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Adelstitel, Feudaltitel, Ritterorden, Familienwappen, Geistliche Ordensgemeinschaften Rechtliche Grundlagen und Betrachtung: Anbieter, Preise und Möglichkeiten im Bereich Adelstitel, Ritterorden, Geistliche Orden, Familienwappen, Markenzeichen, Firmenwappen, Feudaltitel und sonstige Titel, Militärränge, Dienstgrade usw. U. a. umfassende Informationen zu folgenden Themen: Adelserwerb, Adelsübertragung, Adelsverleihung, Adelserteilung, Adelsprädikate, Adelsverlust, Adelsentsetzung, Adelsentzug, Adelsverzicht, Adelssuspension, Adelsmatrikel, Adelsbücher, Adelsgeschlechterverzeichnisse, Adelsusurpierung, Adelsanmaßung, Selbstadelung, Adelstitel, Adelsnamen, ruhende Adelstitel, Ordensnamen.
Tags: Adelsnamen, Adelsprädikate, Adelstitel, Adelstitel Adoption, Adelstitel Heirat, Adelstitel kaufen, Feudaltitel, Feudaltitel kaufen, Familienwappen, Ritterorden, Ordensritter

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  #1 (permalink)  
Alt 13.07.2007, 18:08
schnolbons schnolbons ist offline
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Registriert seit: 03.05.2006
Beiträge: 15
Standard ist der feudaltitel oder adelstitel baron ger von staetten echt?

ist der feudaltitel oder adelstitel baron ger von staetten echt?

kann mir das jemand sagen? ich finde das nur komisch, wenn jemand adelstitel und feudaltitel verkauft und selbst keinen echten hat. ich meine, mir ist das egal, weil er ja nicht seinen eigenen titel verkauft. aber wenn der selbst schon betruegern erlegen ist, kann er dann was echtes anbieten? kann der das ueberhaupt unterscheiden?
ich konnte da nichts drueber finden, dass das ein anerkannter adelstitel sein soll.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.07.2007, 15:24
McNamara McNamara ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.230
Standard Ist der Feudaltitel oder Adelstitel Baron Ger von Staetten echt?

Ist der Feudaltitel oder Adelstitel Baron Ger von Staetten echt?

Wie Sie wahrscheinlich schon vermutet haben, ist der Adelstitel Baron Ger von Staetten nicht echt. Es handelt sich auch nicht um einen anerkannten Feudaltitel. Wie es scheint, führt der Firmeninhaber seinen falschen Titel "Dr. Baron Ger von Staetten" nicht mehr auf seinen Websites, zumindest nicht mehr in der Titelzeile, aus gutem Grund:
  • Dieser Name steht nicht im Gothaer Handbuch (Almanac de Gotha).
  • Der werte "Baron Ger von Staetten" versuchte vergeblich, seinen Adelstitel in Westfalen anerkennen zu lassen. Da der Titel nicht echt war und er ihn sich offensichtlich selbst vergeben oder einen falschen Titel eingekauft hat, wurde sein Gesuch abgelehnt.
In Mailkontakten wird ein "Baron Ger von Staetten" immernoch erwähnt. Es ist fraglich, ob jemand anerkanntes von nicht anerkanntem unterscheiden kann, wenn er sich selbst schon Titel ausdenkt oder er einem anderen Titelkäufer auf den Leim gegangen ist.
Wann Adelstitel anerkannt sind, können Sie hier entnehmen:
Kurzabriss über Adelstitel in diversen Ländern Europas, Russlands usw.
Wer an die Existenz "ruhender Adelstitel" glaubt, die man einfach jederzeit annehmen kann, sollte das hier lesen:
Ruhende Adelstitel, ausgestorbene Adelstitel, deutsche Adelstitel als Künstlernamen
Die Lektüre hätte der werte "Baron Ger von Staetten" lesen sollen, bevor er sich mit seinem falschen Titel lächerlich machte.

Mit Feudaltiteln scheint er sich auch nicht auszukennen. Informationen wie die nachfolgenden hat er wohl selbst nicht:
Schottische Feudaltitel, Lord-Titel, Baron-Titel, wertlose Laird-Titel

Auf die angebliche "Genealogy" würde ich auch nicht viel geben. Ich bezweifle, dass hier tatsächlich seriös gearbeitet wird. Wer Adelsforschung betreiben will, sollte sich an anerkannte Wappenherolde usw. wenden. Die haben ihre Archive, in denen sie stöbern können. Im Zweifelsfall darf kein altes Wappen verwendet werden, sondern besser ein neues Wappen gestiftet werden, um einen Missbrauch zu vermeiden (das Wappenrecht basiert auf dem Namensrecht):
Familienwappen, Wappenrecht: Neustiftung und Führung von Familienwappen, Wappenrolle
und
Erstellen von Familienwappen, Wappenerstellung, Wappenbestandteile, Wappenrolle

Mit solchen Dingen scheint sich der falsche Baron nicht auszukennen. In seinem Fall ist es wohl besser so, wenn er anonym bleibt.
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McNamara
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  #3 (permalink)  
Alt 15.07.2007, 19:26
schnolbons schnolbons ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.05.2006
Beiträge: 15
Standard ist der feudaltitel oder adelstitel baron ger von staetten echt?

danke fuer die infos.
wie soll jemand mit falschen titeln gute kontakte haben? wenn der den titel baron ger von staetten nur als kuenstlername nehmen wuerde, waere das ja ok. aber dass der echt versucht hat, seinen falschen titel anerkennen zu lassen, zeigt doch, dass der keine ahnung von sowas hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.08.2007, 11:45
Fliegengesicht Fliegengesicht ist offline
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Registriert seit: 02.05.2006
Beiträge: 83
Standard falsche Doktortitel, falsche Professortitel, falsche Diplome, falsche Adelstitel

falsche Doktortitel, falsche Professortitel, falsche Diplome, falsche Adelstitel

Der ist doch auch nur Zwischenhändler von irgendwelchen Anbietern. So toll können seine Kontakte nicht sein. Ich weiß nicht, ob "Baron Ger von Stätten" Imitate von echten Diplomen unterscheiden kann, mit denen er selbst handelt.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.10.2007, 20:37
McNamara McNamara ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.230
Standard falsche Doktortitel, falsche Professortitel, falsche Diplome, falsche Adelstitel

Zitat:
Zitat von Fliegengesicht Beitrag anzeigen
Der ist doch auch nur Zwischenhändler von irgendwelchen Anbietern. So toll können seine Kontakte nicht sein. Ich weiß nicht, ob "Baron Ger von Stätten" Imitate von echten Diplomen unterscheiden kann, mit denen er selbst handelt.
Wir wissen immerhin, dass er mit nicht anerkannten Diplomen und Doktortiteln von zugelassenen Hochschulen handelt. Er selbst ist der Meinung, sie seien anerkannt.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 00:39
McNamara McNamara ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.230
Standard Ist der Feudaltitel oder Adelstitel Baron Ger von Staetten echt?

Ist der Feudaltitel oder Adelstitel Baron Ger von Staetten echt?

Zitat:
Zitat von McNamara Beitrag anzeigen
Wir wissen immerhin, dass er mit nicht anerkannten Diplomen und Doktortiteln von zugelassenen Hochschulen handelt. Er selbst ist der Meinung, sie seien anerkannt.
Auch er handelt mit falschen Doktortiteln und falschen Diplomen:
Bei unseriösen Promotionsberatungen Doktortitel kaufen, Anerkennung der Dr Titel
"Baron Ger von Staetten" ist eine kleine Nummer, die sich groß darstellt. Die Aufmachung im Internet täuscht nicht über Inkompetenz hinweg.

Mit seinem tollen, ungültigen Adelstitel ist er auch schon aufgefallen:
Zitat:
Zitat von McNamara Beitrag anzeigen
Der werte "Baron Ger von Staetten" versuchte vergeblich, seinen Adelstitel in Westfalen anerkennen zu lassen. Da der Titel nicht echt war und er ihn sich offensichtlich selbst vergeben oder einen falschen Titel eingekauft hat, wurde sein Gesuch abgelehnt.
Baron Ger von Staetten (GvS-Consult) ist ein Titelhändler, der mit falschen Diplomen und Künstlernamen handelt. Der Titelkauf kann leicht nachgewiesen werden, weil er nicht weiß, auf welche Feinheiten man besonders achten muss.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.12.2007, 21:17
tria tria ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2007
Beiträge: 4
Standard GVS Consult. Wirklich ein Titelhändler?

Hallo,

handelt es sich bei GVS Consult. wirklich um eine Titelmühle? Im Netz lassen sich hierfür durch mich keine Belege finden. Es gibt viele Aussagen in dieser Richtung aber eventuell kann mir jemand mitteilen, woher diese Aussagen stammen (Urteile, Eigenerfahrungen, Recherchen, usw).

Ich bin erst neu in diesem Bereich und finde es immer schade, wenn in wissenschaftlichen Foren "Halbwahrheiten" oder "Vermutungen" niedergeschrieben werden.. Wo ist da der wissenschaftl. Anspruch.

Ach ja um allen Fragen usw. zuvorzukommen.. Ich bin niemand der nen gekauften Titel sucht oder so etwas unterstütz (im Gegenteil) und studiere ganz normal an einer deutschen FH, nebenbei an einer Fernuni in Deutschland gekoppelt mit einen Fernstudium in Bulgarien.. Also alles rechtens :-)

Bin gespannt..
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  #8 (permalink)  
Alt 07.12.2007, 22:19
McNamara McNamara ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.230
Standard Ist der Feudaltitel oder Adelstitel Baron Ger von Staetten echt?

GVS Consult. Wirklich ein Titelhändler?

Was denn sonst?
Die Vermittlung von Bachelor, Master und Doktortitel weichen in der geforderten Dauer, den vorgeschriebenen Prüfungen und Präsenzphasen von den Hochschulvorschriften der Länder, in denen die Hochschulen ihren Sitz haben, erheblich ab.

Schlimmer noch: es fallen meistens nicht einmal echte Prüfungen an und es ist keine Präsenzphase gefordert, obwohl das an den verleihenden Hochschulen vorgeschrieben ist. Die Rechtsgrundlage zur ordentlichen Gradverleihung ist damit nicht erfüllt. Wenn trotzdem Titel verteilt werden, spricht man von einem Titelhändler.
Darüber hinaus werden noch akademische Grade von Hochschulen vermittelt, die gar nicht anerkannt sind.

Von "Halbwahrheiten" kann hier nicht die Rede sein. Wir wissen, was am Markt los ist. Wir haben Kontakte zu vielen ehemaligen Teilnehmern von Titelhändlern und Promotionsberatern. Nach so vielen Jahren wissen wir genau, wer was anbietet.

Sie werden verstehen, dass uns diese Informationen und Dokumente im Vertrauen zugestellt worden sind und wir diese aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlichen können bzw. wollen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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McNamara
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  #9 (permalink)  
Alt 09.12.2007, 21:35
tria tria ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2007
Beiträge: 4
Standard Nachweisbarer Betrug?!

Hallo,

Es ist mir schon klar, dass die Machenschaften von einigen "Vermittlern" nicht ganz nachvollziehbar sind. Darum interessiert mich das Thema ja auch persönlich und dienstlich.. Ich bin nur der Meinung, dass Titelhändler welche illegale Methoden anwenden sich nicht allzu lange auf dem Markt halten. Die Strafen sind mittlerweile recht hoch und die Strafverfolgung konsequent. Meist nutzen Titelhändler "Gesetzeslücken" und verschaffen so legale Titel auf nicht illegale Weise. Darum ist denen auch nur schwer nachzukommen. Ich weiß, das klingt so als ob ich das befürworten würde, dem ist aber nicht so.
Ich versuche nur die Objektivität zu wahren und der gesamten Debatte auch neue Impulse zu geben. Klar ist nur ein legales ordetliches Studium eine anzuerkennende Leistung. Titelhandel ist und bleibt unlauterer Wettbewerb und gehört verfolgt.
Problematisch sind nur 2 Dinge zu betrachten: 1.) ein unlauter erhaltender Titel ist nicht automatisch illegal. Natürlich sind die meisten Titel, welche vermittelt werden gefälscht oder durch Bestechung der entsprechenden Stellen ausgestellt.. Dies stellt einen klaren Straftatbestand dar.
2.) Die Bezichtigung des Titelhandels ist aber auch rechtlich Problematisch und kann von Beleidigung über üble Nachrede bis zur Verleumdung reichen.

Daher wollte ich, dass nur gesicherte Fakten in so ein Forum eingestellt werden. Wenn diese aber auch gesichert sind, dann gehören die Titelhändler angeprangert und konsequent verfolgt. Dies aber nicht nur durch ein Forum (denn mal ganz ehrlich wer einen illegalen Titel kauft der weiß dies auch und nimmt es in Kauf) sondern durch Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Mich irritiert nur, dass Titelhändler wie vorgenannter mit Geschäftsadresse in Deutschland so lange unverfolgt aktiv sein können?? Im Umkehrschluss könnte dies aber auch heißen, dass die vermittelten Titel keinen (zumindest nachweisbaren) Straftatverdacht begründen.

Ich hoffe, jetzt kein Öl ins Feuer gegossen zu haben aber man sollte immer beide Seiten betrachten und so die Debatte offen gestalten.
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  #10 (permalink)  
Alt 09.12.2007, 22:32
McNamara McNamara ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.230
Standard Ist der Feudaltitel oder Adelstitel Baron Ger von Staetten echt?

Hallo tria,

selbstverständlich sind wir an offenen Diskussionen interessiert.

Wir verstehen Ihren Einwand zu der Frage, was überhaupt rechtliche Konsequenzen hat.
Warum werden einige Titelhändler nicht erwischt?

Um Ihre Frage zu beantworten, beginnen wir so:


1. Die Vermittlung von akademischen Graden ist in Deutschland nach § 5 AkadGrG strafbar:
AkaGrG - Gesetz über die Führung akademischer Grade
Tatsächlich ist das Gesetz immernoch gültig.

Was ist unter einer Vermittlung von akademischen Graden zu verstehen? Das wird grundsätzlich in Einzelfallprüfungen durch Gerichte entschieden. Die Gerichte entscheiden das nicht, weil sie nichts besseres zu tun haben - es muss jemand angezeigt worden sein

Es lässt sich sagen, dass wenn jemand Geld für eine fragwürdige Dienstleistung bezahlt, die auf eine Zustellung eines ausländischen akademischen Grades abzielt, ohne ausreichende Leistungen erbringen zu müssen, es sich um eine Vermittlung von ausländischen akademischen Graden handeln muss - um was sonst?


2. Der Erwerb eines akademischen Grades ist an geltende Hochschulgesetze des Heimatlandes der Hochschule gebunden. Werden die vorgeschriebenen Studienzeiten, Prüfungsleistungen usw. nicht eingehalten und trotzdem akademische Grade ausgestellt, kann von Titelvermittlung gesprochen werden (§5 AkaGrG). Der Titelvermittler und der Titelerwerber verstoßen in den Fällen auch gegen die ausländischen Hochschulgesetze.


3. Die Titelmühlen behaupten oft, dass ihre Gradverleihungen gegen "Lebenserfahrung" legal und anerkannt seien. Die Hochschulen haben sich an die Hochschulgesetze zu halten. Tun sie das nicht und stellen sie akademische Grade aus, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann man von Titelhandel sprechen. Die gesetzlichen Verstöße der Hochschule ereignen sich im Heimatland.


4. Es gibt anerkannte Hochschulen, die nicht anerkannte Abschlüsse verleihen dürfen. Die Verleihung der Abschlüsse ist nicht an Prüfungen gebunden und legal (oft in Südamerika, Nordamerika und Russland). Die Vermittlung solcher Titel, die absolut wertlos und nicht an die Hochschulgesetzgebung gebunden sind, berührt in Deutschland §5 AkaGrG.


5. Titelhändler, die behaupten, staatlich vorgeschriebene Präsenzprüfungen seien nicht erforderlich, machen sich oft wegen Beamtenbestechung strafbar; Titelschwindler, die darauf eingehen auch.


6. Titelhändler, die behaupten, dass sie anerkannte und führbare Diplome und Doktortitel vermitteln, obwohl sie gar nicht anerkannt oder sogar gefälscht sind, begehen Betrug (§263 StGB) und Verstoß nach §5 AkaGrG.


Der hier Genannte begibt sich auf juristisches Glatteis.


Warum er noch dabei ist, ist einfach zu erklären:
  • die Titelkäufer wollen nicht einsehen, dass sie ihren Titel gekauft haben,
  • die Titelkäufer sind der Meinung, der Titel sei rechtmäßig erworben,
  • die Titelkäufer denken, der Titelvermittler sei berechtigt, "Ausnahmeregelungen" vermitteln zu dürfen,
  • die Titelkäufer glauben, dass sie ihren Titel führen dürfen,
  • die Titelkäufer führen falsche Titel, ohne erwischt zu werden,
  • die Titelkäufer schämen sich für den Titelkauf und erstatten keine Strafanzeige,
  • bei der Konfrontation wird der Titelkäufer vom Titelvermittler bedroht.


Aber noch klarer ist:

Die Titelvermittlung ist gemäß BGB
  • sittenwidrig und
  • nichtig.
Darum haben Titelkäufer keine Rechtsansprüche.
Bei Vermittlung ausländischer akademischer Grade fühlen sich deutsche Behörden meistens nicht zuständig.

Welche Chancen hat ein Titelkäufer in der Praxis?

Um genaue Untersuchungen sicherstellen zu können, müsste die Praxis auf die Theorie abgestimmt werden - da liegt das Problem. Den Wissenschaftsministerien sind die Titelhändler bekannt, getan wird (noch) nichts.