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Adelstitel, Feudaltitel, Ritterorden, Familienwappen, Geistliche Ordensgemeinschaften Rechtliche Grundlagen und Betrachtung: Anbieter, Preise und Möglichkeiten im Bereich Adelstitel, Ritterorden, Geistliche Orden, Familienwappen, Markenzeichen, Firmenwappen, Feudaltitel und sonstige Titel, Militärränge, Dienstgrade usw. U. a. umfassende Informationen zu folgenden Themen: Adelserwerb, Adelsübertragung, Adelsverleihung, Adelserteilung, Adelsprädikate, Adelsverlust, Adelsentsetzung, Adelsentzug, Adelsverzicht, Adelssuspension, Adelsmatrikel, Adelsbücher, Adelsgeschlechterverzeichnisse, Adelsusurpierung, Adelsanmaßung, Selbstadelung, Adelstitel, Adelsnamen, ruhende Adelstitel, Ordensnamen.
Tags: Adelsnamen, Adelsprädikate, Adelstitel, Adelstitel Adoption, Adelstitel Heirat, Adelstitel kaufen, Feudaltitel, Feudaltitel kaufen, Familienwappen, Ritterorden, Ordensritter

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  #31 (permalink)  
Alt 02.10.2009, 05:49
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Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 1
Standard Russisch

Wie ist mit russisch Adel, vermöge ich auch Zutritt zu neu Register haben oder nur Deutsche Namen haben Bestand, Familie meine hat Wert zu Katharina St.Petersburg und viele Kontakt zu Duma. Können auch registratur bei Adelverband, was es kostet, bitte ich erfahren die Webseite? Irina Prokarova
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  #32 (permalink)  
Alt 02.10.2009, 09:21
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Registriert seit: 28.09.2009
Beiträge: 4
Standard Website Adelsverband

Hallo Priviet bzw. Irina Prokarova,

hier die informative Website vom Adelsverband IFAA Deutschland:

http://www.adelsverband.de/

V.G.
Scotty
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  #33 (permalink)  
Alt 02.10.2009, 21:06
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Beiträge: 5
Beitrag Ist ein Adelsverband überhaupt sinnvoll, wenn es keinen Adel mehr gibt?

Ist ein Adelsverband überhaupt sinnvoll, wenn es keinen Adel mehr gibt?

Tatsache ist, dass 1919 alle Standesprivilegien der Adelsschicht aufgehoben wurden.

Tatsache ist auch, dass mit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung ein bis dahin undenkbares neues Recht hinzugekommen ist was kaum jemand beachtet hat: Nämlich das Recht für absolut Jedermann, einen ehemals als solchen bezeichneten „Adelstitel“ als Namen (Pseudonym, Künstlernamen, pp.) zu führen und rechtskonform zu handeln.

Tatsache ist ferner, dass die Führung eines neuen Adelsnamens im heutigen sozialen Umfeld noch immer als Anmaßung gewertet wird durch all diejenigen, die sich dadurch in ihren ehemaligen, nicht existenten Vorrechten beraubt fühlen und gegen diesen Gedanken der Freiheit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen. Nur leider kommen die sich hier angesprochenen fühlenden ewig Gestrigen mit ihrem „Erbanspruch“ mehr als 90 Jahre zu spät. Der Begriff Hochstapler bekommt hier eine andere Bedeutung, denn vertritt ein Vertreter des Historischen Adels die Ansicht, sich von anderen Namensträgern abheben zu müssen um seinen entmündigten Stand zu vertreten, um andere Menschen anzugehen und der gesetzlichen Rechte zu berauben indem er selbige für unmündig erklärt, handelt er gegen das oben angeführte Grundrecht und beugt wissentlich das Recht. Wohl gemerkt, es gibt nur wenige gebildete Vertreter des Historischen Adels die so verfahren, negative Beispiele fallen einfach mehr auf.

Hieraus ergibt sich die Tatsache, dass ein moderner Adelsverband die Rechte seiner Mitglieder auf Individualität, Gleichheit und liberalem Denken, die ein neuer Adelsname ausdrückt, vertritt und nach dem heutigen Gesetz auch öffentlich verteidigt.

Tatsache ist, dass ein Adelsverband der jedermann die Mitgliedschaft ermöglicht (Mitgliedsbeitrag ab 0,00 Euro) eine sinnvolle Institution der Gesellschaft ist, die dem Adelsnamen eine neue Bedeutung zumisst: Als ein neuzeitliches Zeichen des Sieges über die Aristokratie, eine Huldigung der demokratischen Grundwerte und ein Symbol der neuen Entschlossenheit, sich für traditionelle Werte der Geschichte einzusetzen ohne den Anspruch auf Totalität zu erheben.

Abschließend sei bemerkt, dass dieses moderne Denken die Ablehnung historischer Werte Apriori bedeutet, sondern es symbolisiert den Wunsch, die Historie in einem neuen sozialen und politischen Umfeld neu aufleben zu lassen.
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  #34 (permalink)  
Alt 02.10.2009, 21:11
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Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 5
Standard

Abschließend sei bemerkt, dass dieses moderne Denken nicht die Ablehnung historischer Werte Apriori bedeutet, sondern es symbolisiert den Wunsch, die Historie in einem neuen sozialen und politischen Umfeld neu aufleben zu lassen. (reiner Schreibfehler, kein versteckter Hinweis zur Revolution )
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  #35 (permalink)  
Alt 02.10.2009, 21:28
Moderator
 
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Ort: Near The Lane
Beiträge: 1.284
Standard

Das alles erinnert doch an solche Geschichten:

-http://hrp.cwsurf.de/D111.htm

In Deutschland und Österreich hat es seit 1919 keinen Adel mehr gegeben, da die Privilegien aufgehoben sind, d.h. alle Bürger sind gleich viel Wert (Grundgesetz ab 1949) und es gibt nur noch Vereine oder Stiftungen der alten Familien, die meist gemeinnützig sind.
__________________
..ich habe mir angewöhnt, dass ich jeden Tag in den Garten schau und eine Blume hinrichte..." (Edmund Stoiber, Bayrischer Ministerpräsident)

http://www.business-podium.com
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  #36 (permalink)  
Alt 02.10.2009, 22:53
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Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 5
Standard

... bei weitem nicht, dem Adelsverband geht es ausschließlich um das Deutsche Namensrecht und die Transparenz zur Entschleierung der Mystik bei der Führung von Adelsnamen. Abspaltung, Staatssouveränität, Standesrechte wieder einführen, ein Königreich etablieren, alles ist Schnee von Gestern und nicht Gegenstand unserer Verbandsnorm (IFAA-Norm).

Frage an Insider: Unserer Information nach soll im Zuge der Anpassung der Landesgesetze im Rahmen der EU-Verfassung im Jahre 2013 auch das Namensrecht eingegliedert werden und einschneidenden Reformen unterworfen sein. Es wird mutmaßlich so gestaltet, dass eine Namensänderung des Familiennamens, ähnlich wie in England und anderen Europäischen Staaten, nicht mehr an die momentanen Bewilligungsanträge nach dem Gesetz zur Änderung von Familiennamen und Vornamen aus wichtigem Grund (NamÄndG) gebunden sein wird. Gibt es konkrete Quellen?
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  #37 (permalink)  
Alt 03.10.2009, 10:19
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Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 7
Standard S.E. Graf von Roit

Zitat:
Zitat von ADELSVERBAND_IFAA Beitrag anzeigen
Der Adelsverband IFAA ist nicht daran interessiert, Personen im Internet zu durchleuchten und persönliche Neigungen oder ideologische Einstellungn zu veröffentlichen. Aus diesem Grund erfolgte heute der Versand eines Emails mit folgendem Inhalt an Herrn von Wartburg/Schweiz (Wir warten auf die Antwort und veröffentlichen diese dann hier im Podium):

Thema: Hr. von Wartburg / Persönlich
Datum: 02.10.2009 13:13:56 Mitteleuropäische Sommerzeit
Von: adelsver[gekürzt]@aol.com
An: vonwartburg@advok[gekürzt]-bl.ch
Kopie an: gutachter@adelsver[gekürzt].de

Sehr geehrter Herr von Wartburg,

hiermit informiere ich Sie, dass Ihr Name im Zusammenhang mit Kommentierungen auf der Wirtschafts-Informationsseite www.business-podium.com genannt wird. (So auch auf der Online-Seite NP-Coburg dort mit vollständigem Namen zur Bezeichnung des dortigen Beitrag-Schreibers Christian Wart(en)burg - Beiträge von uns gesichert, bei twoday.net unter dem Nickname Agniezka, als Initiator einer Hetzkampagne gegen Alexander Prinz von Hohenzollern und Angela Maria Prinzessin von Hohenzollern, bei heraldik-im-netz.de unter dem Nickname Christian Wartenburg ... usw. usw. .....).

Mutmaßlich werden Sie erwähnt im Zusammenhang mit der Erteilung von falschen und verworrenen Rechtsauskünften über das Deutsche Namensrecht und propagieren dort eine totalitäre Rechtsauffassung, die geeignet ist, Randgruppen zu diskriminieren und Wirtschaftsunternehmen bewußt zu schädigen.

Mich interessiert Ihre Position hierzu:

Sind Sie verantwortlich für die Beiträge oder wird Ihr Name dort unrechtmäßig von Usern genutzt?

Eine Strafanzeige gegen den Kommentator Wartenburg / Agniezka / Journalist pp. (mutmaßlich Dr. Christian von Wartburg weil vom Schreiber Christian Wart(en)burg in einem Statement auch so namentlich unterzeichnet) wurde vom GF des Adelsverbandes bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.

Mit freundlichen Grüßen,
S.E. Heiko Graf von Roit
Sie unterschreiben auch noch als "Seine Erlaucht". Fehlt noch der falsche Doktortitel. Sie leiden doch offenbar unter einer zwanghaftem Prifilneurose!
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  #38 (permalink)  
Alt 03.10.2009, 10:22
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Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 7
Standard Seine Erlaucht

Zitat:
Zitat von Journalist Beitrag anzeigen
Sie unterschreiben auch noch als "Seine Erlaucht". Fehlt noch der falsche Doktortitel. Sie leiden doch offenbar unter einer zwanghaftem Prifilneurose!
Muß heißen: zwanghafte Profilneurose!
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  #39 (permalink)  
Alt 03.10.2009, 10:32
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Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 7
Standard Heiko Nowak alias S.E. Graf von Roit

Ich bin der Überzeugung, daß Sie selbst Initiator der meisten Kommentare sind, die sich mit Ihrer Sache befassen. Sie suchen eine Plattform, um
letztendlich Werbung mit Ihrem Verkauf von "Künstlernamen" zu machen.
Mit der Führung eines falschen Doktortitels haben Sie sich als in jeder Hinsicht unseriöser Geschäftspartner offenbart.
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  #40 (permalink)  
Alt 03.10.2009, 20:42
Moderator
 
Registriert seit: 14.09.2006
Ort: Near The Lane
Beiträge: 1.284
Standard

Zitat:
Zitat von verbraucher Beitrag anzeigen
Hier ein seriöser, empfehlenswerter Geschäftspartner in Sachen Adelstitel oder Künstlernamen:
Micromax.
Micromax hat hier auch schon mal etwas geschrieben. Irgendwie ist es schon länger her und da gab es auch schon Dafür gibt es die Suchfunktion.
http://www.business-podium.com/board...ktortitel.html (Schmalspur-Titelhändler 4micromax ebay: falsche Adelstitel, falsche Doktortitel)


Wartburg kann man natürlich auch fahren.
-http://www.bilder-hochladen.net/files/16tv-2g-jpg.html
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http://www.business-podium.com
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  #41 (permalink)  
Alt 03.10.2009, 22:07
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Registriert seit: 03.10.2009
Beiträge: 1
Standard Adelsname

Im Gegensatz zu "von Wartburg" führe ich keinen realen Familiennamen eines anderen als Nickname.
Natürlich braucht man zur Führung eines Phantasienamens keinen Titelhändler. Ich wollte nur aufzeigen, daß es andere, preiswertere Anbieter
für Namen und Assesoires, als Nowak gibt. Noch dazu, daß der Name "Graf von Roit" inzwischen sofort als Ebay-Adel identifiziert wird. Im Gegensatz dazu ist der von mir gewählte Wunschname nicht als Ebay-Adel zu erkennen.
Es sollte jedem überlassen bleiben, ob er von diesem Angebot Gebrauch macht.

Die überhebliche Art und Weise Ihre Beitrages stört mich. Ich darf wohl einen niveauvolleren Umgang in diesem Forum erwarten.
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  #42 (permalink)  
Alt 03.10.2009, 23:57
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Registriert seit: 30.09.2009
Beiträge: 2
Daumen runter

Zitat:
Zitat von verbraucher Beitrag anzeigen
Die überhebliche Art und Weise Ihre Beitrages stört mich. Ich darf wohl einen niveauvolleren Umgang in diesem Forum erwarten.
Jedi ist auf dem richjtigen Dampfer, und Überhebilgkeit ist ein Kompliment. Wollt Du sagst das auch zu mir, namensgeil un d was hast Du sonst noch so zu bieten??? Kaufen bei Micromax und zu prahlen, dass Du was besonderes gekauft hast? Niveaulos.
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  #43 (permalink)  
Alt 04.10.2009, 10:24
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Registriert seit: 04.10.2009
Beiträge: 1
Standard Titelhandel

Zitat:
Zitat von von_Wartburg Beitrag anzeigen
Jedi ist auf dem richjtigen Dampfer, und Überhebilgkeit ist ein Kompliment. Wollt Du sagst das auch zu mir, namensgeil un d was hast Du sonst noch so zu bieten??? Kaufen bei Micromax und zu prahlen, dass Du was besonderes gekauft hast? Niveaulos.
Ist das hier eine Verkaufsveranstaltung für dubiosen Titelhandel von ebensolchen Personen?

Der eine führt einen falschen Doktortitel und erteilt ebenso falsche "Rechtsauskünfte", der andere liefert "Wunschadelsnamen" und spart sich somit auch noch das Nachdenken.

Mir kommen erhebliche begründbare Zweifel an der Geschäftsfähigkeit der
Beteiligten.
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  #44 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 12:52
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Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 2
Standard Guten Tag ...

Nun, dann möchte auch ich mich mal in die Diskussion einklinken ...

Kurz vorweg:
Ich bin Freier Journalist und Unternehmer.
Ich trage einen Adelsnamen und einen Adelstitel.


Es ist erschreckend, wie hier versucht wird seitens der Administarteren-Liga die Wahrheit zu verzerren. Es ist mehr als eklatant, wie hier im Tread andere Personen diffamiert, beleidigt, verleumdet werden.


Nun, der Adel ist existent. Wenn auch nicht nach den staatlichen Gesetzen, so existiert er doch noch auf historischr Grundlage.
Und nach den Hausgesetzen der ehem. Adelshäuser gibt es auch heute noch Erhebungen in den Adelsstand, auch wenn dies durch den Staat und dessen Gesetze natürlich nicht von rechtswegen anerkannt werden, im Gegensatz zu z. B. England, Spanien und anderen Lädern, wo es noch eine Monarchie gibt.

Wir halten also fest:
Es gibt den Adel noch, allerdings nicht mit Standesrechten.


Was mich persönlich hier aber am meisten ärgert, sind die unwahrheitsgemäßen Aussagen, dass wenn man mit seinem Pseudonym unterzeichnet, der Straftatbestand der Täuschung erfüllt würde.

Diese Aussage ist schlicht falsch.

Neben meinen Tätigkeiten als Freier Journalist und Unternehmer, bin ich auch künstlerisch Tätig, und beziehe aus dieser Tätigkeit einen Teil meines Lebensunterhalts.

Hierzu nutze ich natürlich einen Künstlernamen (Pseudonym).
Bereits seit Jahren zeichen ich bei allen vertraglichen Angelegenheiten ausschließlich mit meinem Pseudonym. Völlig legal.

Es ist sogar legitim, mit der Pseudonym-Unterschrift seinen Personalausweis (bei Antrag) zu unterzeichnen, um dies an dieser Stelle mal zu erwähnen.

Bei staatlichen Behörden -als einzigen Institutionen- setze ich meinen Bürgerlichen Namen vor meinen Adelsnamen u. -titel, um die gesetzlichen Bedingungen zu erfüllen.

Wer hier also behauptet, dass eine Unterschrift mit dem Pseudonymnamen den Straftatbestand der Täuschung erfüllt, dem kann ich nur raten, sich einmal ernsthaft mit den Gesetzen unseres Landes auseinanderzusetzen, denn einzig alleine diese Personen erfüllen mit dieser Aussage mehrere Straftatbestände. Nämlich: Üble Nachrede und Verleumdung.

Hier ein Halbwissen zu verbereiten ist schlicht nicht haltbar.

Diese Personen sollten erst mal vor ihrer eigenen Türe kehren, bevor sie bei anderen kehren wollen.

LG
Rochus
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  #45 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 13:23
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Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 2
Standard Pseudonym / Künstlername

Auszug aus Wikipedia:

Rechtliche Situation:
Pseudonyme sind heute namensrechtlich geschützt. Nach dem Urheberrecht hat ein Künstler das Recht, festzulegen, unter welchem Namen (Pseudonym) er genannt werden will. Die Dauer des Urheberrechts hängt dann davon ab, ob die betreffende Person bekannt ist oder nicht. Für die Wahl des Namens gibt es aber gewisse Einschränkungen durch Persönlichkeitsrechte anderer. Im europäischen Reisepass und Ausweisdokumenten vieler Länder kann der Künstlername (auch Ordensnamen) eingetragen werden.

Voraussetzungen in Deutschland:
Künstlernamen können derzeit nicht in den Personalausweis eingetragen werden. Möglich war dies bis zu einer Änderung des Personalausweisgesetzes zum 1. November 2007, mit der die Eintragungsfähigkeit von Künstlernamen abgeschafft wurde. Auf diese Änderung im Jahr 2007 hat es Proteste von Künstlern und Journalisten gegeben, die für ihre berufliche Tätigkeit auf Pseudonyme angewiesen sind. Diese Proteste sind im Jahr 2008 Anlass für die Bundesregierung gewesen, die Frage der Eintragungsfähigkeit von Künstlernamen erneut zu prüfen. Der Bundesrat hat nun am 18. Dezember 2008 das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis beschlossen, in dem als Nebenregelung auch Künstlernamen wieder der Eintragung in den Personalausweis und Pass fähig gemacht wurden.[2] Das Gesetz tritt jedoch gemäß Art. 7 des Gesetzes erst am 1. November 2010 in Kraft. Bis dahin bleibt es den Meldebehörden versagt, Künstlernamen in den Personalausweis einzutragen. Von der neuen Regelung sind auch Ordensnamen betroffen. Diese können dann ab dem 1. November 2010 wieder in Personalausweise und Pässe eingetragen werden.[3]

Rechtsverbindlich und zulässig ist die Unterschrift mit einem Pseudonym, sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht (BGH NJW 1996, 997). Wird mit dem Künstlernamen unterschrieben, so ist damit der gesetzlichen Schriftform genügt.

Der Schutz des Pseudonyms gem. § 12 BGB bleibt davon unberührt. Bei Klagen kann der Künstlername zur Parteienbezeichnung verwandt werden (vgl. Wandtke/Bulling, UhrR § 10 Rn. 52). Bei Grundstückskäufen sind Eintragungen im Grundbuch unter ausschließlicher Verwendung des Künstlernamens nach § 15 Abs. 1 a GBV nicht zulässig. Dieser darf jedoch zusätzlich zum Familiennamen eingetragen werden (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Auflage, Rdn. 230).


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Pseudonym
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