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| Allgemeines zu Auswandern und Leben im Ausland Hier finden Sie Wissenswertes, Hinweise und Erfahrungsberichte und Beiträge, die keinem anderen Forum in dieser Kategorie angehören.
Auswandern und Steuern (1), Auswandern und Steuern (2), Steueroase, Belize |
| Tags: ausflaggen, auswandern, auswandern steuerrecht, entzug reisepass, steuerflucht, steueroasen |
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Einfach sein Ränzlein zu packen und Deutschland mehr oder weniger leise "Adieu" zu sagen, genügt regelmäßig nicht, sich allen bisherigen staatsbürgerlichen Verpflichtungen zu entziehen.
Was ist generell zu beachten ? Wer als Steuerpflichtiger dem Fiskus in der Heimat entkommen will, sollte unter anderem folgende Punkte beachten: Sind sie sicher, dass das Land Ihrer Wahl Sie auch aufnimmt? Sie benötigen in der Regel immer eine Aufenthaltsbewilligung !!!!! Die Zelte in Deutschland müssen – für alle ersichtlich – abgebrochen werden. Dazu gehört eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, das dem zuständigen Finanzamt hiervon Mitteilung macht. Durch eine solche Abmeldung erlischt das Wahlrecht in Deutschland. Etwaige steuerliche Verpflichtungen, die zum Zeitpunkt der Abmeldung noch bestehen, müssen noch erfüllt werden, da andernfalls der Entzug des Reisepasses droht (siehe unten). Wenn das Finanzamt Ihren Fortzug nicht als solchen anerkennt, dann sollten Sie sich unbedingt nach einem Steuerberater umschauen, der die Post vom Finanzamt entgegennimmt und dafür sorgt, dass Bescheide nicht gegen Ihren Willen rechtskräftig werden. Die bisherige Wohnung/das Haus muss aufgegeben werden. Indizien: Miet-/Kaufvertrag mit Fremden, Abmeldung von Telefon, Strom, Wasser. Das Auto muss hier zu Lande ab- und in der neuen Heimat angemeldet werden. Der Reisepass sollte nur im Ausland verlängert werden. Am glaubwürdigsten beim nächstgelegenen Konsulat. Künftig muss alles vermieden werden, was Rückschlüsse auf Ihren Aufenthalt in Deutschland ziehen lässt: Hotel- und Restaurantrechnungen, Mietverträge, Postanschriften, Strafmandate, Einkäufe mit Kreditkarte. ... und so weiter und so fort (ließe sich sicherlich noch zu einem kleinen Buch zusammenfassen). Wollen Sie in ein Land auswandern, zwischen dem und Deutschland ein DBA besteht, kann es unter Umständen aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, in Deutschland einen Zweitwohnsitz zu haben. Das Ergebnis rechtfertigt allerdings den Aufwand, wenn Sie - wie viele Andere auch - der deutschen Gängelung in jeder Hinsicht überdrüssig sind ! __________________ . Beste Grüße tropico tropico@business-podium.com www.tropico-ltd.bz Geändert von tropico (02.11.2006 um 07:23 Uhr). |
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Die politische und wirtschaftliche Entwicklung in Europa in Richtung einer „Einheitspolitik“ auch im Bereich der Besteuerung hat nicht nur die Grenzen zu traditionellen europäischen „Steueroasen“ verwischt, sondern ebnet auch den Weg zu einem umfassenden Informationsaustausch auf Regierungsebene sowie verschiedener Behörden und Institutionen. Für schutzsuchende und diskretionsbedürftige Personen und Firmen ist das ein zunehmend unkalkulierbares Risiko. Ein weiterer Grund ist die zu hohe Besteuerung, die eine unternehmerische und gestalterische Freiheit einengt. Hinzu kommen die die unternehmerische Initiative lähmende Bürokratie sowie die Aufgabe des Bankgeheimnisses.
Es ist inzwischen eine Tatsache, dass in keinem zentraleuropäischen Land das Vermögen einer Person sowie deren Identität mehr geschützt sind. Vor dem Hintergrund der Steuerharmonisierung wird die Zusammenarbeit der Behörden in den meisten Hochsteuerländern immer intensiver. Der Druck auf die europäischen Steueroasen wird daher immer stärker, mit der Folge, dass die meisten Gebiete ihren privilegierten Status verlieren werden. Andere europäische Länder, wie Luxemburg oder die Schweiz, werden sich mehr oder wenig stark arrangieren müssen, um wenigstens Kernbereiche ihrer liberalen Rechtssysteme zu erhalten. Alle diese Vorgänge und Tendenzen tragen dazu bei, dass Steueroasen außerhalb Europas eine immer wichtigere Rolle spielen. Diese Länder werden auf absehbare Zeit den zentralistischen Bestrebungen widerstehen können und ihren Residenten noch einen ausreichenden Schutz vor Datenerfassung und Datenaustausch bieten. Allerdings sollte jeder Interessent die Rechtsordnung sowie die staatlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern beachten, ehe er sich entscheidet. Dass z.B. die Niederländer sowie die Engländer, bedingt durch ihre Vergangenheit, eine sehr vertrauensvolle und gut eingespielte Beziehung zu ihren Ex-Kolonien haben, ist verständlich. Sie sind die größten Nutznießer erstklassig entwickelter Bank- und Finanzzentren wie das der Bahamas, Cayman Islands, Britisch Virgin Islands, Niederländischen Antillen, Antiguas etc. Diese Länder haben den entscheidenden Vorteil, wirklich unabhängig zu sein, ohne wirtschaftliche und politische Allianzen mit Drittländern. Damit entfallen Meldepflichten, Datenerfassung oder Austauschabkommen. Diese Souveränität ist ihre eigentlich Stärke, die Ländern in Europa schon lange nicht mehr vorbehalten ist. Dieses war ein bisher weitaus nur ihnen vorbehaltenes Privileg, welches aber jetzt zunehmend auch Staatsbürgern aus anderen Ländern der Welt offen steht, die gezwungenermaßen aus weitgehend den oben beschriebenen Gründen eine neue Heimat für sich und ihr Kapital suchen. Gerade wegen dieser evidenten Vorteile ist es heute aber auch recht kompliziert für einen Interessenten in Europa geworden (denn meist kursieren mehr Mythen und Fehlurteile als reelle Fakten bei deren Bewertung), den Zugang zu den geographisch abgelegenen klassischen Steueroasen wie den Bahamas, Cayman- oder Bermuda Inseln zu finden. Eine kompetente und professionelle Beratung ist daher unabdingbar. |
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Zitat:
BVI Privatkonten, die bei Banken auf den BVI eröffnet werden, unterliegen den EU-Richtlinien über die Quellensteuer, die an das jeweiligen Heimatland des Kontoinhabers abgeführt werden muß. "... MEMO/05/228 Brussels, 30 June 2005 Savings Taxation: frequently asked questions What EU savings tax measures will have effect on 1 July? The EU Savings Taxation Directive will become applicable on that date. So will the savings taxation agreements that the EU has concluded with Andorra, Liechtenstein, San Marino, Monaco and Switzerland and that the individual EU Member States have concluded with the ten dependent and associated territories of the UK and the Netherlands (Anguilla, Aruba, the British Virgin Islands, the Cayman Islands, Guernsey, the Isle of Man, Jersey, Montserrat, the Netherlands Antilles and the Turks & Caicos Islands). ..." http://europa.eu.int/rapid/pressRele...guiLanguage=en "companies" sind hiervon ausgenommen. Niederländ. Antillen (Saba, St. Eustatius, St. Maarten einerseits und Curacao, Bonaire und Aruba andererseits) Privatkonten, die bei Banken auf den Niederländischen Antillen eröffnet werden, unterliegen den EU-Richtlinien über die Quellensteuer, die an das jeweiligen Heimatland des Kontoinhabers abgeführt werden muß. siehe BVI http://www.business-podium.com/board...hread.php?t=20 (Banken karibischer Länder) Bei den Cayman Islands bin ich mir nicht sicher, sollte aber zu recherchieren sein. __________________ . Beste Grüße tropico tropico@business-podium.com www.tropico-ltd.bz Geändert von tropico (02.11.2006 um 07:23 Uhr). |
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Auch noch so trottelige Finanzamts-MitarbeiterInnen schlagen heute rein routinemässig in ihren "Handbüchern im Zusammenhang mit der Beurteilung von aussernationalen Gesellschaftsformen (!)" nach, um Indizien für die Einleitung von Ermittlungsverfahren zu finden
Dabei ist der Begriff IBC (International Business Company) als Bezeichnung für eine Gesellschaftsform, die einen wahren Siegeslauf durch alle Offshore Jurisdictions angetreten ist, ein Risikowort, vor dem nicht genug gewarnt werden kann IBC-Strukturen sind ja spezifisch für Nicht lokal ansässige wirtschaftlich Berechtigte geschaffen worden - Einheimischen bleiben die Steuervergünstigungen (vorwiegend auf 0%-Niveau) auf nicht-lokalen Einkünften verwehrt Als gross Nachteil sehen die entsprechenden Gesetze nun aber explizit vor, dass IBC's "keine lokalen Aktivitäten" entfalten dürfen - also wie erwähnt keine Transaktionen mit Bezug zum Registrierungsland... die mögliche und erlaubte "Infrastruktur" beschränkt sich auf Kapazitäten, die zwingend für die Tätigkeit ausserhalb des Eintragungslandes benötigt werden Wie macht der wirtschaftlich Berechtigte nun "seinem" Finanzbeamten klar, dass seine BVI-Klitsche sehr wohl eine wirtschaftliche Leistung auf der Insel erbringe, wenn sie dazu per Gesetz gar nicht in der Lage ist? - Schwierig! IBC eignen sich perfekt als "backstage"-Vehikel für die diskrete Verwaltung von Vermögenswerten - ob die Ferienvilla im Süden, die Yacht auf dem Mittelmeer (mit entsprechenden Hinweisen in Grundbüchern, Schiffsregistern etc.) in einer derartigen Struktur ideal "verpackt" und "geparkt" werden kann, wage ich zu bezweifeln. Ganz abzuraten ist vom Einsatz von IBC-Strukturen für den internationalen Warenhandel, sofern direkt aus der Offshore Jurisdiction ins Empfängerland fakturiert werden soll Wohl bekomm's ffbkdavid@business-podium.com www.creatrustconsult.com Geändert von ffbkdavid (03.11.2006 um 22:32 Uhr). |
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Das Verwaltungsgericht Trier einen bemerkenswerten Beschluß erlassen:
VG Trier: Kein Pass bei befürchteter Steuerflucht Dem Inhaber eines deutschen Reisepasses, der erhebliche Steuerrückstände hat, darf der Pass mit sofortiger Wirkung entzogen werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er sich ins Ausland absetzen will. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Beschluss vom 27. September 2005 (Az.: 1 L 935/05.TR) ausgesprochen. Der Entscheidung lag ein Bescheid der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg zugrunde, mit dem einem 50-jährigen Mann der Reisepass entzogen und die Ausreise ins Ausland untersagt worden ist. Dessen Steuerrückstände gegenüber dem Finanzamt Trier und der Stadt Saarburg beliefen sich zu diesem Zeitpunkt auf mehr als 70 000 €. Nachdem der Verbandsgemeindeverwaltung bekannt geworden war, dass der Mann seine Auswanderung nach Südamerika plante, entzog sie ihm den Reisepass. Zu Recht, entschieden die Richter der 1. Kammer. Es bestünden konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Steuerflucht ins Ausland geplant sei und bevorstehe. So habe der Antragsteller sein KFZ abgemeldet; seine Ehefrau habe ihre Arbeitsstelle gekündigt; zudem sei die gemeinsam bewohnte Eigentumswohnung mit dem gesamten Hausrat verkauft worden. In einem solchen Falle überwiege das öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung des Bescheides den Interessen des Antragstellers, die ihm auferlegte Verpflichtung nicht vor Bestandskraft des Bescheides erfüllen zu müssen. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu (Az.: 1 L 935/05.TR). 10. Oktober 2005, 10:24 Uhr __________________ . Beste Grüße tropico tropico@business-podium.com Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services Geändert von tropico (01.02.2008 um 04:43 Uhr). |
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