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  #1 (permalink)  
Alt 25.11.2006, 19:48
jedi jedi ist offline
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Ort: Near The Lane
Beiträge: 1.171
Standard Auswandern nach Irland, Leben und Arbeiten in Irland

Leben und Arbeiten in Irland
Informationen für deutsche Staatsangehörige*

Ein Leitfaden für den längerfristigen Aufenthalt in der Republik Irland

Inhaltsübersicht

1. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
a) Allgemeine Informationen
b) Besondere Zollvorschriften
c) Aufenthaltsgenehmigung
d) Einwohnermeldewesen
e) Amtliche (deutsche) Papiere

2. Wohnen in Irland
a) Allgemeines
b) Haus- und Grunderwerb
aa. Suche und Finanzierung
bb. Rechtliche Besonderheiten
cc. Preise
dd. Steuerfragen im Zusammenhang mit dem Grundeigentum
c) Wohnungseigentum
d) Mietwohnungen / Miethäuser
aa. Allgemeines
bb. Steuerliche Vergünstigungen für Mieter („Tax reliefs for tenants")

3. Arbeiten in Irland
a) Allgemeine Informationen
b)Arbeitssuche
c) Anerkennung von Qualifikationen
d) Einkommenssteuer
e) Soziale Sicherheit
aa. Allgemeines
bb. Sozialversicherungsabkommen

4. Schulbesuch
a. Grundschule (Primary School)
aa. Allgemeine Informationen
bb. Einschulungsalter
cc. Schultypen
dd. Die Bedeutung der Religion an irischen Schulen
ee. Lehrplan an Grundschulen
ff. Auswahl der Schule
gg. Gebühren
hh. Anmeldung
b) Sekundarschulen ("Secondary schools")
aa. Allgemeine Informationen
bb. Schuljahr
cc. Schultypen
dd. Punktesystem
ee. Schulgebühren
ff. Bewerbung um einen Schulplatz
c) Hochschulen
aa. Allgemeines
bb. Universitäten
cc. Technical Colleges
dd. Colleges of Education

5. Straßenverkehr in Irland
a) Allgemeines
b) Besonderheiten
c) Führerschein
d) Steuerbefreiung bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen
aa. Voraussetzungen
bb. Antrag
cc. Einzureichende Unterlagen
(1) Wohnsitznachweis
(2) Fahrzeugunterlagen
(3) Frist
dd. Weitere Voraussetzung

6. Das irische Gesundheitswesen
a) Allgemeines
b) Das öffentliche Gesundheitswesen
c) „Medical cards"
d) Weitere Informationen zum irischen Gesundheitssystem

7. Wahlrecht
a) Bundestagswahlen
b) Europa- und Kommunalwahlen
c) Sonstige Wahlen / Wahlregister
d) Der Wahlprozess in Irland
e) Weitere Informationen

8. Die Einfuhr von Haustieren
a) Allgemeine Informationen
b) Einfuhr aus Großbritannien
c) Einfuhr von Tieren aus anderen Ländern
d) Besonderheiten

9. Sonstiges
a) Adresse der Botschaft von Irland in Berlin
b) Besondere strafrechtliche Bestimmungen
c) Rechtsverfolgung in Irland, deutschsprachige Anwälte

10. Die Deutsche Botschaft Dublin




Leben und Arbeiten in Irland
Informationen für deutsche Staatsangehörige*

* (alle Angaben ohne Gewähr)

Die nachfolgenden Informationen sind als grundlegende Hinweise für deutsche
Staatsangehörige gedacht, die beabsichtigen in der Republik Irland zu leben und zu arbeiten. Die Ausführungen können lediglich einen Überblick über die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit einem längeren Aufenthalt auf der „grünen Insel" vermitteln. Soweit im Einzelfall weitere Informationen benötigt werden, empfiehlt es sich, direkt bei den zuständigen irischen Stellen nachzufragen. Die Deutsche Botschaft Dublin kann insoweit keine detaillierten Auskünfte erteilen.

Ausführliche Informationen für Auswanderer und Auslandstätige erteilt das Bun- desverwaltungsamt Köln (Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige), 50728 Köln, Telefon (0221) 758-0, Telefax (0221) 758-2768, eMail: bva.eures@dialup.nacamar.de. Das Bundesverwaltungsamt gibt auch die umfangreiche Informationsschrift „Irland - Informationen für Auswanderer und Aus- landstätige" (Stand: Mai 1999) heraus, deren Lektüre dringend empfohlen wird.

Nicht zuletzt lohnt ein Blick auf das Internetangebot „Information on Public Services" der Irischen Regierung www.oasis.gov.ie. Hier finden sich umfassende Informationen über die wichtigsten Belange des öffentlichen Lebens in Irland (in englischer Sprache, wahlweise in Französisch oder Gälisch).


1. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
a) Allgemeine Informationen
Zur Einreise in die Republik Irland benötigen deutsche Staatsangehörige einen
gültigen Personalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis, in dem als Nationalität
„deutsch" vermerkt ist. Der deutsche Kinderausweis wird von Irland für Kinder
bis zu 10 Jahren ohne Lichtbild anerkannt. Alle Bus-, Fähr- und Fluggesellschaf
ten, die von Irland aus operieren, erkennen Kinderausweise auch ohne Fotos an. Auch Ryanair, die Kinderausweise ohne Foto in der Vergangenheit nicht anerkannt haben, haben ihre Reisebedingungen nunmehr entsprechend angepasst.


b) Besondere Zollvorschriften
Umzugsgut, persönliches Gepäck und ein Kraftfahrzeug können grundsätzlich bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der EU ohne Zollabgaben eingeführt werden. Insbesondere bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen gelten teilweise besondere Bestimmungen, vgl.u. 5.d). Gleiches gilt für die Einfuhr von Haustieren (ausführlich
dazu unter Ziff. 8).

c) Aufenthaltsgenehmigung
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind auch im
Falle eines längerfristigen Aufenthaltes in Irland grundsätzlich nicht verpflichtet, spätestens nach 6 Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung (Residence permit) bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Anderslautende Hinweise, die sich - soweit ersichtlich - in sämtlichen einschlägigen Publikationen und Internetpräsenzen in deutscher Sprache finden, sind unzutreffend. Das Recht, sich in einem Mitgliedsstaat der EU aufhalten zu dürfen, zählt zu den europarechtlichen Grund-
freiheiten.

Dennoch haben EU-Bürger (ohne Rücksicht auf die individuellen Vermögensverhältnisse) grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsge- nehmigung. Ausnahmen können sich im Einzelfall aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergeben. Allerdings sind die mit einer Aufenthaltsgenehmigung verbunden Vorteile marginal, so dass sich die Frage stellt, inwiefern der Aufwand einer Beantragung lohnt. Weitere Informationen und die Adressen der zuständigen irischen Stellen finden sich auf der Website www.oasis.gov.ie
[>> Moving Country >> Moving to Ireland >> Residence Rights of EU Nationals
in Ireland].

Zu beachten ist schließlich, dass jeder EU-Mitgliedsstaat (also auch die Republik Irland) nach dreimonatigem Aufenthalt in Ausnahmefällen das Recht hat, den weiteren Verbleib eines ausländischen EU-Bürgers an die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu knüpfen. Dies kann z.B. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, aus gesundheitlichen Gründen, oder weil der eingereiste EU-Bürger auf Sozialhilfe angewiesen ist erfolgen. Wird in diesem Fall eine Aufenthaltsgenehmigung verweigert, so kann auch ein EU-Bürger nach Ablauf der Rechtsmittelfrist aufgefordert werden, die Republik Irland zu verlassen.

d) Einwohnermeldewesen
Die Republik Irland kennt kein Einwohnermeldewesen, das dem deutschen ver-
gleichbar wäre. Da Sie als EU Bürger keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, brauchen Sie sich bei den irischen Behörden nicht formell anzumelden. Es empfiehlt sich jedoch, sich bei der örtlichen Polizeistation (Garda) zu melden.

Irland ist dem „Schengener Abkommen" über die Abschaffung der Binnengrenz- kontrollen bislang nicht beigetreten.

Bitte denken Sie daran, sich vor Ihrem Umzug nach Irland in Deutschland beim Einwohnermeldeamt abzumelden.

e) Amtliche (deutsche) Papiere
In Passangelegenheiten wird die Deutsche Botschaft Dublin mit Verlegung des
Wohnsitzes nach Irland für Sie zuständig. Hier erfolgt auch die Änderung des Wohnsitzeintrages im Reisepass. Da deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt haben, keinen Personalausweis erhalten, wird dringend angeraten, frühzeitig vor dem Ende der Gültigkeit einen neuen Reisepass zu beantragen, da die Ausstellung eines neuen Reisepasses u.U. zwei bis drei Monate dauern kann. Zu diesem Zwecke sind die erforderlichen Informationen und Antragsformulare bei der Passstelle der Botschaft anzufordern.

Der Verlust/Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises ist unverzüglich
der Polizei und der ausstellenden Behörde oder der Botschaft anzuzeigen. Ein
neuer Reisepass bzw. ein „Notfallausweis" zur Rückkehr nach Deutschland (u.U. genügt ein „Notfalldokument") ist anschließend bei der Botschaft zu beantragen.
Bei Verlust von Bank- und Kreditkarten etc. kann die Botschaft dagegen nicht weiterhelfen. In diesem Fall ist Kontakt mit dem ausstellenden Kreditinstitut aufzunehmen.

Alle deutschen Führerscheine sind in Irland uneingeschränkt gültig und brauchen
nicht umgeschrieben zu werden. Der Verlust/ Diebstahl muss unverzüglich der
Polizei und der ausstellenden Behörde angezeigt werden. Die Botschaft kann keine neuen Führerscheine oder Ersatzführerscheine ausstellen. Ein neuer Führerschein kann nach geltendem EU Recht nur im Wohnsitzland beantragt werden.
Für die Neuausstellung sind daher die irischen Führerscheinstellen zuständig. Bitte lassen Sie sich von der deutschen Führerscheinbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat zu diesem Zweck eine Karteikartenabschrift zusenden. Die Anschriften der Führerscheinstellen können Sie auf der Website des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg finden (www.kba.de). Weitergehende Informationen erhalten Sie bei Ihrer irischen Führerscheinstelle oder im Internet unter www.oasis.gov.ie. Sollten Sie noch einen Meldewohnsitz in Deutschland haben, kann ein neuer Führerschein alternativ dort (persönlich) beantragt werden.

2. Wohnen in Irland
a) Allgemeines
Die Wohnstandards in Irland sind im Allgemeinen nicht mit den deutschen ver-
gleichbar. Die Raummaße entsprechen zumeist nicht den deutschen Vorstellungen, so dass nicht selten Stellflächen für in Deutschland geläufige Möbel fehlen. Häuser haben in der Regel keinen Speicher oder Keller. Neue Häuser sind mit Zentralheizung und Kaminen ausgestattet, während Altbauten überwiegend nur durch Kamine, Gas- oder Elektroöfen beheizt werden.
Zu bedenken ist auch, dass die irischen technischen Standards mitunter von den deutschen abweichen. So gibt es zum Beispiel andere Steckdose, auch sind Steckverschlüsse für Glühbirnen gebräuchlich. Mitgebrachte Elektrogeräte müssen daher mit anderen dort im Handel erhältlichen Steckern versehen werden oder es sind Adapter zu verwenden.

b) Haus- und Grunderwerb
aa. Suche und Finanzierung
Staatsangehörige eines anderen Staates können in Irland grundsätzlich bebaute wie unbebaute Grundstücke ohne besondere Einschränkungen erwerben. Lediglich bei gewerblich genutzten Grundstücken sind bestimmte Besonderheiten zu beachten.


Der Eigentumserwerb ist abgesehen von den Ballungszentren in Irland ganz
überwiegend üblich. Der Anteil der Eigenheime am Wohnraum beträgt landesweit ca. 95 %, während auf Mietwohnungen nur ca. 5 % entfallen. Zumeist finden sich Einfamilienhäuser mit kleinen Gärten. Zum Verkauf freistehende Wohnungen und Häuser kann man über einen Auktionator oder über einen sog. ,,House and Estate Agent" (Makler) finden, die in der Regel Listen herausgeben. Außerdem lohnt sich natürlich ein Blick in die Tages- und Abendzeitungen bzw. die dortigen Rubriken „Properties", „Appartments to let", „Houses to sell" etc.
Achtung: Das Honorar für den Makler ist ausschließlich vom Auftraggeber, also
in der Regel vom Verkäufer zu zahlen. Der Erwerb unterliegt irischem Recht.

Hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten geben Makler, Bausparkassen und
Banken in Irland Auskunft. Kredite werden in der Regel für bis zu 80 % des Kauf- preises mit einer Laufzeit von 20 bis 25 Jahren gewährt.

bb. Rechtliche Besonderheiten
Das irische Grundstücksrecht kennt kein Grundeigentum im Sinne eines absoluten Rechts. Statt dessen existiert eine Vielzahl von Berechtigungen eingeschränkter Art an Grund und Boden. Die Berechtigung an einem Grundstück kann vom fast uneingeschränkten Eigentum bis zum bloßen Besitz oder Nutzungsrecht verschiedene Erscheinungsformen annehmen. In den meisten Fällen ist als Entgelt für die Berechtigung eine jährlich Geldsumme („fee farm rent oder ground rent") zu entrichten. Bei bereits bebauten Grundstücken hingegen kann man zumeist von einer einmalig zu leistenden Geldsumme ausgehen. Vor dem Kauf eines Eigenheimes wird dringend empfohlen, einen Rechtsanwalt (Solicitor) zu kontaktieren. Zur Überprüfung der Bausubstanz und des Kaufpreises sollte man ggf. Struktur- und Wertgutachten erstellen lassen. Anschließend folgt dann der Entwurf der Übertragungsurkunde („Conveyance Deed"), darauf die Ausfertigung dieser Urkunde und schlussendlich ihre Übergabe („Conveyance and Completion").
Wichtig: Wegen der Besonderheiten des irischen Grundstücksrechts und insbe
sondere auch wegen des baurechtlichen Verfahrens ist die Einholung von Auskünften im Einzelfall stets zu empfehlen.

cc. Preise
Zum Durchschnittspreis eines Einfamilienhauses lässt sich an dieser Stelle nichts Verbindliches sagen. Die Preise variieren je nach Größe und Lage des Hauses. Im Großraum Dublin ist der Preis für ein Einfamilienhaus deutlich höher als in ländlichen Gebieten. Einen ersten Überblick vermag ein Blick in die Tages- oder Abendzeitung zu vermitteln. Angebote namhafter irischer Makler finden sich auf der gemeinsamen Homepage www.myhome.ie.

dd. Steuerfragen im Zusammenhang mit dem Grundeigentum
Das irische Steuerrecht kennt keine Grunderwerbssteuer im deutschen Sinne. Statt dessen fällt bei der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks in der Regel die so genannte "stamp duty" (Stempelsteuer) an, von der man allerdings unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden kann. Neben der Übertragung von Eigentum können Stempelsteuern auch für Hypothekenverträge bzw. Miet- und Pachtverträge anfallen.


Die Steuer wird progressiv berechnet und richtet sich bei Grundstücken nach dem Wert der Grundstücksberechtigung und der Art der Übertragung. Hinzu kommen die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch und im Falle eines eingeschalteten Solicitors die jeweils angefallenen Anwaltsgebühren. Die Höhe dieser Aufwendungen hängt vom Objekt bzw. vom Geschäftswert der Transaktion ab.

Bei Wohngrundstücken fällt außerdem die so genannte "Residential Property Tax" an. Diese Steuer wird seit 1983 erhoben und beträgt unter Anrechnung eines in Abständen neu festgelegten Freibetrages 1,5 % des Marktwertes eines Wohn- grundstücks. Die Steuerschuld kann für jedes unterhaltsberechtigte Kind in Abhängigkeit vom Alter gemindert werden.

Neben den o.g. Belastungen muss zusätzlich mit Abgaben an die Gemeinden ge- rechnet werden. Zwar gibt es in Irland nicht die in Deutschland übliche Gemein- desteuer, dennoch erheben einige Gebietskörperschaften eine Wasser- und Landsteuer ("Water and Land Tax"). Außerdem werden für Dienstleistungen wie beispielsweise Müllbeseitigung Gebühren erhoben.

c) Wohnungseigentum
Seit einiger Zeit gewinnt die Idee des Wohnungseigentums immer mehr an Be-
deutung. Wegen der Komplexität des Rechts zum Erwerb von bebauten Grundstücken empfiehlt es sich hier dringend, vor Vertragsabschlüssen die entsprechenden rechtlichen Informationen einzuholen und sich von einem Rechtsanwalt (Solicitor) beraten zu lassen. Der Inhalt des Vertrags- und Übertragungsentwurfs sollte im Hinblick auf die eigene Rechtsposition (auch gegenüber anderen Wohnungseigentümern) eingehend geprüft werden sollte. Da das Angebot an Eigentumswohnungen in ganz Irland eher gering ist, sind die Preise für den Erwerb entsprechend hoch.

d) Mietwohnungen / Miethäuser
aa. Allgemeines
Das Wohnungsangebot hat in den letzten Jahren leicht zugenommen, obgleich in Universitäts- bzw. Collegestädten (z.B. Dublin, Cork, Galway, Limerick) zu be- stimmten Zeiten nach wie vor ein Mangel an Mietwohnungen zu beklagen ist. In der Regel bereitet es aber keine Schwierigkeiten, innerhalb von einigen Wochen ein Haus oder eine Wohnung zu finden. Angebote findet man unter anderem in lokalen oder regionalen Zeitungen und bei Maklern. Die Vermittlungsgebühr zahlt der Vermieter.

In der Mehrzahl werden (dürftig) möblierte Wohnungen angeboten. In neueren Häusern sind oftmals komplette Küchen bereits eingebaut (außer Kühltruhen). In älteren Häusern entsprechen die eingebauten elektrischen Geräte teilweise nicht deutschen Vorstellungen.

Mieten sind generell monatlich im Voraus zahlbar. Es kommt auch vor, dass
gleich mehrere Monatsmieten im Voraus zu entrichten sind. Niedrige Mieten da
gegen sind wöchentlich fällig. Üblich sind außerdem Kautionen bis zur Höhe
einer Monatsmiete. Normalerweise werden Verträge für eine Dauer von sechs bis zwölf Monaten abgeschlossen, es kann aber auch für kürzere Zeiträume gemietet werden. Da das Mietrecht in Irland nicht mit den deutschen Verhältnissen vergleichbar ist, sollte auch hier möglichst ein Solicitor eingeschaltet werden. Für den Abschluss eines Mietvertrages wird von diesem neben dem Honorar die übliche Stempelsteuer („Stamp duty") erhoben. Bei Problemen besteht die Möglichkeit, sich an die ,,Free Legal Advice Centres" (FLAC-Zentren für kostenlose Rechtsberatung), Telefon +353 -1 - 679 42 39 zu wenden.

Die Mieten liegen zumindest in Dublin über denen für in puncto Qualität gleich-
wertige Häuser oder Wohnungen in Deutschland. In den Randgebieten der Städte und auf dem Land sind die Mieten niedriger. Alternativ kann auch gemeinsam mit anderen ein Haus oder eine Wohnung gemietet werden; Informationen finden sich unter der Rubrik "Accomodation sharing" in den Zeitungen oder am schwarzen Brett der Universitäten.

bb. Steuerliche Vergünstigungen für Mieter („Tax reliefs for tenants")
Wer in einer privaten Mietwohnung lebt und Einkommenssteuer in Höhe des
Standardsteuersatzes (20 %) zahlt, kann unter gewissen Voraussetzungen einen Teil der Miete von der Steuer absetzen, wenn die Wohnung (möbliertes Zimmer, Wohnung, Apartment oder Haus) alleiniger Wohnsitz oder Hauptwohnsitz ist.

Ein Freibetrag kommt nicht in Betracht, wenn die Miete (a) an eine Gemeindeverwaltung oder eine staatliche Stelle gezahlt wird oder (b) dem Mietverhältnis ein auf 50 Jahre oder mehr befristeter Mietvertrag zugrunde liegt.

Lebt der Vermieter in Irland, so müssen Quittungen über die Mietzahlungen vor
gelegt werden, wenn und soweit die Finanzbehörde dies verlangt. Das gilt unabhängig davon, ob die Miete direkt an den Vermieter oder an dessen Vertreter gezahlt wird. Jede Quittung muss den Namen des Vermieters, die PPS-Nummer, die genaue Bezeichnung der Wohnung (Adresse), die Höhe der gezahlten Miete und den Zeitraum, den die Quittung abdeckt, ausweisen.

Wenn der Vermieter außerhalb Irlands lebt und die Miete direkt an ihn oder auf
ein Bankkonto in Irland oder im Ausland gezahlt wird, reduziert sich der zu be- rücksichtigende Betrag um den Standardsatz von 20 %. [Beispiel: Der Vermieter lebt in Deutschland und die Bruttomiete beträgt 500 EUR monatlich. 20 % von 500 EUR sind 100 EUR. Von der Bruttomiete sind demnach 100 EUR abzuziehen. Die zu berücksichtigende Miete beträgt somit 400 EUR pro Monat.]

Wer als so genannter PAYE („Pay as you earn") - Angestellter seine Miete an einen Vermieter außerhalb Irlands zahlt, hat den Steuerabzugsbetrag selbst festzusetzen; ein Steuerkredit in entsprechender Höhe ist mit dem Formular "Form Rent 1" zu beantragen (dazu unten). Wer dagegen seine Einkommenssteuer im Selbsteinschätzungsverfahren abführt, hat den Betrag in seiner Steuererklärung gegenüber den Finanzbehörden festzulegen. Wer es im Falle der Mietzahlung an einen außerhalb Irlands lebenden Vermieter versäumt, den Steuerabzug einzubehalten, trägt den Ausfall (keine Haftung des Vermieters!).


Der maximale Freibetrag für in Höhe der Standardsteuersatzes (20 %) versteuertes Einkommen betrug 2003 [um den jährlichen Vorteil nach Steuern zu berechnen, sind die unten genannten Beträge mit 20 % multiplizieren]:

Alter Kredit für Ledige Kredit für Verheiratete
/ Verwitwete

Bis 55 Jahre 1.270 EUR 2.540 EUR
(max. Freibetrag)

Ab 55 Jahre 2.540 EUR 5.080 EUR
(max. Freibetrag)



Das entsprechende Formular ("Form Rent 1") ist bei dem jeweils zuständigen
Steueramt („tax office") abzugeben. Das Formular ist bei allen Steuerämtern er- hältlich und kann auch unter www.oasis.gov.ie [>>Housing >>Renting a flat or house >>Tax reliefs for tenants] abgerufen werden. Die Adresse der Steuerämter finden sich in den öffentlichen Telefonbüchern bzw. ebenfalls an der vorgenannten Adresse im Internet. Dort finden sich auch weitere Informationen und An- sprechpartner für Fragen zu diesem zugegebenermaßen nicht ganz einfachen Verfahren.
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..ich habe mir angewöhnt, dass ich jeden Tag in den Garten schau und eine Blume hinrichte..." (Edmund Stoiber, Bayrischer Ministerpräsident)

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Geändert von Gast (08.03.2007 um 19:47 Uhr).
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Alt 25.11.2006, 19:48
jedi jedi ist offline
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Standard Auswandern nach Irland, Leben und Arbeiten in Irland

Auswandern nach Irland, Leben und Arbeiten in Irland


3. Arbeiten in Irland
a) Allgemeine Informationen
Eine Arbeitsgenehmigung ist für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Dublin kann keine Arbeitsplätze in Irland vermitteln.

b) Arbeitssuche
Erfahrungsgemäß finden die Ausländer ihren Arbeitsplatz in Irland nicht selten
über direkte Kontaktaufnahme zu Firmen. Anschriften sind den Golden Pages zu entnehmen. Allerdings sollte diese Vorgehensweise nicht überbewertet werden.
Große Firmen arbeiten häufig mit sog. Recruiting Agencies zusammen und de-
cken ausschließlich auf diesem Wege ihren Personalbedarf.

Unterstützung bei der Suche nach einer Stelle in Irland durch Beratung und - bei Vorliegen geeigneter Angebote - auch durch Vermittlung leistet die
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit
InfoCenter Ausland
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: 0228-713-1047
eMail: Bonn-ZAV-produkte-programme@arbeitsagentur.de

Besser noch:
Seit dem 01.01.2005 gibt es den Europaservice der Bundesagentur für Arbeit (ES-AB). Für Irland ist das Büro Bremen zuständig.


Teamleiter: Frau Inka de Pedraza
Tel. Nr.: 0421 178-0
Adresse: ES-AB Center, Doventorsteinweg 44, 28195 Bremen
E-Mail: Bremen-ZAV.Europaservice@arbeitsagentur.de


ES-AB Zentrale Bonn:
Hotline: 0180-5222023 (0,12 €/Minute)
E-Mail: InfoHotline-Ausland@arbeitsagentur.de
Internet: www.europaserviceba.de

In Irland finden sich in den größeren Städten Büros der „Training and Employ-
ment Authority" (FÁS), die mit den deutschen Arbeitsämtern vergleichbar sind.
Die jeweiligen Adressen sind den Gelben Seiten (Golden Pages) der Telefonbü-
cher zu entnehmen. Die Anschrift des Zentralbüros (Head Office) lautet:
FÁS
Head Office
27-33 Upper Baggot Street
Dublin 4
Telefon (+353-1-) 6070500, Fax (+353-1-) 6070600, eMail: info@fas.ie
Die Internetpräsenz der FÁS findet sich unter www.fas.ie. Alle Informationen, die irischen Staatsangehörigen angeboten werden, stehen auch Ausländern aus EU- Staaten zur Verfügung. FÁS bietet Beratung, Information, Ausbildungsmaßnahmen und Vermittlungsdienste.

Des weiteren steht eine ganze Reihe privater Berufsvermittlungsagenturen zur Verfügung. Deren Dienstleistungen sind allerdings kostenpflichtig. Die entspre- chenden Anschriften finden sich unter dem Stichwort "Employment Agencies" in den Golden Pages. Eine Liste aller Agenturen mit staatlicher Lizenz ist erhältlich beim
Department of Enterprise, Trade and Employment
Employment Agencies Section
Kildare Street
Dublin 2
Telefon (+353-1-) 6312121, Fax (+353-1-) 6312827, www.entemp.ie.

Auch in Irland werden in zunehmendem Umfang Stellen im Internet angeboten.
Dies gilt vor allem für Unternehmen der High-Tech-Industrie. Eine allerdings
z.Zt. nicht sehr umfangreiche Online-Job-Börse unterhält die Deutsch-Irische Industrie- und Handelskammer (German-Irish Chamber of Industry and Commerce)
46 Fitzwilliam Square
Dublin 2
Telefon (+353-1-) 6762934, Fax (+353-1-) 6762595:
www.german-irish.ie (deutsche und englische Version!).

Außerdem lohnt natürlich ein Blick in den Online-Stellenmarkt der Irish Times,
den umfangreichsten dieser Art in Irland:
www.irish-times.ie („Jobs"),

sowie folgende Online-Jobbörsen:
www.irishjobs.ie und www.kompass.ie.



c) Anerkennung von Qualifikationen
Wer in Deutschland für einen Beruf qualifiziert ist, darf diesen grundsätzlich auch in Irland ausüben. Hierzu ist jedoch zunächst die Anerkennung der Befähigungs- nachweise in Irland zu beantragen. Zu diesem Zwecke sind die entsprechenden Unterlagen (Diplome, Zeugnisse, Lehrgangsbescheinigungen etc.) den zuständigen Stellen vorzulegen. Grundsätzlich gilt, dass die Anerkennung eines deutschen Befähigungsnachweises dann unproblematisch sein wird, wenn die deutsche Qualifikation mit der irischen vergleichbar ist. Andernfalls kann der Nachweis der Berufserfahrung, eine Eignungsprüfung oder die Teilnahme an einem speziellen Anpassungslehrgang verlangt werden.
Nähere Informationen über die Anerkennung von Diplomen und Berufsbildungs-
abschlüssen, insbesondere über die vorzulegenden Nachweise, die Bearbeitungsgebühren und die jeweils zuständige Stelle erteilen hinsichtlich der akademischen Anerkennung die
Higher Education Authority
3rd Floor
Marine House
Clanwilliam Court
Dublin 2
Telefon (+353-1-) 661 2748, Fax (+353-1-) 661 0492, eMail: info@hea.ie,
im Internet zu finden unter www.hea.ie.

Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung beruflicher Qualifikationen be- antwortet das
Department of Education and Science / Head Office
(International Section)
Marlborough Street
Dublin 1
Telefon: (+353-1-) 889 6400, eMail: info@education.gov.ie, Internetpräsenz:
www.education.ie.

d) Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird grundsätzlich wie in Deutschland im Lohnabzugs-
verfahren einbehalten. Detaillierte Informationen erteilt das für den jeweiligen Wohnsitz zuständige Steueramt („Tax office"); die Adressen finden sich in den örtlichen Telefonbüchern. Auch ein Blick auf die Homepage der irischen Finanzbehörden www.revenue.ie schadet sicherlich nicht, dies zumal sich hier auch ein deutschsprachiges Informationsangebot findet.

e) Soziale Sicherheit
aa. Allgemeines
Die staatliche Sozialversicherung umfasst die Alters- und Invaliditätsversicherung, die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und eine Versicherung für Arbeitsunfälle. In Irland lebende Deutsche sind den Einheimischen hinsichtlich der sozialen Sicherheit gleichgestellt. Vor der Ausreise nach Irland sollte man sich das Formular E 301 ausstellen lassen, auf dem die Höhe der in Deutschland entrichteten Sozialversicherungsbeiträge bescheinigt wird. Jedem Arbeitnehmer wird eine Steuer- und Sozialversicherungsnummer (PPS No.) zugewiesen, die für die
lohnbezogenen Sozialversicherungsbeiträge sowie für steuerliche Zwecke ver-
wendet wird.

Nähere Auskünfte über das irische Sozialversicherungssystem erteilt das
Department of Social and Family Affairs
Head Office
Store Street
Dublin 1
Telefon (+353-1-) 704 3000, www.welfare.ie.

bb. Sozialversicherungsabkommen
Die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen den EWR-Staaten sind nicht durch einzelne Sozialversicherungsabkommen geregelt. Vielmehr gelten die Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit, die vor allem in den zuletzt 1993 geänderten Verordnungen (EWG) 1408/71 und 574/72 verankert sind.
Durch so genannte Abgrenzungsnormen wird verhindert, dass auf ein und dasselbe Beschäftigungsverhältnis unterschiedliche nationale Vorschriften über die Versicherungspflicht gleichzeitig anzuwenden sind.
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates, die als Arbeitnehmer oder Selbständige in Irland tätig sind, unterliegen hiernach ausschließlich dem irischen Sozialversicherungssystem. Sie haben somit die gleichen Rechte und Pflichten wie die einheimische Bevölkerung. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnsitz des Arbeit- nehmers oder der Sitz des Arbeitgebers außerhalb des Landes liegt. Eine Ausnahme hiervon besteht für Personen, die von einem ausländischen Unternehmen für einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten nach Irland entsandt werden, wobei eine Verlängerung aufgrund unvorhersehbarer Umstände auf höchstens 24 Monate möglich ist. In diesem Fall verbleibt der Arbeitnehmer weiterhin im bisherigen Sozialversicherungssystem. Dies gilt auch für Selbstständige, die nur zeitweilig in Irland tätig sind.

Personen, die keinen Wohnsitz in Irland haben, können während ihres vorübergehenden Aufenthalts im Land die Sachleistungen des irischen Krankenversicherungssystems in Anspruch nehmen, wenn sie in einem anderen EWR-Staat krankenversichert sind.

Als Nachweis für das bestehende Krankenversicherungsverhältnis wird das von
der Krankenkasse ausgestellte Formular E 111 verlangt. Arbeitslose, die sich auf der Suche nach einer Beschäftigung vorübergehend in Irland aufhalten, benötigen hierfür ein besonderes Formular (E 119). Der Anspruch beschränkt sich jedoch auf Sachleistungen, die unverzüglich benötigt werden. Der Grund des vorübergehenden Aufenthalts ist hierbei ohne Belang. Neben Arbeitnehmern, Selbstständigen, Familienangehörigen und Studenten zählen zu diesem Personenkreis somit auch Touristen und Geschäftsreisende. Unverzüglich benötigt in diesem Sinne werden alle medizinischen Behandlungen, die im Hinblick auf den Gesundheitszustand dringend erforderlich sind. Diese Voraussetzung ist insbesondere bei Unfällen und plötzlichen Erkrankungen erfüllt.



4. Schulbesuch
a. Grundschule (Primary School)
aa. Allgemeine Informationen
Das Schuljahr an irischen Grundschulen beginnt Anfang September und dauert bis Ende Juni. Die Einschulung erfolgt in der Regel im Alter von 4 oder 5 Jahren; ein Kind, das am 31. August des jeweiligen Jahres 4 Jahre alt ist, hat einen Anspruch auf Einschulung. Der Besuch der Primary School währt 8 Jahre. Üblicherweise beginnt die Schulzeit mit 2 Beginnerjahren ("infant classes"), gefolgt von Klasse 1 bis 6.

bb. Einschulungsalter
Die Schulpflicht beginnt auch in Irland mit dem 6. Lebensjahr. Dennoch ist es
hier üblich, die Kinder bereits mit 4 oder 5 Jahren zur Schule zu schicken. Die
„infant classes" in Irland sind demnach mit den deutschen Vorschulen/Vor- schulkindergärten vergleichbar.
Die Verfassung garantiert auch ein Recht auf Eigenunterrichtung; dies kommt
jedoch in der Praxis kaum vor.

cc. Schultypen
Das irische Grundschulsystem umfasst sowohl staatlich finanzierte Grundschulen, Sonderschulen und private Grundschulen. Die staatlich finanzierten Grundschulen heißen "National schools", wobei unter diesem Begriff sowohl konfessionelle wie nichtkonfessionelle Schulen sowie die sog. "Gaelscoileanna", an denen der Unterricht in Irisch abgehalten wird, zusammengefasst werden.

dd. Die Bedeutung der Religion an irischen Schulen
Die meisten irischen Schulen sind konfessionell gebunden, wovon wiederum die
meisten römisch-katholisch sind. Es gibt aber auch ein wachsendes Angebot an nichtkonfessionellen und multikonfessionellen Schulen.
Schulen einer bestimmten Konfession akzeptieren auch Kinder anderen Glaubens.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Religionsunterricht besteht nicht; eine Be
freiung von der Teilnahme am Religionsunterricht durch die Eltern ist möglich.

ee. Lehrplan an Grundschulen
Der irische Lehrplan stellt das Kind in den Vordergrund und betont die harmoni-
sche Entwicklung des Kindes unter Berücksichtigung der individuellen Persön- lichkeit. Irisch ist Pflichtfach. Darüber hinaus werden an einigen Grundschulen in der 5. und 6. Klasse Fremdsprachenkurse (z.B. Französisch, Spanisch, Deutsch) angeboten. Das Angebot soll in Zukunft deutlich ausgeweitet werden (Beginn bereits in der dritten Klasse, höhere Anzahl von Wochenstunden).
Den aus Deutschland bekannten Schulsport kennt der Lehrplan der "National schools" nicht. Im allgemeinen werden Sportlehrer von den Elternschaften angestellt und müssen dementsprechend extra bezahlt werden. Das Angebot an sportlichen Aktivitäten außerhalb der Unterrichtszeiten ist hingegen breit gefächert, indes ebenfalls von den Eltern zu bezahlen.

ff. Auswahl der Schule
Bei staatlichen Grundschulen sind die Schulbezirke zu beachten. Was Privatschulen betrifft, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Schule - unabhängig von den Schulbezirken - frei auszuwählen. Allerdings haben die Privatschulen in der Regel bestimmte Aufnahmebedingungen. Auskunft erteilen die Sekretariate der Schulen.

gg. Gebühren
Die Mehrzahl der Grundschulen sind staatlich finanziert, d.h. man braucht grundsätzlich keine Jahresgebühren zu entrichten.
In der Praxis verlangen die Schulen jedoch oft Sondergebühren für zusätzliche Angebote wie Computerkurse, Sportausrüstung oder besondere Einrichtungen.
Die Teilnahme an diesen Aktivitäten ist freiwillig, die Schule kann diese Beiträge nicht automatisch einfordern. Außerdem ist in der Regel ein finanzieller Beitrag für die Schulpflegschaft zu entrichten. Private Grundschulen verlangen Aufnahmegebühren, die je nach Schule variieren.

hh. Anmeldung
Bitte wenden Sie sich direkt an die Schule Ihrer Wahl, um sich nach den Aufnahmebedingungen und nach einer möglichen Warteliste zu erkundigen. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Schule.

b) Sekundarschulen ("Secondary schools")
aa. Allgemeine Informationen
Die Schulzeit in der secondary school dauert 5 oder 6 Jahre. Die Schulzeit beginnt etwa mit 12 Jahren und endet mit 17 oder 18 Jahren. Dazwischen werden zwei Staatsexamen abgelegt.
Für ausländische Schüler wirkt das irische Schulsystem sehr examensorientiert. In den letzten Jahren gab es aber mehrere Veränderungen, die den Schülern eine größere Anzahl von Optionen ermöglichen.
Die meisten Schulen bieten den Schülern ein Übergangsjahr ("Transition Year")
nach 3 Jahren höherer Schulbildung an, das ihnen ermöglicht herauszufinden, ob sie später im sozialen oder schöpferischen Bereich oder im Wirtschaftsbereich arbeiten wollen. Nach diesem Jahr beginnt die zweite Phase der höheren Schulbildung ("Senior cycle"), die mit dem Abschlussexamen abschließt ("Leaving Certificate Exam").
Das Examenssystem hat sich auch selbst geändert. Die Zwischenprüfung ("Inter- mediate Certificate examination") wurde durch das flexiblere "Junior Certificate" ersetzt. Abschlusskandidaten können zwischen 3 verschiedenen Examensab- schlüssen wählen; zur Auswahl stehen das traditionelle Abschlussexamen ("Traditional Leaving Certificate"), das berufsorientierte Abschlussexamen ("Leaving Certificate Vocational Programme") oder ein praktisch-technisches Abschlussexamen (""Leaving Certificate Applied Programme").

bb. Schuljahr
Das Schuljahr für secondary schools dauert von der ersten Septemberwoche bis zur ersten Juniwoche. Die Abschlussklassen ("Junior and Leavin Certificate classes") schreiben bis Ende Juni ihre Examina.

cc. Schultypen
Das Secondary-School-System beinhaltet secondary schools, berufsorientierte Schulen ("vocational schools"), Gemeinschafts- oder Gesamtschulen ("community or comprehensive schools") und private secondary schools. Die Mehrzahl der irischen Kinder geht auf private secondary schools, die oft religiös geprägt sind.
Die Schulen haben die unterschiedlichsten Schwerpunkte.
Berufsorientierte Schulen sowie Gemeinschafts- oder Gesamtschulen sind frei und erteilen akademischen und technischen Unterricht, der auch von Schulabgängern und Erwachsenen wahrgenommen wird.
Es gibt außerdem private internationale Schulen; eine französische, eine japanische und eine deutsche Schule. Die Anschrift der Deutschen Schule Dublin lautet
Deutsche Schule Dublin, St. Kilian's
Roebuck Road
Dublin 14
Telefon: (+353-1-) 288 3323, Fax: (+353-1-) 288 2138, eMail: admin@kilians.com, Internet-
präsenz: www.kilians.com.

dd. Punktesystem
Wenn Ihr Kind eine Universität oder eine andere weiterführende Bildungseinrich
tung besuchen will, muss es eine ausreichende Punktzahl in dem Abschlussex-
amen vorlegen. Man erhält Punkte in den 6 besten Fächern, die von A1 anfangen.
Die meisten Schüler wählen 7 Fächer im Abschlussexamen.
Die benötigte Punktzahl richtet sich nach dem gewünschten Studienfach. Wenn man z.B. Veterinär- bzw. Zahnmedizin oder Jura studieren will, muss man 500 von 600 möglichen Punkten erreichen.

ee. Schulgebühren
Staatlich finanzierte Schulen sind frei. Die Gebühren an den privaten secondary schools variieren stark. In jedem Fall muss für Schulbücher und Schuluniform sowie für außerschulische Aktivitäten gezahlt werden.

ff. Bewerbung um einen Schulplatz
Die Bewerbung erfolgt direkt bei der Schule. Listen für jeden irischen Landkreis
("county") können z.B. vom irischen Erziehungsministerium („Department of Education and Science") angefordert werden.
Department of Education and Science / Head Office
Marlborough Street
Dublin 1
Telefon: (+353-1-) 889 6400, eMail: info@education.gov.ie, Internetpräsenz:
www.education.ie.

In der Regel wird mit Wartelisten zu rechnen sein. Von Vorteil können in diesem Zusammenhang verwandtschaftliche Beziehungen zu anderen/ehemaligen Schülern, der Besuch einer bestimmten Grundschule u.a. sein. Für Eltern, die im Ausland bleiben und ihr Kind auf eine irische Schule schicken wollen, gibt es Internate ("boarding schools"), die dauerhafte Unterbringungsmöglichkeiten arrangieren.

c) Hochschulen
aa. Allgemeines
Die Hochschulausbildung obliegt vor allem den Universitäten, „Technological
Colleges" und „Colleges of Education" (Colleges für die Lehrerausbildung). Bei
den Zulassungsvoraussetzungen ist zwischen den allgemeinen und den besonderen Voraussetzungen für die Vergabe von Studienplätzen in einem bestimmten Studiengang oder an einer bestimmten Hochschule zu unterscheiden. Das wichtigste Unterscheidungskriterium stellt die Note des Abschlusszeugnisses (Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife) dar. Die Anforderungen sind aufgrund des großen Andrangs hoch, variieren aber je nach Hochschule bzw. Studiengang. Mitunter verlangen die Universitäten/Colleges zusätzliche Eingangsprüfungen oder Gespräche. Über die Zulassung entscheiden die Universitäten/Colleges anhand eines individuell entworfenen Anforderungskataloges. Einheitliche Kriterien für die Zulassung ausländischer Bewerber gibt es nicht. Der Nachweis guter Englischkenntnisse ist aber stets erforderlich.

An den Universitäten und Colleges werden Studiengebühren (in unterschiedlicher Höhe) erhoben. Im Bereich der weiterführenden Studiengänge, die zum Erwerb höherer akademischer Grade einschließlich der Promotion führen, liegen die Gebühren teilweise deutlich über den gewöhnlichen Studiengebühren. Vor Aufnahme eines Auslandsstudiums in Irland ist es in jedem Fall ratsam, sich mit dem Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) in Verbindung zu setzen. Dort ist auch die Informationsschrift „Studienführer Irland" erhältlich, deren Lektüre nachdrücklich empfohlen wird.
Deutscher Akademischer Auslandsdienst
Kennedyallee 50
53175 Bonn
[Postanschrift: Postfach 200404, 53134 Bonn]
Telefon: (0228) 8820, Fax: (0228) 882444, eMail: postmaster@daad.de, Internet:
www.daad.de.

Ein Anschriftenverzeichnis der irischen Hochschulen findet sich auf der Internet- präsenz der Higher Education Authority (HEA): www.hea.ie (>> Education Insti-
tuts). Die Anschrift der Behörde lautet
Higher Education Authority
3rd Floor
Marine House
Clanwilliam Court
Dublin 2
Telefon: (+353-1-) 661 2748, Fax: (+353-1-) 661 0492, eMail: info@hea.ie.

bb. Universitäten
Von den sieben Colleges, die zum Universitätssektor gehören, sind allein drei in
Dublin angesiedelt. Das renommierteste ist das ursprünglich protestantische Trinity College (TCD). Der Nachwuchs für die Politik und das höhere Beamtentum rekrutiert sich jedoch eher aus dem traditionell katholischen University College Dublin (UCD). Es ist mit den gleichnamigen Hochschulen in
Cork und Galway unter dem Dach der "National University of Ireland" zusammengefasst. Assoziiert ist der National University auch das St. Patrick'
ist der National University auch das St. Patrick 's College Maynooth, ursprünglich ein katholisches Priesterseminar, das jedoch inzwischen eine breite Auswahl geistes- und naturwissenschaftlicher Studiengänge anbietet. Dublin City University (DCU) und die University of Limerick sind die jüngsten Hochschulen des Landes.
Bei beiden liegt ein Schwerpunkt der Ausbildung im Bereich moderner Technolo
gien, vor allem der Informationstechnologien, und die Studiengänge sind - unter anderem durch die Integration von Fremdsprachenkursen - stark europäisch ausgerichtet.

cc. Technical Colleges
Die Technical Colleges bieten hauptsächlich nichtakademische Berufsqualifizie-
rende Ausbildungsgänge an. Es gibt aber auch akademische Studiengänge, die
sehr praxisorientiert sind. Zu unterscheiden sind die zehn Regional Technical Colleges in Athlone, Cork, Dundalk, Galway, Letterkenny, Limerick, Sligo, Tallaght, Tralee sowie Waterford und das ältere Dublin Institute of Technology, das heute aus sechs Colleges besteht und mit dem UCD assoziiert ist.

dd. Colleges of Education
Zukünftige Primarschullehrer studieren in Irland an speziellen Colleges für Leh-
rerausbildung („Colleges of Education"), die nach wie vor konfessionell bestimmt sind. Das Studium dauert drei Jahre und schließt mit dem Bachelor of Education ab. Wer dagegen an einer höheren Schule unterrichten will, absolviert zunächst ein Fachstudium und danach ein einjähriges pädagogisches Aufbaustudium. Das Church of Ireland College of Education in Dublin, das St. Mary's College (Marino Institute of Education) in Dublin und das Froebel College of Education (Sion Hill, Blackrock, Co. Dublin) sind mit dem Trinity College Dublin assoziiert. Zum Hauswirtschaftslehrer bilden das St. Angela's College of Education for Home Economics (Lough Gill, Co. Sligo) und das St. Catherine's College of Home Economics in Blackrock, Co. Dublin aus. Das St. Patrick's College (Dublin) ist mit der Dublin City University assoziiert.

Wichtig: Wer in Irland zu einem Lehramtsstudiengang zugelassen werden möchte, muss irische Sprachkenntnisse nachweisen.


5. Straßenverkehr in Irland
a) Allgemeines
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw beträgt innerorts 30 mph (48 km/h, außerorts auf Landstraßen 55 mph (89 km/h), auf Schnellstraßen 60 mph (96 km/h) und auf Autobahnen 70 mph (112 km/h). Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h sind 63,88 EURO und mehr fällig. Zu beachten ist weiter, dass die Entfernungsangaben auf Hinweisschildern überwiegend in km lauten, während die Geschwindigkeitsangaben immer noch in Meilen angegeben werden.

Häufig ist auch das so genannte „clampen" (Anbringen von Wegfahrsperren), das bereits bei kurzer Falschparkdauer oder auf entgeltpflichtigen Parkplätzen bei geringfügiger Überschreitung der Parkzeit angewandt wird.

Die Promillegrenze liegt in Irland bei 0,8 ‰; wer mit mehr Alkohol im Blut am
Straßenverkehr teilnimmt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 1.277,50 EURO.

Das Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt ist zwar nicht verbo-
ten, kann aber u.U. als Rücksichtslosigkeit mit hohen Strafen geahndet werden.

b) Besonderheiten
Es gilt das Linksfahrgebot (und somit Rechtsüberholen!); Vorfahrt auf gleichrangigen Straßen und im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr. Bei Scheinwerfern mit asymmetrischem Licht muss der entsprechende Sektor abgeklebt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz eines PKW mitfahren. Eine durchgehende doppelte Linie am Fahrbahnrand markiert die Parkverbotszonen. Das Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht gestattet. Bei einem Autotransfer mit der Fähre ist die Mitnahme von Reservekraftstoff nicht erlaubt.

c) Führerschein
Deutsche Führerscheine (auch die alten grauen!) werden in Irland gemäß der 2. EU-Führerschein-Richtlinie anerkannt. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich.

d) Steuerbefreiung bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen
Seit 1993 besteht bei einer Wohnsitzverlegung nach Irland die Möglichkeit, im
Ausland registrierte Fahrzeuge als Teil des Umzugsgutes nach Irland einzuführen, ohne die Fahrzeugmeldesteuer („vehicle registration tax" = VRT) an den irischen Fiskus entrichten zu müssen. Dafür müssen bestimmte Bedingungen in Bezug auf den alten und neuen Wohnsitz sowie das Motorfahrzeug erfüllt sein. Diese Bedingungen werden nachfolgend kurz skizziert; Details finden sich auf den bei lokalen Fahrzeugmeldeämtern(„Vehicle Registration Offices" / VRO) erhältlichen Merk- blättern bzw. unter dem Stichwort VRT 3 - auch in deutscher Sprache - auf der Homepage der irischen Finanzbehörden unter www.revenue.ie [>> Languages >> German >> VRT 3]. Für weitere Informationen stehen die lokalen Fahrzeugmel- deämter sowie die zentrale Auskunftsstelle für Fragen im Zusammenhang mit der Befreiung von der VRT zur Verfügung die
VRT Exemptions Section
Bridgend
Co. Donegal
Telefon: +353-(0)77 - 69900, eMail: vrodoneg@revenue.ie.

aa. Voraussetzungen
Zunächst muss der reguläre Wohnsitz zum Zeitpunkt der Einfuhr außerhalb der Republik Irland liegen. Im Falle des Zuzugs aus einem Staat, der nicht Mitglied der EU ist, muss der Wohnsitz mindestens seit zwölf Monaten dort bestehen. Als regulärer Wohnsitz gilt zum einen der Ort, an dem der Einreisende aus beruflichen oder persönlichen Gründen normalerweise und für mindestens 185 Tage des Jahres vor dem Umzug gelebt haben.

Anmerkung: Eine Befreiung von der Fahrzeugmeldesteuer wird nicht gewährt, (a) wenn der Umzug lediglich für Ausbildungszwecke erfolgt und (b) wenn der Aufenthalt in Irland durch eine berufliche Verpflichtung von weniger als 12 Monaten Dauer bedingt ist.

Bezüglich des Motorfahrzeuges müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: (a)
Das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein und sich vor dem Um
zug nach Irland für mindestens sechs Monate in seinem Besitz befunden haben
und im Ausland benutzt worden sein. Der Besitz und die Benutzung des Fahrzeuges in Irland sind nicht anrechnungsfähig. (b) Beim Erwerb des Fahrzeuges müssen alle fälligen Steuern und Abgaben (ohne Rückvergütung) bezahlt worden sein.
(c) Das Fahrzeug muss innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Wohnsitz
nahme in Irland eingeführt werden.

bb. Antrag
Bei einem Umzug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Irland,
muss der Antrag am ersten Arbeitstag nach der Einfuhr des Fahrzeuges beim örtlichen Fahrzeugmeldeamt („Local Vehicle Registration Office") unter Vorführung des Fahrzeuges eingereicht werden. Die Antragsformulare - C&E 1077 (beim Wohnsitzwechsel innerhalb der EU) bzw. C&E 1076 (beim Zuzug aus einem Land außerhalb der EU) sowie VRT 4 (Motorfahrzeuge) bzw. VRT 5 (Motorräder) - sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Formulare sind bei allen Fahrzeugmelde- und Zollämtern erhältlich; sie können auch unter der eMail-Adresse vrodoneg@revenue.ie bei der VRT Exemptions Section, Bridgend, Co. Donegal angefordert werden.

Die Adressen der jeweils örtlich zuständigen Fahrzeugmeldeämter stehen in den „Golden Pages"; im Internet findet sich ein Verzeichnis aller Fahrzeugmeldeämter unter www.revenue.ie/services/vrt/vroadd.htm. Die Vehicle Registration Offices sind grds. von 9.00 bis 12.45 und von 14.00 bis 16.00 von Montag bis Freitag geöffnet (außer an gesetzlichen Feiertagen); diejenigen in Cork und Dublin sind durchgehend geöffnet.
Im Falle eines Umzugs aus einem Land außerhalb der EU, ist der Antrag bei der Einfuhr des Fahrzeuges beim Zollamt einreichen.



cc. Einzureichende Unterlagen
Zusätzlich zu dem Antrag sind ein Wohnsitznachweis sowie diverse Fahrzeugunterlagen einzureichen.

(1) Wohnsitznachweis
Aus dem Wohnsitznachweis muss hervorgehen, dass der Wohnsitz im Ausland
vor dem Umzug nach Irland für die notwendige Zeitdauer bestand. Des weiteren sind Unterlagen vorzulegen, die belegen, dass der Wohnsitz in die Republik Irland verlegt wurde. Da es in Irland kein Einwohnermeldewesen im deutschen Sinne gibt, dienen diesem Zweck (a) Unterlagen über den Erwerb/Anmietung von Im- mobilien in Irland bzw. den Verkauf von Immobilien im Ausland (z.B. Mietverträge, Hypothekunterlagen, Belege für Miet-/Hypothekzahlungen usw.), (b) Unterlagen über die Erwerbstätigkeit im Ausland und in Irland (z.B. Lohnabrechnungen, Steuerunterlagen usw.), (c) Unterlagen, die den üblichen Zahlungsverkehr einer Person mit festem Wohnsitz belegen (Bankauszüge, Strom- und Tele- fonrechnungen etc.), (d) Belege über die Einreise nach Irland, (d) ggf. sonstige Unterlagen.

Achtung: Der vollständige Nachweis obliegt dem Antragssteller. Gelingt er nicht, so wird die Befreiung von der Fahrzeugmeldesteuer nicht gewährt.

(2) Fahrzeugunterlagen
Dem Antragssteller obliegt der Nachweis, dass das betreffende Fahrzeug für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor dem Wohnsitzwechsel auf ihren Namen zugelassen war und im Ausland auch von ihm benutzt wurde. Des weiteren hat er nachzuweisen, dass die im betreffenden Land anfallenden Steuern in ganzer Höhe und ohne Rückerstattung bezahlt worden sind. Zu diesem Zweck sind vorzulegen (a) der Fahrzeugschein, (b) Versicherungspolicen, (c) Kaufbeleg, Rechnung o.ä., (d) Unterlagen, aus denen hervorgeht, wann das Fahrzeug in die Republik Irland eingeführt worden ist (z.B. Fährenschein).

Achtung: Wer auf den Antragsformularen falsche Angaben macht und/oder gefälschte Unterlagen einreicht, macht sich strafbar.

(3) Frist
Für die Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente verbleibt eine Frist von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags. Die bei der Einreichung ausgehändigte Quittung (VRT 25) sollte im Fahrzeug aufbewahrt werden, bis die Fahrzeugregistrierung abgeschlossen ist.

dd. Weitere Voraussetzung
Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab dem Meldedatum darf das Fahr
zeug nicht verkauft, vermietet oder verliehen werden. Andernfalls fällt die Fahrzeugmeldesteuer (u.U. auch Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer) nachträglich an.
__________________
..ich habe mir angewöhnt, dass ich jeden Tag in den Garten schau und eine Blume hinrichte..." (Edmund Stoiber, Bayrischer Ministerpräsident)

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Standard Auswandern nach Irland, Leben und Arbeiten in Irland

Auswandern nach Irland, Leben und Arbeiten in Irland

6. Das irische Gesundheitswesen
a) Allgemeines
Die Irische Regierung unternimmt intensive Anstrengungen, um die bestehenden Lücken im öffentlichen Gesundheitswesen zu schließen und die Standards weiter zu heben. Es herrscht ein akuter Mangel an einheimischem Pflegepersonal. Die Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte liegen über den deutschen Sätzen. Arztkosten müssen grds. selbst getragen werden, es sei denn es handelt sich um eine Notfallbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus (public hospital). Alle Arten von Operationen können in Dublin durchgeführt werden.

Wegen zum Teil langer Wartezeiten im öffentlichen Gesundheitssystem ist eine
private Krankenversicherung angeraten. Bekannte Anbieter sind Voluntary Health Insurance(VHI) www.vhihealthe.com und BUPA Ireland www.bupaireland.ie.

b) Das öffentliche Gesundheitswesen