 1569 keine Adelstitel: Die obersten Beamten trugen zwar den Titel Comes (Graf) und die Mitglieder des Königlichen Rates den des Baro (Baron), jedoch nur lebenslänglich. Sie versuchten natürlich, die Titel in ihren Familien erblich zu machen, dies wurde jedoch durch den König Wladyslaw I. den Ellenlangen und den Reichstag vereitelt: Ab 1331 sollte es nur einen einzigen Ritterstand geben. Um ihm anzugehören, musste man seit 1347 die adlige Geburt und seit 1412 auch die Berechtigung zur Führung eines Wappens nachweisen. 1496 verbot man dem Adel, andere Beschäftigung als Ackerbau und Waffendienst zu haben. Um die gesellschaftliche Position des ärmeren und besitzlosen Adels zu sichern, parzellierte man einen Teil der Staatsgüter und wies den kleineren Adligen erbliche Höfe zu. Auf diese Weise entstanden, vor allem in Mittel- und Ostpolen, die Adelsdörfer: Nicht selten saßen in einem Dorfe 20 bis 30 adlige Familien zusammen. Noch heute begegnet man diesen Dörfern mit ihren Traditionen in der Gegend von z. B. Siedlce oder Suwalki, aber auch in Masowien. Andere Adelsdörfer waren im Besitz von Tataren - Familien, deren Vorfahren in den vielen Kriegen im Osten auf Polens Seite kämpften. Sie wurden geadelt, durften aber ihre Religion behalten. Noch heute sieht man diese Dörfer mit ihren kleinen Moscheen im Gebiet von Suwalki. Infolge dieser Entwicklung entstanden innerhalb des „einzigen Ritterstandes“ bedeutende Unterschiede: es gab eine Schicht der superreichen Magnaten, die nach der Union mit Litauen erheblich verstärkt wurde, eine Schicht des vermögenden Mitteladels und die große Masse des Kleinadels, der nobiles pauperes, aus der der Hofadel der Magnaten stammte. Bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts hatte der Adel keine Familiennamen, abgesehen von ein paar ganz alten, die noch aus der heidnischen Zeit stammten. Man fügte dem Taufnamen den Namen des Besitzes mit der Präposition „de“ oder „z“ hinzu (welche dasselbe waren wie das deutsche „von“). Erst nach 1500 verbreitete sich die Sitte, diese in Eigenschaftswörter mit der Endung „ski“ oder „icz“ zu verwandeln, diese neuen Namen hatten aber lange Zeit keinen dauernden Bestand, denn man änderte sie je nach Besitz: Z. B. Marcin z Siecina (Martin von Siecin, 16. Jahrhundert) nannte sich zuerst Siecinski, nach der Erheiratung des Gutes Krasiczyn änderte er den Namen zu Krasicki; dies war der Brauch in sehr vielen Familien. Der Bestand des alten angestammten rein polnischen Adels vergrößerte sich 1342 durch den Erwerb Galiziens, 1434 durch den Anschluss Wolhyniens und Podoliens, 1454 durch die Aufnahme des überwiegend deutschen Adels aus Ost- und Westpreußen (der zwar das Prädikat „von“ und seine Adelstitel verlor, aber seine Wappen behalten durfte) und 1569 durch die Union mit Litauen. Bis zur Union mit Litauen waren alle Adelstitel verboten, der litauische, unermesslich reiche Hochadel (meist ukrainischer und weißrussischer Nationalität und dynastischer Herkunft) erkämpfte sich jedoch in der Lubliner Union vom Jahre 1569 das Recht, seine „Knjas“ (Fürst)- Titel weiterhin zu führen, (jedoch mit der Bedingung, dass daraus keine Vorrechte erwachsen dürfen). Es waren folgende Nachkommen von Rurik: Czetwertynski, Drucki-Lubecki, Massalski, Oginski, Puzyna und folgende Nachkommen von Gediminas: Czartoryski, Sanguszko und Woroniecki, außerdem ein paar alte litauische Adelsgeschlechter nichtdynastischer Herkunft, wie Radziwill und Sapieha. Statt der ersehnten Grafentitel musste sich der Mitteladel mit dem lebenslangen Besitz der Titel der Landesämter (wie Starost, Woiwode, Mundschenk(Stolnik)) usw. begnügen (z. B. der letzte König Stanislaus II. August war vor seiner Wahl „Mundschenk von Litauen“). Der König verlor ab 1578 sein Recht, Inländer zu nobilitieren. Die Erteilung des Indigenats war ab nun ein Vorrecht des Sejm. Ausländer wurden weiterhin vom König nobilitiert, sogar gegraft und gefürstet, die Titel waren aber nicht gültig in Polen. Eine besondere Situation entstand in den 60er Jahren des 18. Jahrhunderts. Eine große Gruppe von jüdischen Familien aus Podolien, Anhänger des Zaddik Jakob Josef Frank, ging 1759 zum katholischen Glauben über, erhielt durch bedeutende Unterstützung des Königs August III. den Adel und wurde in Wappenstämme aufgenommen. Diese sogenannten Frankisten sind noch heute an ihren Namen Kwiecinski (Taufe im April), Majewski (Taufe im Mai), Krzyzanowski, Krysinski (von „Kreuz“ abgeleitet) oder Wolowski (Übersetzung aus dem Hebräischen) erkennbar. Mit den Teilungen Polens kam eine große Veränderung der Situation des Adels. Der größte Teil der Kleinadligen verlor die Adelswürde, denn er konnte seine noble Herkunft nicht ausreichend beweisen (er behielt aber die Traditionen und war das Rückgrat der Aufstände von 1830 und 1863). Der Hochadel behielt alle Privilegien und bekam seine Fürstentitel bestätigt, der Mitteladel bekam endlich die ersehnten Grafentitel und die Erlaubnis, Fideikommisse zu gründen. In Galizien und Lodomerien wurde eine besondere Adelsmatrikel angelegt und viele neue Nobilitierungen mit dem Titel „Ritter von...“ durchgeführt. In Preußen 1772 garantierte Friedrich II. dem polnischen Adel seinen Stand und Besitz und seine Nachfolger führten viele Standeserhöhungen durch (vor allem der Grafenstand wurde verliehen, zuerst für alle Nachkommen, nach 1871 nur für den jeweiligen Besitzer eines Fideikommisses, während übrige Nachkommen einfache „Herren von...“ blieben). In Russland bestand eine besondere Matrikel nur für Kongresspolen, der Rest des polnischen Adels wurde dem russischen Adel einverleibt. Die Niederlagen der großen Aufstände gegen Russland von 1830 und 1863 brachten eine wesentliche Verschlechterung der Situation auch des Mitteladels. Die Güter wurden konfisziert, die Inhaber oft für Jahrzehnte nach Sibirien deportiert. Nach der Rückkehr mussten sie bürgerliche oder sogar handwerkliche Berufe ergreifen (siehe: Adam Asnyk). Allmählich wurde diese enteignete Klasse des Mittel- und Kleinadels zum Rückgrat der sogenannten Intelligenz, die patriotische Traditionen fortleben ließ. Im neuerstandenen Polen von 1918 wurde der Adel durch die Verfassung von 1921 abgeschafft und der Gebrauch von Titeln verboten, die adligen Gutsherren behielten indessen eine nicht zu unterschätzende Machtposition durch ihren Besitz von etwa 40 % des Ackerlandes. Die neue Verfassung vom Jahre 1935 nahm das Verbot von 1921 weg, ohne den Adel ausdrücklich neu zu gründen. Ab 1936 tolerierte man stillschweigend das Wiederaufleben des Titelgebrauchs (auch in amtlichen Dokumenten) - nach dem deutschen Muster, aus „Graf Bogdan von Hutten-Czapski“ wurde „Bogdan Graf Hutten-Czapski“. 1945 wurde der Adel durch Wiedereinführung der Verfassung von 1921 erneut abgeschafft und die Güter parzelliert. Bis etwa 1947 beließ man dem Adel seine Herrenhäuser (die sie allerdings mit vielen anderen Mietern, die vom Wohnungsamt angewiesen wurden, teilen mussten) und Restgüter (Großpolen: 100 ha, im übrigen Lande 50 ha), dann verlor er auch diesen Besitz. Auch nach 1990 wurde nichts zurückgegeben. Nach 1990 entstanden wieder Adelsverbände und Bruderschaften der Wappenstämme, auch kamen Titel wieder in (nicht so häufigen) Gebrauch, allerdings nicht in amtlichen Papieren. Viele Adlige legten ihrem Familiennamen die Bezeichnung des Wappenstammes bei, z. B. „Rogala-Krasicki“, um sich von nichtadligen Namensträgern unterscheiden zu können. Als Gesellschaftsklasse existiert aber der Adel nicht mehr. Die Gesamtzahl der noch heute blühenden polnischen Adelsfamilien beträgt (Kleinadel nur teilweise mitgerechnet) etwa 23.000 - 25.000 Geschlechter. Ihre Herkunft spiegelt die Vergangenheit des einst riesigen Landes wider: es sind vor allem ethnische Polen, aber auch herkunftsmäßig Armenier, Deutsche, Engländer, Franzosen, Holländer, Italiener, Juden, Kosaken, Litauer, Slowaken, Schotten, Tataren (bis heute Muslime), Ukrainer und Tschechen. Heute (2004) führen 16 Geschlechter den Fürstentitel, davon Nachkommen von Rurik: Czetwertynski, Drucki-Lubecki, Massalski, Oginski, Puzyna; Nachkommen von Gediminas: Czartoryski, Sanguszko, Woroniecki; altlitauische dynastische Geschlechter: Gedroic, Radziwiłł, Sapieha; Reichsfürsten und österreichische Fürsten: Lubomirski, Poniatowski, Sułkowski; russische Fürsten: Swiatopełk-Mirski; preußische Fürsten: Radolin. 1 Geschlecht (Wielopolski) führt den päpstlichen Markgrafentitel, 104 Geschlechter sind Reichsgrafen oder österreichische Grafen, 41 Geschlechter sind preußische oder deutsche Grafen, 17 Geschlechter sind päpstliche Grafen, 9 Geschlechter sind russische Grafen, 4 Geschlechter sind sächsische Grafen und 2 sind italienische Grafen. 19 Geschlechter sind österreichische Freiherren, 13 sind napoleonische Freiherren, 3 sind polnische Freiherren, 1 ist russischer Freiherr und 1 Freiherr von Sachsen-Coburg-Gotha. 35 Geschlechter führen den napoleonischen Titel Chevalier de l'Empire. -http://de.wikipedia.org/wiki/Adel#Polnischer_Adel.2C_.E2.80.9ESzlachta.E2.80.9C
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