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Adelstitel, Feudaltitel, Ritterorden, Familienwappen, Geistliche Ordensgemeinschaften Rechtliche Grundlagen und Betrachtung: Anbieter, Preise und Möglichkeiten im Bereich Adelstitel, Ritterorden, Geistliche Orden, Familienwappen, Markenzeichen, Firmenwappen, Feudaltitel und sonstige Titel, Militärränge, Dienstgrade usw. U. a. umfassende Informationen zu folgenden Themen: Adelserwerb, Adelsübertragung, Adelsverleihung, Adelserteilung, Adelsprädikate, Adelsverlust, Adelsentsetzung, Adelsentzug, Adelsverzicht, Adelssuspension, Adelsmatrikel, Adelsbücher, Adelsgeschlechterverzeichnisse, Adelsusurpierung, Adelsanmaßung, Selbstadelung, Adelstitel, Adelsnamen, ruhende Adelstitel, Ordensnamen.
Tags: Adelsnamen, Adelsprädikate, Adelstitel, Adelstitel Adoption, Adelstitel Heirat, Adelstitel kaufen, Feudaltitel, Feudaltitel kaufen, Familienwappen, Ritterorden, Ordensritter

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  #1 (permalink)  
Alt 27.07.2008, 12:24
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Beiträge: 1.363
Ausrufezeichen Graf von Roit zu Hoya und Graf von Berga

Graf von Roit zu Hoya und Graf von Berga

Kann vielleicht einmal jemand der Titelhändler erklären, warum die sowieso schon falschen "Adelstitel"
- "Graf von Roit" bzw. "Graf von Roit zu Hoya" und
- "Graf von Berga"
über das Ausland vermittelt werden müssen?

Der Faketitel "Graf von Roit" soll mittlerweile von einem "italienischen Prinzenhaus" - das es überhaupt nicht gibt - verliehen werden, der Scheintitel "Graf von Berga" über die Philippinen?!

Während die Titelhändler unlauter damit werben, dass es angeblich ein "Königreich Mindanao" gäbe, das einen deutschen Titel verleiht, um ihre Kunden zu täuschen - hier müssten doch viele mal hellhörig werden - wird behauptet, es käme dem "Naturschutz" zugute. Welchem denn, auf Mindanao oder doch dem eigenen kleinen Garten hinter dem Haus, wie bereits von einigen Lesern vermutet wurde?
Die angebliche "Herrschaft" über Mindanao hat übrigens ein Deutscher in die Wege geleitet, der schon seit vielen Jahren als Titelkäufer in Erscheinung getreten ist.

Einer der Hauptdrahtzieher dieses Titelnetzwerkes bezeichnet sich selbst als "Graf von Roit" bzw. "Graf von Roit zu Hoya" und behauptet unwahr, er besitze einen "echten Adelsbrief" vom "italienischen Prinzenhaus", das überhaupt nicht existiert. Um den deutschen Zusammenhang zu verschleiern, ist von "Conde de Berga" die Rede. Hier ist zu vermuten, dass dies von dem nicht existierenden "Staat Seborga" ausgestellt wurde.

Solche Titelschwindler stellen sich in der Presse als seriös dar und nur wenige sehen einmal hinter den Vorhang und erblicken das Elend.

Wozu soll das gut sein, wenn angeblich alles deutschen Schlössern helfen soll? Wofür all diese Vermittler im Ausland?
Warum werden Käufer nach Strich und Faden belogen?
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McNamara
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  #2 (permalink)  
Alt 27.07.2008, 13:18
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Beiträge: 42
Standard

Interessant ist auch die oft betonte Markenanmeldung der Pseudonyme. So heißt es:

Zitat:
"Nach Deutschem Recht ist die Führung des Namens “Graf von Roit” oder “Graf von Berga” nur als Künstler- oder Markenname möglich. Dieses Recht räumt Heiko Graf von Roit auch allen Unterstützern seiner Projekte auf Lebenszeit ein, zudem ist dieses Privileg patentrechtlich und markenrechtlich gesichert."
(Quelle: vonroit.de/html/grafenwurde.html [Grafenwürde], besucht am 27.07.08)

Das "Privileg" diese Pseudonyme anzunehmen regelt weder das PatG noch das MarkenG noch sichert es dieses.

Weder der Begriff "Graf von Roit" noch "Graf von Berga" sind als Wortmarke geschützt.

Geschützt sind "Graf von Roit zu Hoya" als Wort-/Bildmarke. Es werden die Schutzklassen Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten, Materialbearbeitung, Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten beansprucht. Wort-/Bildmarkeninhaber ist eine "Nowalit Verlagsgesellschaft mbH, Recklinghausen".

Geschützt sind "Graf von Berga" ebenfalls als Wort-/Bildmarke. Es werden die Schutzklassen Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten, Versicherungswesen, Finanzwesen, Geldgeschäfte, Immobilienwesen, Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten beansprucht. Wort-/Bildmarkeninhaber ist eine "Schloss Berga Inc., Orlando, Fla., USA".

Konkret heißt dies, dass ein Wappenzeichen als Marke zur Verwendung in den Bereichen oben genannter Schutzklassen eingetragen wurde.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.07.2008, 13:29
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.363
Standard Graf von Roit, Graf von Berga

Zitat:
Zitat von Thom Beitrag anzeigen
Konkret heißt dies, dass ein Wappenzeichen als Marke zur Verwendung in den Bereichen oben genannter Schutzklassen eingetragen wurde.
So ist es - nicht mehr und nicht weniger.

- Zudem kann im juristischen Sinne kein Künstlername verkauft oder vermittelt werden.
- Es existiert kein Prinzenhaus in Italien.
- Es existiert kein "Königreich Mindanao".
- Es existieren keine Priviligien oder historischen Rechte.
- Jeder kann und darf sich auch ohne die gekaufte Urkunde als "Graf von Roit" oder "Graf von Berga" bezeichnen.
- Jeder kann sich ein individuelles, vererbbares Familienwappen erstellen und die Wappenrolle eintragen lassen. Auch das ist nach dem Wappenrecht bzw. Namensrecht kein Problem.
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McNamara
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