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Adelstitel, Feudaltitel, Ritterorden, Familienwappen, Geistliche Ordensgemeinschaften Rechtliche Grundlagen und Betrachtung: Anbieter, Preise und Möglichkeiten im Bereich Adelstitel, Ritterorden, Geistliche Orden, Familienwappen, Markenzeichen, Firmenwappen, Feudaltitel und sonstige Titel, Militärränge, Dienstgrade usw. U. a. umfassende Informationen zu folgenden Themen: Adelserwerb, Adelsübertragung, Adelsverleihung, Adelserteilung, Adelsprädikate, Adelsverlust, Adelsentsetzung, Adelsentzug, Adelsverzicht, Adelssuspension, Adelsmatrikel, Adelsbücher, Adelsgeschlechterverzeichnisse, Adelsusurpierung, Adelsanmaßung, Selbstadelung, Adelstitel, Adelsnamen, ruhende Adelstitel, Ordensnamen.
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Alt 24.03.2006, 18:26
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Standard Der Lord of the Manor als geschützter Titel und als Pseudotitel per Markenzeichen

Der Lord of the Manor

Der Titel “lord of the manor” beruht auf Gewohnheitsrecht. Daher steht es außer Frage, dass dieser Titel klein geschrieben geführt werden muss, um eine Verwechslungsgefahr mit Adligen zu vermeiden.
Üblicherweise verweist ein lordship of the manor (der Titel) auf die Herkunft des zugehörigen manorial land (der Grund und Boden). Somit lautet der komplette Titel in der Regel lord of the manor of ..., wobei bei der Titelführung auch die Kurzform lord of the manor akzeptabel ist.

1066 führte William the Conqueror das feudale System in Großbritannien ein und bildete 13.418 Manors. Ein Manor ist aber nicht einfach eine einzige Sache – wie oft dargestellt – die grundsätzlich alles inklusive beinhaltet, sondern es gibt verschiedene Elemente: „manorial lands“, die „manorial lordships“, „manorial records“ und „land rights“.

Es ist also durchaus möglich, dass das Land und das lordship getrennt sind, wodurch dann unter Umständen zwar das Land rechtmäßig erworben wird, nicht jedoch der Titel selbst.
Früher waren die manorial lands natürlich viel größer als sie heute sind. Es waren bebaute Grundstücke, auf denen die Eigentümer meistens selbst wohnten. Aber es kam auch schon früher zu zahlreichen Splittungen der Grundstücke, wodurch das Originalmanor praktisch verschwand und andere Namen entstanden, sodass man heute eine genaue Zuordnung oft nur sehr schwer vornehmen kann.

Ursprünglich war es natürlich schon so, dass der Landbesitzer gleichzeitig das lordship innehatte. Dass man den Titel lord of the manor vom Land trennte, entstand eigentlich erst dadurch, dass die Grundstücke alle verkauft waren. Dadurch passten sich die rechtlichen Bestimmungen an. Das lordship ist zwar rechtlich gesehen sozusagen als „Land“ definiert, jedoch muss dieses nicht zwingend physisch existieren, um als Land behandelt zu werden. Das hat natürlich zur Folge, dass wenn jemand ein Grundstück erwirbt, er nicht automatisch das lordship, also den Titel lord of the manor annimmt, wenn nicht gleichzeitig die entsprechenden Nachweise erworben werden.

Es gibt keine staatlichen Eintragungen über die manorial lordships, also auch kein offizielles Zentralarchiv, indem neue Besitzer der lordships eingetragen sind. Das macht die Sache leider sehr unübersichtlich. Die Manorial Society of Great Britain bemüht sich aber, den Überblick zu behalten.

Das Ganze ist natürlich sehr verwirrend. Mal wurden Ländereien verkauft, aber ohne das lordship, mal umgekehrt, manchmal gab es die „manorial documents“ dazu, manchmal auch nicht. So ist es natürlich immer schwer festzustellen, was jetzt nun schon veräußert wurde und was nicht. Feststellen kann man das im Grunde nur, wenn neben den lordships die zugehörigen Dokumente mitverkauft werden.
Veraltete Dokumente und Eintragungen haben keinerlei Aussagekraft, weil man eben nicht weiß, was in der Zeit mit dem lordship geschehen ist.

Mit richtigem physischen Land fällt der Nachweis des Erwerbs bzw. der aktuelle Besitz (z. B. im Falle einer Pacht) bzw. Eigentum nicht schwer. Da gibt es z. B. die Möglichkeit der „statutory declaration“, bei der der Veräußerer praktisch vor einem Notar an Eides statt versichert, dass ihm das Land gehört, wenn keine Dokumente mehr vorhanden sind. Dabei prüft der Notar aber auch nicht die Wahrheit oder Richtigkeit des Inhalts der Erklärung, sondern lediglich die Echtheit der Unterschrift.
Aber auch wenn die lordships ansonsten ähnlich wie Grundstücke behandelt werden, gibt es im folgenden einen gewaltigen Unterschied. Bei einem lordship bedeutet es, dass man nicht im Besitz des lordships ist, wenn keine nachweislichen Dokumente dazu vorgezeigt werden können! Und die lordships lassen sich auch nicht einfach splitten, bloß weil der ursprünglich zugehörige Grund und Boden gesplittet wird.

Eine eidesstattliche Versicherung nützt nichts, wenn das lordship nicht echt ist oder vorher schon irgendwann verkauft wurde. Hier wird sehr deutlich, dass es nicht möglich ist, eine erforderliche solide Dokumentation durch eine einfache „beglaubigte Behauptung“ zu ersetzen. Ohne gültige und aktuelle Dokumentation ist es unmöglich festzustellen, ob das lordship (der Titel) bereits jemand anderes innehat. Daher kann aus rechtlicher Sicht auch gar nicht erst ein Anspruch entstehen. Ohne solide Dokumentation kann der Verkäufer auch nicht beweisen, dass niemand anderes das lordship bereits erworben hat. Somit ist folgendes sehr einfach zu merken: Keine gültigen Papiere, kein lord of the manor – kein Titel.

Gerade wegen diesen Problemen sollte man unbedingt einen eigenen Notar, der sich mit solchen Dingen auskennt, für den Erwerb beauftragen. Wenn er sich auskennt, wird er vom Kauf abraten, wenn es keine aktuelle, gültige und vorgeschriebene Mindestdokumentation vom Verkäufer gibt und nur eine statutory declaration abgegeben wird.

Wenn in England physisches Land besitzlos wird, fällt es meistens an die Krone zurück. Squatters können aber das Land für sich beanspruchen und sich nach 12 Jahren als Eigentümer eintragen lassen. Danach können sie die Grundstücke auch wieder verkaufen, nicht jedoch das lordship, weil sie ja nicht wissen, wer es innehat.
Da rechtlich die lordships wie Land behandelt werden, fallen diese Lordships immer an die Krone zurück, wenn niemand im Besitz echter und gültiger Dokumente ist, die zweifelsfrei nachweisen, dass er das lordship innehat. „Nicht physisches Land“ kann nicht beansprucht werden, nur weil sich niemand meldet.

Wenn die englische Rechtssprechung auch nicht konkret verbietet, dass lordships nicht wiederbelebt werden können, zeigt sie aber auch nicht auf, dass es überhaupt möglich und erlaubt ist. Die Sachlage wird aber dann wieder klarer, wenn man sich folgendes erneut vor Augen führt: Wer nicht im Besitz geeigneter Dokumente für ein lordship ist, ist so zu betrachten, als wenn er das lordship nicht besitzt. Somit kann es im Grunde auch nicht gültig weiterverkauft oder neu beansprucht werden. Einst wurde dieses feudale System von der Krone gegründet, also kann es somit auch nur vom herrschenden Königshaus oder in dessen Auftrag erneut freigegeben werden.

Strafrechtliche Konsequenz
Trittbrettfahrer verkaufen gern als Trademarks die Bezeichnung „Lord of the Manor“ z. B. in größeren Auktionshäusern für bis zu 100 Euro.
Ein Verkäufer dieser Art macht sich aber schon in England strafbar, wenn er mit Warenzeichen handelt. Kauft er also ein Grundstück in England, versieht es mit einem Warenzeichen, das er dann verkauft, könnte er sich schon in England Probleme einhandeln.

Auch der Käufer kann sich Probleme einfangen. Der lord of the manor ist nach englischem Recht geschützt. Die Führung des Titels beruht auf Gewohnheitsrecht. Für die Führung des lord of the manor muss ein echtes lordship erworben werden. Liegt der Nachweis nicht vor, gibt es keinen Titel.

Geändert von Gast (06.04.2006 um 16:13 Uhr).
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