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Allgemeines zu Auswandern und Leben im Ausland Fragen und Antworten zu Themen, die keiner anderen, nachfolgenden Kategorie angehören.

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  #1 (permalink)  
Alt 29.04.2006, 17:37
7miles 7miles ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2006
Beiträge: 63
Standard Mitteilung an dt. Behörden

Hi,

wenn ich auswandern wollte, müsste ich dann beim Abmelden bei den deutschen Behörden auch angeben wo ich hin wollte? Oder könnte man sich auch einfach abmelden und dann still und heimlich in einem Keller weiter in DE wohnen (nur mal angenommen)? Wenn ich einfach in ein anderes EU Land will, ist es doch richtig, dass ich mich einfach hier abmelde und im neuen Land anmelde. Also ich brauch kein spezielles Visum oder so, richtig? Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 29.04.2006, 17:54
tropico tropico ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 938
tropico eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

@ 7miles,

Sie gehen zu Ihrem Einwohnermeldeamt, geben Ihre Abmeldung dort ab, teilen hierbei mit, Sie verziehen nach ... (eventuell auch eine Adresse) und gut ist es. Wenn Sie gerade keine Adresse zur Hand haben, suchen Sie sich vorher etwas Schönes aus.

Beste Grüße

tropico
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  #3 (permalink)  
Alt 30.04.2006, 13:08
Mucha Mucha ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 35
Standard

Als ich mich in D abgemeldet habe, hat sich niemand für meine neue Adresse interessiert. Ich wollte Sie sogar angeben, aber auf dem Einwohnermeldeamt hat man mir gesagt, dass bei Verzug ins Ausland dies nicht von Relevanz ist. Für im Ausland wohnende Deutsche gibt es keine Meldepflicht bei deutschen Behörden (Botschaft, etc.).
Ggf. könnte es natürlich trotzdem klug sein, einen Anwalt oder Steuerberater mit dem Empfang Ihrer Behördenpost zu beauftragen. Ansonsten könnte es nämlich sein, dass ggf. Urteile oder Steuerbescheide in Abwesenheit rechtskräftig werden.
Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung allein steuerlich keine Konsequenzen hat. Wenn Sie nach wie vor eine Wohnung oder auch nur ein Zimmer in D zu Wohnzwecken bereithalten, dann kann schon dadurch ein Wohnsitz existieren. In der Konsequenz sind Sie dann nach wie vor unbeschränkte steuerpflichtig in D.
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