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Allgemeines zu Auswandern und Leben im Ausland Fragen und Antworten zu Themen, die keiner anderen, nachfolgenden Kategorie angehören.

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  #1 (permalink)  
Alt 16.08.2007, 20:29
chaquena chaquena ist offline
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Registriert seit: 13.08.2007
Beiträge: 2
Standard Ausgewandert, Abmeldung und Steuern

Hallo!

Wir haben eine Frage "andersrum":

Wir leben seit geraumer Zeit in Paraguay und sind bisher noch nicht in Deutschland abgemeldet. Wollen das aber gerne bei der nächsten Reise (September) machen. Allerdings haben wir noch kleinere Einkommen in Deutschland. Zum einen schreiben wir Artikel und verkaufen Bilder und zum anderen haben wir eine Beteiligung an einem Fachverlag. Aus beidem erwirtschaften wir keine Reichtümer, aber unser Fotokunde teilte uns mit, dass wir pauschal 25% Steuern abgezogen bekommen, wenn wir nicht mehr in Deutschland gemeldet sind. Aktuell zahlen wir aber keine Steuern, da das Einkommen unter dem Freibetrag liegt.

Gibt es eine Möglichkeit, entweder in Paraguay die Steuern zu zahlen (niedrig ca. 10%) oder in Deutschland weiter Steuerabrechnungen (mit Freibetrag -> 0%) zu machen?

Unser Haupteinkommen ist hier in Paraguay.

Liebe Grüße
Thomas & Sabine
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  #2 (permalink)  
Alt 23.08.2007, 14:42
tropico tropico ist gerade online
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Ort: Belize City
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Hallo Chaquena,

eine vernünftige Lösung für Ihre Fragen habe ich nicht finden können. Rein praktisch gesehen täte es Ihnen nicht weh, wenn Sie alles so belassen, wie es zur Zeit ist.
Der Umstand, daß Sie in Deutschland noch gemeldet sind, stört nicht; die Abmeldung hingegen wäre sicherlich zur Zeit unzweckmäßig.
Solange Sie in Deutschland noch einen steuerberater haben, dem das Finanzamt Besscheide zustellen können, kann immer verhindert werden, daß etwaige Bescheide des Finanzamtes ohne Ihr Wissen bestandskräftig werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.08.2007, 15:11
chaquena chaquena ist offline
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Beiträge: 2
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Hallo tropico,

vielen Dank für die Antwort. Leider gibt es einen Haken mit dem Wohnsitz in Deutschland, nämlich die bevorstehende Krankenversicherungspflicht für alle. Es soll zwar keine Strafen oder Suche nach Nichtzahlern geben, aber wenn man irgendwann doch einmal zurückkommt, was wir zwar nicht vorhaben, aber auch nicht ganz ausschließen wollen, dann kann man nur noch in eine Krankenversicherung eintreten (egal ob privat oder staatlich), indem man alle Monate nachzahlt (p.Person u. Monat etwa 120 Euro) und da läuft natürlich ein fetter Brocken auf, wenn man in längeren Zeiträumen rechnet.

Liebe Grüße
chaquena
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  #4 (permalink)  
Alt 23.08.2007, 18:03
tropico tropico ist gerade online
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Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 938
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Hallo Chaquena,

auch das kann man umgehen. Das deutsche Melderecht ist nur ein Ordnungskriterium, dessen Verletzung ein Bußgeld von maximal 60 Euro zur Folge hat.
Alles andere läßt sich durch Tatsachen belegen (also, daß Sie nicht in Deutschland leben etc.). Es kommt letztlich nämlich auf das Tatsächliche, nicht auf das formale Meldekriterium an.
Dieses Thema sollte sich sehr leicht, gegebenenfalls durch ein kostengünstiges Sozialgerichtsverfahren klären lassen.
Denken Sie einfach südamerikanisch kreativ und nicht deutsch ...
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